독일 법철학의 수용에 관한 연구
Die Studie über die Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie
김학태(한국외국어대학교)
11권 2호, 41~66쪽
초록
Nach der zweiten Weltkrieg sah sich Radbruch selbst in Deutschland genötigt, seine These der unbedingten Verpflichtungskraft allen positiven Rechts zu modifizieren und wurde zum Kronzeugen jener, die den Rechtspositivismus als durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus quasi experimentell widerlegt erachteten. Aber die beschworene Renaissance des Naturrechts nach 1945 war weder eine Renaissance des Naturrechts noch eine Renaissance des Naturrechts. Sie war keine Renaissance, weil sie der ideengeschichtlichen Vermittlung entbehrt. Die Naturrechtsdiskussion war die Antwort auf ein doppelgesichtiges Problem, nämlich das der rechtlichen Bewältigung von staatlichen Willkürakten in der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich der Stabilisierung der Rechtsordnung der neu entstehenden bzw. entstandenen Staatlichkeit. Sie war keine Renaissance des Naturrechts, weil einsichtig dem konfessionellen, insbesondere dem thomistischen Naturrecht verpflichtet. In der ontologischen Analyse der menschlichen Existenz bei Heidegger, Jaspers und Sartre erscheint die Sphäre des Rechtlichen als Bereich des Uneigentlichen. In bewußter Wendung gegen diese Marginalisierung des Rechts unternahm Maihofer den Versuch, auf der Grundlage der Philosophie Heideggers eine existentiale Ontologie des Rechts zu entwickeln. Menschliches Dasein sei nicht nur Selbstsein; es werde vielmehr gleich ursprünglich durch das Existential des Alsseins bestimmt. In einem deutlichen Gegensatz zu der dominierenden naturrechtlichen Konzeption des Rechtsbegriffs stand der nüchterne Positivismus des überwiegenden Teil der juristischen Methodenlehre. Die Mitte der fünfziger Jahre einsetzende kritik dieser Methodenlehre stützte sich nicht auf naturrechtliche Modelle, sondern auf eine rechtsgeschichtlich fundierte Struktursnalyse juristischen Argumentierens einerseits, auf eine umfassende, rechtsvergleichendes Material in weitem Umfang mit einbeziehende Rekonstruktion der Regelbildung im Zivilrecht andererseits. Daraus resultiert der Versuch, die genaue Struktur der durch das Gesetz nur partiell determinierten Entscheidung zu erfassen und Kriterien richtigen Entscheidung zu formulieren. Von der Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie in Korea ist die Diskussion um die Radbruchsche Formel am berühmtesten. In Korea gab es viele Bücher, Dissertationen, Aufsätze über die Radbruchsche Formel. Übrigens scheint diese Diskussion um die Vergangenheitsbewältigung in Deutschland noch aktuell und bedeutsam für noch geteiltes Korea.
Abstract
Nach der zweiten Weltkrieg sah sich Radbruch selbst in Deutschland genötigt, seine These der unbedingten Verpflichtungskraft allen positiven Rechts zu modifizieren und wurde zum Kronzeugen jener, die den Rechtspositivismus als durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus quasi experimentell widerlegt erachteten. Aber die beschworene Renaissance des Naturrechts nach 1945 war weder eine Renaissance des Naturrechts noch eine Renaissance des Naturrechts. Sie war keine Renaissance, weil sie der ideengeschichtlichen Vermittlung entbehrt. Die Naturrechtsdiskussion war die Antwort auf ein doppelgesichtiges Problem, nämlich das der rechtlichen Bewältigung von staatlichen Willkürakten in der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich der Stabilisierung der Rechtsordnung der neu entstehenden bzw. entstandenen Staatlichkeit. Sie war keine Renaissance des Naturrechts, weil einsichtig dem konfessionellen, insbesondere dem thomistischen Naturrecht verpflichtet. In der ontologischen Analyse der menschlichen Existenz bei Heidegger, Jaspers und Sartre erscheint die Sphäre des Rechtlichen als Bereich des Uneigentlichen. In bewußter Wendung gegen diese Marginalisierung des Rechts unternahm Maihofer den Versuch, auf der Grundlage der Philosophie Heideggers eine existentiale Ontologie des Rechts zu entwickeln. Menschliches Dasein sei nicht nur Selbstsein; es werde vielmehr gleich ursprünglich durch das Existential des Alsseins bestimmt. In einem deutlichen Gegensatz zu der dominierenden naturrechtlichen Konzeption des Rechtsbegriffs stand der nüchterne Positivismus des überwiegenden Teil der juristischen Methodenlehre. Die Mitte der fünfziger Jahre einsetzende kritik dieser Methodenlehre stützte sich nicht auf naturrechtliche Modelle, sondern auf eine rechtsgeschichtlich fundierte Struktursnalyse juristischen Argumentierens einerseits, auf eine umfassende, rechtsvergleichendes Material in weitem Umfang mit einbeziehende Rekonstruktion der Regelbildung im Zivilrecht andererseits. Daraus resultiert der Versuch, die genaue Struktur der durch das Gesetz nur partiell determinierten Entscheidung zu erfassen und Kriterien richtigen Entscheidung zu formulieren. Von der Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie in Korea ist die Diskussion um die Radbruchsche Formel am berühmtesten. In Korea gab es viele Bücher, Dissertationen, Aufsätze über die Radbruchsche Formel. Übrigens scheint diese Diskussion um die Vergangenheitsbewältigung in Deutschland noch aktuell und bedeutsam für noch geteiltes Korea.
- 발행기관:
- 한국법철학회
- 분류:
- 법학