경찰관 불심검문의 수사관련 집행현황과 제약 요인 고찰 - 경직법 제3조 1항을 중심으로 -
Die Untersuchung über die Entscheidungsgründe und die Problematik der Polizeilichen Befragung im koreanischen Polizeiaufgabengesetz §3 ①
조인현(서울대학교)
25권 2호, 299~335쪽
초록
Die Anlässe in diesem Thema sind aus dem folgenden Gesichtspunkt heraus entstanden, dass die im koreanischen Polizeiaufgabengesetz vorgesehene polizeiliche Befragung eigentlich in der Streit von der Richtikeit liegt. Dazu gibt es in der Befragung die Problematik, dass die Polizei unter welchen Voraussetzungen eine rechtmäßige Maßnahme treffen könne. In der Staatsanwaltliche Kriminalstatistik haben wir die wichtige Rolle der Befragung mit der Strafverfolgung erfasst. Die Zahl der von der polizeilichen Befragung als die Spuren für das Jahr 2011 betrug 340,307. Die staatsanwaltliche Kriminalstatistik von der polizeilichen Befragung verzeichnete die zu viel höhere Zahl der Straftat, nicht nur im Strafgesetz z.B Diebstahl, sondern auch im speziellen Strafgesetz z.B Drogendelikte in Korea. Wenn wir die Ansicht haben, dass die Polizei ihre Aufgaben von der Befragung nicht nur im Bereich der Gefahrenabwehr als die Verwaltungspolizei sondern auch im Bereich der Strafverfolgung nimmt, werden die polizeiliche Maßnahmen von der Befragung gegeben worden sein. Auch ist der Blick der koreanischen Richtersentscheidung von der Befragung der Polizeibeamten wichtig. Mit der Analyse von der Entscheidungsgründe haben wir wahrgenommen, dass die Wahrung der menschen Würde sollte gewährleistet werden, unter allen polizeilichen Maßnahmen die Rechtmäßigkeit zu garantieren. In diesem Zusammenhang würden solche Maßnahmen insbesondere in den Ermittlungsstrafverfahren der Polizeibeamten verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Daher ist die Schutz von Privatsphäre von zentraler Bedeutung für das Fortleben der allgemeinen Handlungsfreiheit im Grundrecht. Sicherich wäre eine Beschränkung der Handlungsfreiheit und einer gewissen persönlichen Freierraum sowie mit den Betroffenen inne seiender Würdigkeit von der ermittlichen Befragung ohne gesetzmäßige Gründe nicht zulässig
Abstract
Die Anlässe in diesem Thema sind aus dem folgenden Gesichtspunkt heraus entstanden, dass die im koreanischen Polizeiaufgabengesetz vorgesehene polizeiliche Befragung eigentlich in der Streit von der Richtikeit liegt. Dazu gibt es in der Befragung die Problematik, dass die Polizei unter welchen Voraussetzungen eine rechtmäßige Maßnahme treffen könne. In der Staatsanwaltliche Kriminalstatistik haben wir die wichtige Rolle der Befragung mit der Strafverfolgung erfasst. Die Zahl der von der polizeilichen Befragung als die Spuren für das Jahr 2011 betrug 340,307. Die staatsanwaltliche Kriminalstatistik von der polizeilichen Befragung verzeichnete die zu viel höhere Zahl der Straftat, nicht nur im Strafgesetz z.B Diebstahl, sondern auch im speziellen Strafgesetz z.B Drogendelikte in Korea. Wenn wir die Ansicht haben, dass die Polizei ihre Aufgaben von der Befragung nicht nur im Bereich der Gefahrenabwehr als die Verwaltungspolizei sondern auch im Bereich der Strafverfolgung nimmt, werden die polizeiliche Maßnahmen von der Befragung gegeben worden sein. Auch ist der Blick der koreanischen Richtersentscheidung von der Befragung der Polizeibeamten wichtig. Mit der Analyse von der Entscheidungsgründe haben wir wahrgenommen, dass die Wahrung der menschen Würde sollte gewährleistet werden, unter allen polizeilichen Maßnahmen die Rechtmäßigkeit zu garantieren. In diesem Zusammenhang würden solche Maßnahmen insbesondere in den Ermittlungsstrafverfahren der Polizeibeamten verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Daher ist die Schutz von Privatsphäre von zentraler Bedeutung für das Fortleben der allgemeinen Handlungsfreiheit im Grundrecht. Sicherich wäre eine Beschränkung der Handlungsfreiheit und einer gewissen persönlichen Freierraum sowie mit den Betroffenen inne seiender Würdigkeit von der ermittlichen Befragung ohne gesetzmäßige Gründe nicht zulässig
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학