무효심판의 당사자로서 실시권자
Klagebefugnis der Lizenznehmer
박영규(명지대학교)
24권 3호, 501~534쪽
초록
Eine Nichtigkeitsklage kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung ganz allgemein ohne Sachprüfung auch dann abzuweichen sein, wenn der Kläger durch das Verlangen der Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben verstößt. Ferner kann die Nichtigkeitsklage namentlich dann unzulässig sein, wenn zwischen der Parteien vertragliche Bindungen bestehen, die schlechthin oder doch in besonderen Fällen, etwa wegen eines bestehenden besonderen Vertrauensverhältnissen, die Erhebung der Nichtigkeitsklage nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Bindung als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen, vorausgesetzt immer dass eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung zulässig wäre. So Kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Erhebung der Nichtigkeitsklage durch den Lizenznehmer gegen Treu und Glauben verstoßen. In der Regel wird die Nichtig- keitsklage eines Lizenznehmers dann nicht als zulässig angesehen werden können, wenn das Lizenzverhältnis einen gesellschaftlichen Einschlag aufweist. In Zukunft sollte die Nichtigkeitsklage von jedermann erhoben werden. Sie ist in diesen Fällen als Popularklage ausgestaltet, mit der in der Form eines Streitverfahrens zwischen dem Nichtkeitskläger und dem Patentinhaber ein öffentliches Interesse, nämlich das Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung zu Unrecht erteilter Patente, wahrgenommen wird.
Abstract
Eine Nichtigkeitsklage kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung ganz allgemein ohne Sachprüfung auch dann abzuweichen sein, wenn der Kläger durch das Verlangen der Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben verstößt. Ferner kann die Nichtigkeitsklage namentlich dann unzulässig sein, wenn zwischen der Parteien vertragliche Bindungen bestehen, die schlechthin oder doch in besonderen Fällen, etwa wegen eines bestehenden besonderen Vertrauensverhältnissen, die Erhebung der Nichtigkeitsklage nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Bindung als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen, vorausgesetzt immer dass eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung zulässig wäre. So Kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Erhebung der Nichtigkeitsklage durch den Lizenznehmer gegen Treu und Glauben verstoßen. In der Regel wird die Nichtig- keitsklage eines Lizenznehmers dann nicht als zulässig angesehen werden können, wenn das Lizenzverhältnis einen gesellschaftlichen Einschlag aufweist. In Zukunft sollte die Nichtigkeitsklage von jedermann erhoben werden. Sie ist in diesen Fällen als Popularklage ausgestaltet, mit der in der Form eines Streitverfahrens zwischen dem Nichtkeitskläger und dem Patentinhaber ein öffentliches Interesse, nämlich das Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung zu Unrecht erteilter Patente, wahrgenommen wird.
- 발행기관:
- 한국경영법률학회
- 분류:
- 법학