애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문동아법학2018.08 발행KCI 피인용 4

민사법적 성명권의 형성과 발전- 독일에서의 100년(1800년 - 1900년) 논쟁을 중심으로

Entstehung und Entwicklung des zivilrechtlichen Namensrechts

남윤삼(국민대학교)

80호, 177~212쪽

초록

오늘날의 성명권은 민사법적 권리로서 ‘적극적 권리’로 확립되어 독일민법 제12조에서 구현되었다. 사람에게 부여된 성명은 인격의 상징인 동시에 사회질서를 유지하기 위한 공적 기능을 내포하고 있다. 또한 성명은 인격적 가치와 경제적 이익을 함께 갖추고 있다. 이는 하나의 성명이 여러 영역의 기능과 가치로 인하여 다양한 권리의 객체가 되기 때문이다. 로마법의 성명자유원칙을 계수한 독일에서 성명보호의 본질과 권리로서의 성명의 지위를 어떻게 부여하고 평가할 것인지에 관하여 100년간의 오랜 논쟁이 지속되었다. 본 논문은 성명권의 형성과 발전 과정을 세 부분으로 나누어 검토하였다. 첫째로 가족성이 출현된 사회적 배경과 성명이 권리의 대상으로 형성되는 초기 경향을 ‘귀족사회의 계급질서유지’, ‘국가행정의 체제정비’ 그리고 19세기 산업화에 따른 ‘경제주체로서의 성명이익’ 등으로 나누어 검토하고, 둘째로 성명보호의 본질과 권리로서의 성명의 지위에 관한 19세기에 주창된 다양한 이론과 논쟁을 비교·분석하고, 마지막으로 성명권이 인격권으로 발전되는 과정과 독일민법 제12조에서 명시되는 과정을 19세기말에 전개된 인격권이론을 중심으로 살펴보았다. 제2차 세계대전 이후, 인격권으로서의 성명권에 대한 사고가 결실을 맺게 된다. 이제는 인격권이 사회질서유지 보다 우선적으로 간주되고 있다. 성명권이 일반 인격권의 실현으로 확립된 것이 전형적인 법학의 과거 극복 또는 민주주의 고백으로 묘사되고 있다. 한국민법은 독일민법 제12조에 상응하는 규정이 없다. 그동안 인격권으로서의 성명권의 지위와 성명보호의 본질에 관한 국내의 연구가 성명법 분야에서 활발히 진행되지 못한 이유이기도 하다. 본 연구는 성명보호의 본질과 민사법적 권리는 무엇인가에 관한 기초 작업의 미비를 보완하기 위한 것이다.

Abstract

Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Persönlichkeit und hat eine Ordnungsfunktion im öffentlichen Recht. Daneben hat der Name einen wirtschaftlichen Wert. Aufgrund seiner verschiedenen Funktionen in unterschiedlichen Bereichen ist der Name Gegenstand verschiedener Rechte. Die deutsche Rechtswissenschaft hat über hundert Jahre über die rechtliche Natur des Namens und dessen rechtlichen Schutz diskutiert. Heute gilt das Namensrecht in Deutschland als ein subjektives absolutes Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht. Dementsprechend ist der Namensschutz in § 12 BGB verankert. Der Weg bis dahin war lang und beschwerlich. Ziel des Beitrages ist, diesen Weg historisch nachzuzeichnen. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird erstens kurz auf die Entstehung der Familiennamen, zweitens auf den Schutz der Adelsnamen, drittens auf die Rolle der festen Familiennamen im Aufbau der öffentlichen Verwaltung und schließlich auf den wirtschaftlichen Wert des Namens im Zuge der Industrialisierung eingegangen. Durch die Verstädterung und Stadtgründungen im hohen Mittelalter wurde eine klare Differenzierung gleichnamiger Menschen immer wichtiger. Zu jener Zeit gab es keine gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Namen, denn es herrschte Namensfreiheit, die nach der Rezeption des römischen Rechts zum rechtlichen Grundsatz wurde. Nur bei betrügerischen Handlungen wurde man straftrechtlich geahndet. Feste Familiennamen finden sich zuerst beim Adel. Die Adelsnamen und -wappen im deutschen Privatrecht galten als Privilegien, die durch ein absolutes Verbietungsrecht geschützt werden sollten. Im Schutz der Adelsnamen sahen die Rechtswissenschaftler später einhellig eine der historischen Wurzeln des subjektiven Namensrechts. Ferner hatte der Staat das Bedürfnis, in erster Linie aus militärischen Motiven und aber auch aus steuerlichen Gründen, die Bürger systematisch zu erfassen. Infolgedessen wurden Verordnungen erlassen, die willkürlichen Namensänderungen verboten. Mit der einsetzenden Industrialisierung gewann der Name neben seinen anderen Funktionen einen wirtschaftlichen Wert. Denn Firmen und Marken trugen Personennamen, die für den ordnungsgemäßen Handelsverkehr vor Verwechslungen und Mißbrauch geschützt werden mussten. Die Fachdiskussionen über das Recht am Namen begannen erst Anfang 19. Jh. Eine Reihe von Wissenschaftlern haben verschiedene Ansätze entwickelt, wie der Name juristisch zu bewerten sei. Die Theorien dieser Gelehrten bilden den Gegenstand des zweiten Teils. Daran anschließend werden im dritten Teil die Entwicklung des Namensrechts zum subjektiven Persönlichkeitsrecht und die Einführung des § 12 im BGB näher erläutert. Erst nach dem 2. Weltkrieg kam der Gedanke des Namensrechts als Persönlichkeitsrecht zur Entfaltung, denn nun hatte das Individuum den Vorrang vor der Gesellschaft. Die Verwirklichung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde sogar als “justizspezifische Vergangenheitsbewältigung” und als “Bekenntnisse zur Demokratie” bezeichnet. Im koreanischen Zivilrecht fehlt ein dem § 12 BGB entsprechender Paragraph. Das namensrechtliche Persönlichkeitsrecht stand in Korea selten im Fokus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Möge die vorliegende Arbeit Anregungen geben für weitere Diskussionen über das zivilrechtliche Namensrecht in Korea.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.31839/DALR.2018.08.80.177
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
민사법적 성명권의 형성과 발전- 독일에서의 100년(1800년 - 1900년) 논쟁을 중심으로 | 동아법학 2018 | AskLaw | 애스크로 AI