대학의 자치와 행정법의 구조변화: 감독과 협력
Hochschulautonomie und Strukturwandel des Verwaltungsrechts : staatliche Aufsicht und Kooperation
이현수(건국대학교)
15권, 186~209쪽
초록
Staatliche Universitäten weisen eine doppelte Natur auf. Nach herrschender Auffassung in der Literatur sind sie Selbstverwaltungskörperschaften und zugleich staatliche Einrichtungen. Als funktionale Selbstverwaltungsträger ihre wissenschaftliche Forschung und Lehre sich frei von staatlicher Bevormundung entwickeln sollen. Aber auch die (staatliche) Hochschule als vom Steuerzahler unterhaltene Einrichtung staatliche Aufgaben zu erfüllen hat und deshalb von staatlicher Kontrolle nicht völlig frei sein kann. Zu den klassischen Instrumenten, mit denen eine Recht- und Zweckmäßigkeit öffentlichen Verwaltens sichergestellt wurde, zählt die Aufsicht, die entweder in Gestalt der Rechtsaufsicht oder auch als Fachaufsicht existiert. Für die Reichweite der staatlichen Aufsicht über die Hochschulen ist die Trennung zwischen staatlichen Angelegenheiten und wissenschaftlichen Angelegenheiten. von grundlegender Bedeutung. Inzwischen seit einiger Zeit wurde ein Paradigmenwechsel erkennbar im Verwaltungspraxis und Verwaltungsrecht. Vor dem Hintergrund wachsender Finanznot, neben traditionelle einseitige Handlungsformen treten Formen der Kooperation, sowohl für Verhältnis zwischen Verwaltung und Individuum als auch zwischen Verwaltung und Hochschule. Im (staatlichen) Hochschulwesen legt die Stellung der Universitäten als wissenschaftlicher Selbstverwaltungsträger kooperative Handlungsformen in ihrem verhältnis zum Staat nahe. Zu den klassischen Formen, die eine Kooperation annehmen kann, gehört der Vertrag. Aber gibt es viele ungelöste Rechstfragen von Vereinbarungen zwischen Universität und Verwaltung.
Abstract
Staatliche Universitäten weisen eine doppelte Natur auf. Nach herrschender Auffassung in der Literatur sind sie Selbstverwaltungskörperschaften und zugleich staatliche Einrichtungen. Als funktionale Selbstverwaltungsträger ihre wissenschaftliche Forschung und Lehre sich frei von staatlicher Bevormundung entwickeln sollen. Aber auch die (staatliche) Hochschule als vom Steuerzahler unterhaltene Einrichtung staatliche Aufgaben zu erfüllen hat und deshalb von staatlicher Kontrolle nicht völlig frei sein kann. Zu den klassischen Instrumenten, mit denen eine Recht- und Zweckmäßigkeit öffentlichen Verwaltens sichergestellt wurde, zählt die Aufsicht, die entweder in Gestalt der Rechtsaufsicht oder auch als Fachaufsicht existiert. Für die Reichweite der staatlichen Aufsicht über die Hochschulen ist die Trennung zwischen staatlichen Angelegenheiten und wissenschaftlichen Angelegenheiten. von grundlegender Bedeutung. Inzwischen seit einiger Zeit wurde ein Paradigmenwechsel erkennbar im Verwaltungspraxis und Verwaltungsrecht. Vor dem Hintergrund wachsender Finanznot, neben traditionelle einseitige Handlungsformen treten Formen der Kooperation, sowohl für Verhältnis zwischen Verwaltung und Individuum als auch zwischen Verwaltung und Hochschule. Im (staatlichen) Hochschulwesen legt die Stellung der Universitäten als wissenschaftlicher Selbstverwaltungsträger kooperative Handlungsformen in ihrem verhältnis zum Staat nahe. Zu den klassischen Formen, die eine Kooperation annehmen kann, gehört der Vertrag. Aber gibt es viele ungelöste Rechstfragen von Vereinbarungen zwischen Universität und Verwaltung.
- 발행기관:
- 행정법이론실무학회
- 분류:
- 법학