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학술논문형사정책연구2007.03 발행KCI 피인용 30

가정폭력에 대한 경찰권 발동에 관한 고찰 - 한국과 독일을 중심으로

Polizeiliche Einschreitung bei der huslichen Gewalt

이성용(경찰대학)

18권 1호, 277~310쪽

초록

가정폭력은 비단 우리나라에만 국한된 문제가 아니라, 독일에서도 국가가 적극 개입해야 할 사회문제로 인식되고 있다. 독일에서는 2002년 1월 1일 연방법인 폭력보호법 제정을 통해, 가정폭력이나 스토킹 가해자에 대한 법원의 접근금지 명령절차 등을 규정하고, 피해자의 신청이 있을 경우, 피해자와 가해자의 공동주거에서 가해자를 배제하고, 피해자가 단독으로 점유권을 행사할 수 있도록 하였다. 경찰권 발동에 관한 입법권을 가지고 있는 독일에서는 폭력보호법 적용의 실효성 확보 및 법원결정이 있기까지의 공백에서 발생할 수 있는 피해자 기본권 침해의 위험방지를 위해, 경찰의 즉각적인 행정처분으로 가해자에게 주거지로부터의 퇴거명령과 일정기간 동안 접근금지 명령을 발할 수 있는 법적근거를 마련하였다. 반면 우리나라는 피해자를 적극적으로 보호하고 가해자를 주거에서 격리시킬 수 있는 아무런 경찰의 강제조치도 규정하지 않고 있다. 이러한 법제도의 결함은 국가가 헌법상의 기본권보호 의무를 해태하는 결과를 초래한다. 입법론으로는, 가정폭력 방지를 위한 경찰의 강제처분권을 경찰관직무집행법에 삽입하여, 경찰권 발동에 관한 법령을 일원화 시키고, 경찰조치의 타당성과 계속여부에 대해서 직접 법원의 결정을 받도록 제도화하는 것이 바람직 할 것이다

Abstract

Häusliche Gewalt ist nicht mehr ein Phänomen, das in einem Land beschränkt ist, sondern als ein wichtiges soziales Problem, darauf der Staat aktiv reagieren soll, anerkannt. In Deutschland kam es im Dezember 2001 zum Erlass des Gewaltschutzgesetzes. Das Gewaltschutzgesetz begründet keine neuen Rechte des Opfers, beseitigt aber bis dahin bestehende Rechtsanwendungsunsicherheiten, in dem es die gerichtliche Befugnis zum Erlass von Schutzanordnungen regelt. Aber die zivilrechtliche Lösung hinterlässt eine zeitliche Lücke. Bis zur Erlangung einer amts- bzw. familienrichterlichen Entscheidung bleibt die Situation in der Schwebe. Diese Lücke soll durch Polizeirecht aufgefüllt. Unter dem Einfluss des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes haben die deutschen Bundesländer versucht, entsprechende Regelungen zu schaffen, danach kann dem Gewalttäter bis zum Erlass einer zivilrichterlichen Entscheidung ein polizeiliches Wohnungsverbot erteilt werden. In Gegenteil gibt es beim koreanischen Rechtssystem keine Regelungen, die der Polizei für den Schutz der Opfer vor den Gewalttätern Zwangbefugnisse, z. B. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot erteilen. Dieser Mangel des Rechtssystems führt die Missachtung der grundrechtlichen Schutzpflicht herbei.De lege ferenda ist es empfehlenswert, im Rahmen der häuslichen Gewalt das polizeiliche Zwangsmittel ins Vollzugsgesetz für den Polizeidienst einzufügen, damit die Befugnisse der polizeilichen Einschreitung in einem Gesetzvereinheitlicht werden. Außerdem ist es notwendig, Regelungen zu schaffen, danach die Polizei eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeiführen soll.

발행기관:
한국형사법무정책연구원
분류:
법학

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