독일 공동결정제도의 성립과 발전
Eine Studie zur Bildung und Entwicklung der Mitbestimmung in Deutschland
방준식(국립 한경대 강사, 법학박사)
24권 1호, 217~236쪽
초록
Mitbestimmung bedeutet demnach, daß der jeweilige Rechtsträger zum einen in seiner Eigenschaft als Unternehmer, zum anderen als Arbeitgeber nicht mehr ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite entscheiden soll. Bei den Mitbestimmungsregelungen für die Privatwirtschaft ist zu unterscheiden. Die Mitbestimmung auf Unternehmenebene soll die Beteiligung an allen grundlegenden Planungen und Entscheidungen des Rechtsträgers ermöglichen. Demgegenüber liegt der Schwerpunkt der betrieblichen Mitbestimmung auf der Beteiligung des Betriebsrats bei der Wahrnehmung spezifischer Arbeitgeberaufgaben. Das deutsches geltendes Recht kennt im Grunde drei verschiedene Mitbestimmungmodelle, die auf folgenden Gesetzen beruhen: - dem Montan Mitbestimmungsgesetz von 1951 - dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 - den §§ 76ff. des insoweit aufrechterhaltenen Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 Gegenstände der Mitbestimmung und Mitwirkung sind vor allem soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Bei der betrieblichen Mitbestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der Betriebsverfassung vom 23. 7. 2001 einige bedeutsame Änderungen drfahren hat, stehen die Intensität der Beteiligung des Betriebsrats einerseits sowie die Gegenstände der Beteiligungsrechte andererseits aus der Sicht des betroffenen Arbeitnehmers im Mittelpunkt. Nur wenige Bemerkungen sollen der organisatorischen Seite gelten.
Abstract
Mitbestimmung bedeutet demnach, daß der jeweilige Rechtsträger zum einen in seiner Eigenschaft als Unternehmer, zum anderen als Arbeitgeber nicht mehr ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite entscheiden soll. Bei den Mitbestimmungsregelungen für die Privatwirtschaft ist zu unterscheiden. Die Mitbestimmung auf Unternehmenebene soll die Beteiligung an allen grundlegenden Planungen und Entscheidungen des Rechtsträgers ermöglichen. Demgegenüber liegt der Schwerpunkt der betrieblichen Mitbestimmung auf der Beteiligung des Betriebsrats bei der Wahrnehmung spezifischer Arbeitgeberaufgaben. Das deutsches geltendes Recht kennt im Grunde drei verschiedene Mitbestimmungmodelle, die auf folgenden Gesetzen beruhen: - dem Montan Mitbestimmungsgesetz von 1951 - dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 - den §§ 76ff. des insoweit aufrechterhaltenen Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 Gegenstände der Mitbestimmung und Mitwirkung sind vor allem soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Bei der betrieblichen Mitbestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der Betriebsverfassung vom 23. 7. 2001 einige bedeutsame Änderungen drfahren hat, stehen die Intensität der Beteiligung des Betriebsrats einerseits sowie die Gegenstände der Beteiligungsrechte andererseits aus der Sicht des betroffenen Arbeitnehmers im Mittelpunkt. Nur wenige Bemerkungen sollen der organisatorischen Seite gelten.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학