연속범의 수죄성과 한국 형법에서 갖는 의미
Das fortgesetzte Delikt im koreanischen Strafrecht
윤동호(부경대학교)
18권 2호, 141~160쪽
초록
이 글은 연속범이 한국 형법에서 갖는 의미와 본질을 규명하고 있다. 연속범의 폐지 후에도 여전히 한국의 다수견해와 판례는 연속범을 이른바 포괄일죄로 다루어오고 있다. 그런데 독일에서 연속범의 행위단일성을 부정한 이후 연속범을 수죄로 보아야한다는 견해가 증가하고 있다. 이 글은 연속범을 이론적 관점에서는 물론이고 정책적 관점에서도 수죄로 다루어야함을 증명하고 있다. 이 글은 이러한 분석에 그치지 않고, 기존논의가 포착하지 못한 점을 지적하고 있다. 그것은 바로 연속범을 수죄로 다루어야한다고 해서, 이것이 곧 실체적 경합임을 의미하는 것은 아니라는 것이다. 독일과 달리 한국은 죄수론과 경합론을 구별하고, 한국 형법은 다수의 행위가 수죄로 평가된 경우 경합판단을 해서 그 수죄가 상상적 경합인지, 아니면 실체적 경합인지를 결정하도록 하고 있다. 따라서 한국에서는 연속범이라는 범죄형태가 수죄로 평가되더라도 이를 형법 제40조가 말하는 “1개의 행위”로 포섭할 수 있는지 여부에 관한 논의를 할 수 있다.
Abstract
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit dem Wesen und dem Sinn des fortgesetztes Deliktes im koreanischen Strafrecht. Der Aufsatz verlangt für das fortgesetzte Delikt die Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und die Gleichartigkeit der Begehungsweise und einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang sowie den einheitlichen Vorsatz. In Korea die Rechtsprechung erkennt das fortgesetzte Delikt als das umfassenden Einheitsverbrechen. Dagegen erkennt der Aufsatz das fortgesetzte Delikt als die Verbrechensmehrheit. Aber dies bedeutet nicht, daß das fortgesetzte Delikt muß als Realkonkurrenz verstanden werden. In Deutschland erkennt das fortgesetzte Delikt als die Handlungsmehrheit (Realkonkurrenz). In Korea das fortgesetzte Delikt wirdanders als in Deutschland verstanden. Unter den Begriff der Handlungseinheit im §40 KStGB kann man das fortgesetzte Delikt verstehen. In Korea unterscheidet die Verbrechensmehrheitslehre sich von der Konkurrenzlehre. Die Verbrechensmehrheitslehre, als den letzten Punkt der Verbrechenslehre angesehen werden zu sollen, hängt von der Auslegung des Tatbestandes, mit Handlung einen Zusammenhang zu haben, ab. Dagegen hängt die Konkurrenzlehre, als den Ausgangspunkt der Strafzumessungslehre zu sein, nicht davon ab. Über diesen Gesichtspunkt hinaus geht die Konkurrenzlehre.
- 발행기관:
- 한국형사법무정책연구원
- 분류:
- 법학