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학술논문민사법학2007.06 발행KCI 피인용 16

쌍무계약의 무효·취소에 따른 과실·사용이익의 반환 -민법 제201조와 제748조의 관계에 대한 판례법리의 재조명-

Zum Spannungsverh?ltnis von Vindication- und Bereicherungsrecht, besonders in Bezug auf die Nutzungsherausgabepflicht in einem nichtigen gegenseitigen Vertrag

김상중(서강대학교)

37호, 147~185쪽

초록

선의 점유자의 과실보유를 규정한 제201조 1항은 이러한 차원에서 쌍무계약의 무효에 따른 과실반환관계에 대해서도 그대로 적용되어야 한다.59)攀이런 한도에서는 동일한 결론으로 이진기, 의사표시의 취소의 효과, 김욱곤교수정년기념논문집, 삼지원, 2005, 299-300면.攀攀이는 위의 II. 에서 소개한 바와 같이 독일과는 달리 물권행위의 무인성을 부정하는 스위스나 오스트리아 민법에서 일반적으로 인정되는 결론과 그 맥락을 같이 하고 있다. 또한 쌍무계약의 무효에 따른 급부 목적물의 반환의무 사이에 동시이행의 관계를 인정해 온 판례의 태도60)를攀 가령 대판 1995.2.24, 94다31242; 대판 1996.6.14, 95다54693; 대판 2001.7.10, 2001 다3764.攀攀과실반환과 관련하여 계속적으로 발전시킨 내용이라고 이해될 수 있다. 쌍무계약의 무효에 따른 과실반환 관계에 대한 이 같은 해결방향을 전제로 하여, 아래에서는 판례 법리를 새로이 조명해 보고 또한 그 과정에서 여기서의 평가내용이 그대로 적용될 수 없는 경우를 나름대로 구체화 시켜 보고자 한다.

Abstract

Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das seit langem umstrittene Konkurrenzverhältnis von Bereicherungs- und Vindikationsrecht, insbesonders bezüglich der Frucht- bzw. Nutzungsherausgabepflicht in einem nichtigen gegenseitigen Vertrag. Die Arbeit geht zunächst nach der rechtsvergleichenden Untersuchung davon, dass § 201 I KBGB, wonach ein gutgläubiger Besitzer zur Herausgabe der gezogenen Früchte und Nutzungen nicht verpflichtet ist, eigentlich zur Regelung eines Rückabwicklungsverhältnisses von einem nichtigen gegenseitigen Vertrag nicht beabsichtigt worden ist. Doch ist es als angemessen zu gelten, dass jede Partei wegen ihrer vermögensmäßigen Entscheidung im Sinne von Flume oder aufgrund des faktischen Synallgma eines nichtigen gegenseitigen Vertrages die jeweils gezogenen Früchte und Nutzungen weiterhin behalten könnte. Anders gewendet bedeutet dies, dass der Nutzen des einen gegen den des anderen verrechnet und damit ein dem § 201 I KBGB entsprechendes Ergebnis erzielt werden soll. Nachdem die Arbeit somit im Ergebnis der h. L. und Rechtsprechung beipflichtet hat, schränkt sie die Anwendung des § 201 I KBGB auf einen nichtigen gegenseitigen Vertrag insofern ein, dass die vermögensmäßige Entscheidung der jeweiligen bzw. das faktische Synallagma nicht mehr im Herausgabeverhältnis berücksichtigt werden sollte. Nämlich für den Fall einseitiger Unredlichkeit oder im Vorleistungsfall sind die Früchte und Nutzungen dem anderen nach dem bereicherungsrechtlichen § 748 I KBGB herauszugeben. Es wird schliesslich vorgeschlagen, dass die Nutzungsvergütung nicht stets nach der Miete, sondern mit Hilfe der linearen Teilwertabschreibung oder nach dem Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufswert berechnet werden sollte.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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