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학술논문법학논총2007.08 발행KCI 피인용 3

고시․공고에 의한 처분의 제소기간 - 대법원 2007. 6. 14. 선고 2004두619 판결에 대한 평석 -

Beginn der Klagefrist bei ffentlicher Bekanntgabe

최계영(서울대학교)

24권 3호, 277~296쪽

초록

In dieser Arbeit geht es darum, wann die Widerspruchsfrist oder Klagefrist beginnt zu laufen, wenn der Verwaltungsakt ausnahmsweise durch der öffentliche Verlautbarung etc. öffentlich bekanntgegeben wird. Die koreanische Verwaltungsgerichtsordnung bestimmt, dass die Widerspurch oder Anfechtungsklage muss innerhalb 90 Tage, nachdem Existenz des Verwaltungsaktes von dem Beschwerten zur Kenntnis genommen wird, oder innerhalb eines Jahres(180 Tage, beim Widerspruch), nachdem der Verwalutngsakt Existenz erlangt. Die Antwort des Obersten Gerichts lautet, dass die Widerspruchsfrist oder Klagefrist in diesem Fall beginnt zu laufen, sobald der Verwaltungsakt öffentlich bekanntgegeben wird, unabhängig davon, ob der Beschwerte Existenz der Verwaltungsaktes zur Kenntnis nimmt oder nicht. Und die Länge der Frist sei nicht ein Jahr(180 Tage), sondern 90 Tage. Diese Rechtsprechung trägt zur Verwaltungseffizienz bei. Aber sie droht gegen die Rechtsweggarantie zu stoßen. Beginnt die Frist in allen Fällen zu laufen, sobald der öffentlich bekanntgegeben wird? Die Frist muss unterschiedlich je nach dem Art des Verwaltungsaktes angewandt werden.

Abstract

In dieser Arbeit geht es darum, wann die Widerspruchsfrist oder Klagefrist beginnt zu laufen, wenn der Verwaltungsakt ausnahmsweise durch der öffentliche Verlautbarung etc. öffentlich bekanntgegeben wird. Die koreanische Verwaltungsgerichtsordnung bestimmt, dass die Widerspurch oder Anfechtungsklage muss innerhalb 90 Tage, nachdem Existenz des Verwaltungsaktes von dem Beschwerten zur Kenntnis genommen wird, oder innerhalb eines Jahres(180 Tage, beim Widerspruch), nachdem der Verwalutngsakt Existenz erlangt. Die Antwort des Obersten Gerichts lautet, dass die Widerspruchsfrist oder Klagefrist in diesem Fall beginnt zu laufen, sobald der Verwaltungsakt öffentlich bekanntgegeben wird, unabhängig davon, ob der Beschwerte Existenz der Verwaltungsaktes zur Kenntnis nimmt oder nicht. Und die Länge der Frist sei nicht ein Jahr(180 Tage), sondern 90 Tage. Diese Rechtsprechung trägt zur Verwaltungseffizienz bei. Aber sie droht gegen die Rechtsweggarantie zu stoßen. Beginnt die Frist in allen Fällen zu laufen, sobald der öffentlich bekanntgegeben wird? Die Frist muss unterschiedlich je nach dem Art des Verwaltungsaktes angewandt werden.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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