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학술논문법학논총2007.07 발행KCI 피인용 3

독일 민사소송법의 변론준비절차

Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nach der deutschen Zivilprozessordnung

오정후(서울대학교)

24권 2호, 541~558쪽

초록

Die deutsche Zivilprozessordnung regelte ursprünglich die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nicht ausführlich. Klageerwiderungsfrist und zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln kannte sie zwar schon, aber ohne Sanktion im Fall der Nichtbeachtung dieser Vorschriften. Darum erwiesen sich diese Vorschriften wirkungslos. Durch das Änderungsgesetz 1898 wurden die Vorschriften über die Klageerwiderungsfrist und die zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln gestrichen, und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wurde, zumindest im heutigen Sinne, einige Zeit lang gar nicht in der deutschen Zivilprozessordnung geregelt. Als Reaktion auf heftige Vorwürfe gegen die damalige deutsche Zivilprozessordnung aufgrund der Prozessverzögerung führte die so genannte ‘Vereinfachungsnovelle’ 1977 zum Zweck der Prozessbeschleunigung durch die gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwei Verfahrensweisen in die deutschen Zivilprozessordnung ein, und zwar das schriftliche Vorverfahren und frühen ersten Termin. In beiden Verfahren spielt die Klageerwiderung grosse Rolle, wird säumige Partei sanktioniert, gütliche Beilegung des Streits versucht und, falls die Güteverhandlung erfolglos, die Beendigung des Prozesses in einem einzigen Termin bestrebt, entweder im Haupttermin oder im frühen erstern Termin. Die deutschen Richter wählen zwischen den beiden Möglichkeiten nach der Natur der Streitsache und ihrem Arbeitsstil, und beurteilen die beiden im grossen und ganzen befriedigend

Abstract

Die deutsche Zivilprozessordnung regelte ursprünglich die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nicht ausführlich. Klageerwiderungsfrist und zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln kannte sie zwar schon, aber ohne Sanktion im Fall der Nichtbeachtung dieser Vorschriften. Darum erwiesen sich diese Vorschriften wirkungslos. Durch das Änderungsgesetz 1898 wurden die Vorschriften über die Klageerwiderungsfrist und die zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln gestrichen, und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wurde, zumindest im heutigen Sinne, einige Zeit lang gar nicht in der deutschen Zivilprozessordnung geregelt. Als Reaktion auf heftige Vorwürfe gegen die damalige deutsche Zivilprozessordnung aufgrund der Prozessverzögerung führte die so genannte ‘Vereinfachungsnovelle’ 1977 zum Zweck der Prozessbeschleunigung durch die gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwei Verfahrensweisen in die deutschen Zivilprozessordnung ein, und zwar das schriftliche Vorverfahren und frühen ersten Termin. In beiden Verfahren spielt die Klageerwiderung grosse Rolle, wird säumige Partei sanktioniert, gütliche Beilegung des Streits versucht und, falls die Güteverhandlung erfolglos, die Beendigung des Prozesses in einem einzigen Termin bestrebt, entweder im Haupttermin oder im frühen erstern Termin. Die deutschen Richter wählen zwischen den beiden Möglichkeiten nach der Natur der Streitsache und ihrem Arbeitsstil, und beurteilen die beiden im grossen und ganzen befriedigend

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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