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학술논문법학논총2007.07 발행KCI 피인용 10

포털사업자의 시장지배적지위에 관한 고찰

Eine Untersuchung ber die marktbeherrschende Stellung des Portalunternehmenstrgers

김선광(한양대학교)

24권 2호, 609~629쪽

초록

Obwohl die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen verboten war, gab es wegen der Eigenschaft des Internetunternehmens eine natürliche Marktbeherrschung, die von GWB(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) verboten wird. Trotz dieser Regelung hatten einige Internetunternehmensträger allerdings seit 1994 den Markt des Informationskommunikations aufgeteilt und solcherartiges Gewerbe betrieben. Dieser Markt hat außergewöhnliche Eigenschaft, deren analystischen Gründe genug untersucht werden sollten. Zum Beispiel, hat er zusammen mit dem Internet unglaublich mit der sehr schnellen Geschwindigkeit entwickelt. Damit gibt es als eine unerläßliche Voraussetzung unzählbare Internetverbraucher, die seine privaten Informationen dem Internetunternehmensträger übergeben, gemeinsam besessen und gleichzeitig benutzt haben. Daneben hat er seit seiner jungeren Zeit unter solcherartigen Märkten die Führung, die als Dienstleistung einer Nachforschung, Inhaltprogrammierung, Kommunikation wie E-Mail, Instant Messenger, Internetmedia, Internetanzeige und so weiter aufgeteilt worden. Es ist merkwürdig, ja unverständlich, dass dieses Symptom in der Zusammenhänge von “Internet” und “Internetunternehmensträger” in der informationstechnologischen Markt lange Zeit, teilweise bis heute, nicht genau erörtert wurden. In den meisten statistischen Daten zur marktbeherrschenden Stellung und zum Portalunternehmengsträger kommt die richtige gegensätzliche Wettbewerbsbeschränkungslehre kaum vor. Außerordentlich könnte die marktbeherrschenden Stellung im praktischen Markt von den Internetunternethmen und Internetunternehmensträger mißbräulich genutzt werden. Allerdings sollte man sie kontrollieren, beobachten und regeln, um den Handel im sogenannten Markt sicher zu garantieren. Internetunternehmensträger sind trotz allem eine Spitzengruppe, die folgende Pflichten, erst wie Verbraucherschutz, Dienstleistungsangebot, leisten müssen. Schließlich sollte der sogenannte Markt von der wechselseitigen engeren Zusammenarbeit zwischen Verbraucher und Portalunternehmensträger sicher gestellt werden. Wie könnte man eine marktbeherrschenden Stellung risikofrei geregelt werden? Dazu folgen Garantien und Regelungen unseres Staates. Hier dürfte man zwischen dem Gewinn des Portalunternehmensträgers und dem Gemeinnutz der Wettbewerbsstrukturen ins Gleichgewicht bringen und von den Verbraucherschutz Kenntnis nehmen.

Abstract

Obwohl die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen verboten war, gab es wegen der Eigenschaft des Internetunternehmens eine natürliche Marktbeherrschung, die von GWB(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) verboten wird. Trotz dieser Regelung hatten einige Internetunternehmensträger allerdings seit 1994 den Markt des Informationskommunikations aufgeteilt und solcherartiges Gewerbe betrieben. Dieser Markt hat außergewöhnliche Eigenschaft, deren analystischen Gründe genug untersucht werden sollten. Zum Beispiel, hat er zusammen mit dem Internet unglaublich mit der sehr schnellen Geschwindigkeit entwickelt. Damit gibt es als eine unerläßliche Voraussetzung unzählbare Internetverbraucher, die seine privaten Informationen dem Internetunternehmensträger übergeben, gemeinsam besessen und gleichzeitig benutzt haben. Daneben hat er seit seiner jungeren Zeit unter solcherartigen Märkten die Führung, die als Dienstleistung einer Nachforschung, Inhaltprogrammierung, Kommunikation wie E-Mail, Instant Messenger, Internetmedia, Internetanzeige und so weiter aufgeteilt worden. Es ist merkwürdig, ja unverständlich, dass dieses Symptom in der Zusammenhänge von “Internet” und “Internetunternehmensträger” in der informationstechnologischen Markt lange Zeit, teilweise bis heute, nicht genau erörtert wurden. In den meisten statistischen Daten zur marktbeherrschenden Stellung und zum Portalunternehmengsträger kommt die richtige gegensätzliche Wettbewerbsbeschränkungslehre kaum vor. Außerordentlich könnte die marktbeherrschenden Stellung im praktischen Markt von den Internetunternethmen und Internetunternehmensträger mißbräulich genutzt werden. Allerdings sollte man sie kontrollieren, beobachten und regeln, um den Handel im sogenannten Markt sicher zu garantieren. Internetunternehmensträger sind trotz allem eine Spitzengruppe, die folgende Pflichten, erst wie Verbraucherschutz, Dienstleistungsangebot, leisten müssen. Schließlich sollte der sogenannte Markt von der wechselseitigen engeren Zusammenarbeit zwischen Verbraucher und Portalunternehmensträger sicher gestellt werden. Wie könnte man eine marktbeherrschenden Stellung risikofrei geregelt werden? Dazu folgen Garantien und Regelungen unseres Staates. Hier dürfte man zwischen dem Gewinn des Portalunternehmensträgers und dem Gemeinnutz der Wettbewerbsstrukturen ins Gleichgewicht bringen und von den Verbraucherschutz Kenntnis nehmen.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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