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학술논문법학논총2007.07 발행KCI 피인용 6

불법행위의 민법체계상 법제도적 지위 - 독일 민법체계와의 비교를 통한 고찰 -

Rechtsystem des Deliktsrechts im BGB (Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und koreanischen Rechts)

서봉석(영산대학교 법과대학 교수)

24권 2호, 511~540쪽

초록

Die Regelung ueber unerlaubte Handlungen bezwecken den Schutz des einzelnen gegen widerrechtliche Eingriffe in seinen Rechtskreis. Der geschuetzte Rechtskreis besteht aus zwei verschiedenen Rechte, davon eine absolute und die andere relative Rechte sind. Es gibt zwei Rechtsysteme der Deliktsrechte, zum einen allgemeinen Delikstatbestand, der ohne Unterscheidung zwischen den absoluten und relativen Rechte umfassende Schadensbegriff beinhaltet, und anderen der Aufstellung festumrissener Einzeltatbestaende, die nur absolute Rechte genannt haben(Enumerationsprinzip). § 750 koreanisches BGB hat die Regelung, "wer rechtswidrig und schuldhaft einem anderen Schaden zufuegt, haftet auf Schadensersatz". Also hat der koreanische Gesetzgeber einem allgemeinen Delikstatbestand gewaehlt. Zwar dieser allgemeine Deliktstatbestand den Vorteil der Flexibilitaet und vielfacher Unterscheidung hat, aber den Nachteil der mangelnden Rechtssicherheit. Um die mangelnde Rechtssicherheit zu ueberwinden, muss die Abgrenzung zwischen Eigentumsverletzung und blosse Vermoegensschaedigung klar verdeutlicht werden. Eine Eigentumsverletzung setzt eine Einwirkung auf die Sache selbst voraus. Darunter fallen insbesondere die drei Fallgruppen, Einwirkung auf die Sachsubstanz, Beeintraechtigung des Sachgebrauchs und unberechtigte rechtgeschaeftliche Verfuegung ueber die Sache. Die Eigentumsverletzung hat sich auf die Intensitaet der Funktionsbeeintraechtigung abzustellen. Eine ersatzpflichtige Eigentums- verletzung liegt vor, wenn eine absolute Beeintraechtigung der Nutzung ueber das Eigentum vorhanden ist. Dagegen stellen keine Eigentumsverletzungen lediglich, ideelle oder aesthetische Beeintraechtigungen dar. Grundsaetzlich gehoert ein relatives Recht nicht zu den geschuetzten Rechtsgut des Deliktsrechts. Die Forderungen sind nicht absolute, sondern relative Rechte. Es koennte aber sie als geschuetzten Rechtsgut angesehen werden, wenn durch eine Verfuegung ueber die Forderung, insbesondere ihre Einziehung, in die Rechtszustaendigkeit des Glaeubigers eingegriffen wird. Die Zustaendigkeit der Forderung zum Vermoegen des Glaeubigers sei ihrem Wesen nach eine absolute, jeden anderen ausschliessende Position. Geschuetzter Rechtsgut richtet sich aber nicht nach der Zustaendigkeit der Forderung, sondern nach der abzielenden und ausreichenden Beherrschungsmoeglichkeit ueber die Verleztungsvorgang. Es muesste die ersatzpflichtige Eigentumsverletzung anerkennen lassen, wenn jemand ganzen Verleztungsvorgang beherrscht und die Verlezungsabsicht ueber das relative Recht eines Dritters hat. Das Rechtsystem des KBGB hat folgende fuenf Ansprueche, also vertraglichen Anspruch, quasi vertraeglichen Anspruch, dinglichen Anspruch, deliktischen Anspruch und Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung. Jede Anspruch hat eigene Funktionen und Zustaendigkeit, und koennte eigene Aufgaben erfolgreich durchfuehren, wenn der geschuetzte Rechtskreis noch deutlicher und exakter verdeutlicht werden koennen. Aus diesem Grund muesste sich die absolute Rechte von der relativen Rechte exakt unterscheidet werden.

Abstract

Die Regelung ueber unerlaubte Handlungen bezwecken den Schutz des einzelnen gegen widerrechtliche Eingriffe in seinen Rechtskreis. Der geschuetzte Rechtskreis besteht aus zwei verschiedenen Rechte, davon eine absolute und die andere relative Rechte sind. Es gibt zwei Rechtsysteme der Deliktsrechte, zum einen allgemeinen Delikstatbestand, der ohne Unterscheidung zwischen den absoluten und relativen Rechte umfassende Schadensbegriff beinhaltet, und anderen der Aufstellung festumrissener Einzeltatbestaende, die nur absolute Rechte genannt haben(Enumerationsprinzip). § 750 koreanisches BGB hat die Regelung, "wer rechtswidrig und schuldhaft einem anderen Schaden zufuegt, haftet auf Schadensersatz". Also hat der koreanische Gesetzgeber einem allgemeinen Delikstatbestand gewaehlt. Zwar dieser allgemeine Deliktstatbestand den Vorteil der Flexibilitaet und vielfacher Unterscheidung hat, aber den Nachteil der mangelnden Rechtssicherheit. Um die mangelnde Rechtssicherheit zu ueberwinden, muss die Abgrenzung zwischen Eigentumsverletzung und blosse Vermoegensschaedigung klar verdeutlicht werden. Eine Eigentumsverletzung setzt eine Einwirkung auf die Sache selbst voraus. Darunter fallen insbesondere die drei Fallgruppen, Einwirkung auf die Sachsubstanz, Beeintraechtigung des Sachgebrauchs und unberechtigte rechtgeschaeftliche Verfuegung ueber die Sache. Die Eigentumsverletzung hat sich auf die Intensitaet der Funktionsbeeintraechtigung abzustellen. Eine ersatzpflichtige Eigentums- verletzung liegt vor, wenn eine absolute Beeintraechtigung der Nutzung ueber das Eigentum vorhanden ist. Dagegen stellen keine Eigentumsverletzungen lediglich, ideelle oder aesthetische Beeintraechtigungen dar. Grundsaetzlich gehoert ein relatives Recht nicht zu den geschuetzten Rechtsgut des Deliktsrechts. Die Forderungen sind nicht absolute, sondern relative Rechte. Es koennte aber sie als geschuetzten Rechtsgut angesehen werden, wenn durch eine Verfuegung ueber die Forderung, insbesondere ihre Einziehung, in die Rechtszustaendigkeit des Glaeubigers eingegriffen wird. Die Zustaendigkeit der Forderung zum Vermoegen des Glaeubigers sei ihrem Wesen nach eine absolute, jeden anderen ausschliessende Position. Geschuetzter Rechtsgut richtet sich aber nicht nach der Zustaendigkeit der Forderung, sondern nach der abzielenden und ausreichenden Beherrschungsmoeglichkeit ueber die Verleztungsvorgang. Es muesste die ersatzpflichtige Eigentumsverletzung anerkennen lassen, wenn jemand ganzen Verleztungsvorgang beherrscht und die Verlezungsabsicht ueber das relative Recht eines Dritters hat. Das Rechtsystem des KBGB hat folgende fuenf Ansprueche, also vertraglichen Anspruch, quasi vertraeglichen Anspruch, dinglichen Anspruch, deliktischen Anspruch und Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung. Jede Anspruch hat eigene Funktionen und Zustaendigkeit, und koennte eigene Aufgaben erfolgreich durchfuehren, wenn der geschuetzte Rechtskreis noch deutlicher und exakter verdeutlicht werden koennen. Aus diesem Grund muesste sich die absolute Rechte von der relativen Rechte exakt unterscheidet werden.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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