헌법 제107조 1항에 있어서 재판의 전제성의 존재요건
Bestandteile der Entscheidungserheblichkeit nach Art. 107 Abs. 1 KV
이부하(한양대학교)
33권 1호, 425~444쪽
초록
Es muss auf die Gültigkeit eines vorgelegten Gesetzes bei der Entscheidung ankommen. Seine Gültigkeit oder Ungültigkeit muss für die Ausgangsentscheidung “entscheidungserheblich” und eine Entscheidung über diese Rechtsfrage “unerlässlich” sein. Das vorlegende Gericht muss außerdem von der Verfassungswidrigkeit des vorgelegten Gesetzes überzeugt sein. Bloße Zweifel reichen nicht aus. Darüber hinaus muss verfassungskonforme Auslegung nicht möglich sein. Das koreanische Verfassungsgericht dehnt die Bindungswirkung seiner Entscheidungen auf die tragenden Gründe aus. Dies führt folgende Gefahren herbei: Es ist erstens noch nicht klar geworden, welche Gründe “tragend” sind. Zweitens lässt sich eine solch extensive Auslegung mit dem Konkretisierungsprimat des Gesetzgebers nur schwer vereinbaren. Drittens mag die Kanonisierung der Entscheidungsgründe dazu beigetragen haben, dass das koreanische Verfassungsgericht sich in bedenklichem Maße von dem Gehalt der einzelnen Verfassungssätze entfernt hat. Viertens könnte das Verfassungsgericht die Möglichkeit zur kritischen Selbstüberprüfung vergeben. Die Bindungswirkung muss also auf den Tenor der Entscheidung beschränkt bleiben.
Abstract
Es muss auf die Gültigkeit eines vorgelegten Gesetzes bei der Entscheidung ankommen. Seine Gültigkeit oder Ungültigkeit muss für die Ausgangsentscheidung “entscheidungserheblich” und eine Entscheidung über diese Rechtsfrage “unerlässlich” sein. Das vorlegende Gericht muss außerdem von der Verfassungswidrigkeit des vorgelegten Gesetzes überzeugt sein. Bloße Zweifel reichen nicht aus. Darüber hinaus muss verfassungskonforme Auslegung nicht möglich sein. Das koreanische Verfassungsgericht dehnt die Bindungswirkung seiner Entscheidungen auf die tragenden Gründe aus. Dies führt folgende Gefahren herbei: Es ist erstens noch nicht klar geworden, welche Gründe “tragend” sind. Zweitens lässt sich eine solch extensive Auslegung mit dem Konkretisierungsprimat des Gesetzgebers nur schwer vereinbaren. Drittens mag die Kanonisierung der Entscheidungsgründe dazu beigetragen haben, dass das koreanische Verfassungsgericht sich in bedenklichem Maße von dem Gehalt der einzelnen Verfassungssätze entfernt hat. Viertens könnte das Verfassungsgericht die Möglichkeit zur kritischen Selbstüberprüfung vergeben. Die Bindungswirkung muss also auf den Tenor der Entscheidung beschränkt bleiben.
- 발행기관:
- 한국공법학회
- 분류:
- 법학