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학술논문민사법학2006.12 발행KCI 피인용 3

물권적 청구권의 시효소멸 여부

Die Verjaehrbarkeit dinglichen Ansprueche

김진우(광운대학교)

34호, 363~396쪽

초록

Die Verjhrbarkeit dinglichen Ansprche Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob dingliche Ansprüche, die auf die Herstellung des dem dinglichen Recht entsprechenden Zustands gerichtet sind, überhaupt verjährbar sind. Der Gesetzgeber des koreansichen BGB hat sich diese Problematik nicht ausdrücklich entschieden. Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des heutigen Stands der Lehre und Rechtsprechung (Ⅱ). Nach der Darstellung folgt die Rechtsvergleichung im Rahmen des japanischen und deutschen Rechts (Ⅲ). Danach wird eine kritische Überprüfung und Lösungsversuche gemacht. Zum Schluss wird der Versuch unternommen, aus den Ergebnissen der Arbeit wichtige Gesichtspunkte für die Lösung zu gewinnen. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die dinglche Ansprüche verjährt nicht, weil sie stets von neuem selbst erzeugt. Eine Verjährung der Vindikation könne dazu führen, dass bei dem Eigentümer eine Eigentum ohne durchsetzbaren Herausgabeanspruch zurückbleibt. Die Vindikation wird dann wertlos. Die Vindikationsverjährung führt also im wesentlichen zu einer Enteignung, und dies ohne dass dem Eigentümer Nachlässigkeit vorgeworfen werden könnte. Das widerspricht der Eigentumsgarantie ―unter dem Vorbehalt der Möglichkeit einer Verwirkung sollte man daher die Unverjährbarkeit der Vindikation anerkennen. Ferner bejaht viele ausländische Rechtsordnungen (z.B. Schweiz, Frankreich, Österreich, Ungarn, Italien, England) die Unverjährbarkeit der Vindikation. Die Härte der Unverjährbarkeit der Vindikation könne durch Ersitzung oder Verwirkung vermieden werden.

Abstract

Die Verjhrbarkeit dinglichen Ansprche Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob dingliche Ansprüche, die auf die Herstellung des dem dinglichen Recht entsprechenden Zustands gerichtet sind, überhaupt verjährbar sind. Der Gesetzgeber des koreansichen BGB hat sich diese Problematik nicht ausdrücklich entschieden. Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des heutigen Stands der Lehre und Rechtsprechung (Ⅱ). Nach der Darstellung folgt die Rechtsvergleichung im Rahmen des japanischen und deutschen Rechts (Ⅲ). Danach wird eine kritische Überprüfung und Lösungsversuche gemacht. Zum Schluss wird der Versuch unternommen, aus den Ergebnissen der Arbeit wichtige Gesichtspunkte für die Lösung zu gewinnen. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die dinglche Ansprüche verjährt nicht, weil sie stets von neuem selbst erzeugt. Eine Verjährung der Vindikation könne dazu führen, dass bei dem Eigentümer eine Eigentum ohne durchsetzbaren Herausgabeanspruch zurückbleibt. Die Vindikation wird dann wertlos. Die Vindikationsverjährung führt also im wesentlichen zu einer Enteignung, und dies ohne dass dem Eigentümer Nachlässigkeit vorgeworfen werden könnte. Das widerspricht der Eigentumsgarantie ―unter dem Vorbehalt der Möglichkeit einer Verwirkung sollte man daher die Unverjährbarkeit der Vindikation anerkennen. Ferner bejaht viele ausländische Rechtsordnungen (z.B. Schweiz, Frankreich, Österreich, Ungarn, Italien, England) die Unverjährbarkeit der Vindikation. Die Härte der Unverjährbarkeit der Vindikation könne durch Ersitzung oder Verwirkung vermieden werden.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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