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학술논문노동법학2007.12 발행KCI 피인용 18

기간제근로계약의 무기계약 전환, 무엇이 문제인가?― 우리나라와 독일법제의 비교를 중심으로 ―

Umwandlung befristeter Arbeitsvertrge in unbefristete Vertrge ― Probleme und Forderungen ―

조성혜(동국대학교)

25호, 137~178쪽

초록

Das neue Befristungs- und Teilzeitgesetz(BefTG) vom 1. 1. 2007 schafft erstmals eine dauerhafte Regelung für befristete Arbeitsverträge in Korea. Es regelt im einzelnen, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge abschließen darf. Hintergrund für die Gesetzgebung war zum Einen die wachsende Bedeutung von befristeten Beschäftigungen, zum Anderen die Erforderlichkeit der Diskriminierungsschutzes und der Verhinderung von Benachteilungen. Der Gesetzgeber mochte durch diese Regelungen das Aninanderreihen von befristeten Verträgen einschränken, die Chancen der Arbeitnehmer auf eine Dauerbeschäftigung verbessern und letztlich den Arbeitnehmer vor Diskriminierungen schutzen. Nach § 4 Abs. 1 BefTG ist eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von 2 Jahren. Mit Sachgrund kann der Vertrag über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde jedoch viele befristet Beschäftigte arbeitslos. Grund dafür ist § 4 Abs. 2 BefTG: hiernach ist; wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit, für die es eingegengen ist, oder nach Zweckerreichung fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert. Um die Umwandlung befristeter Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge zu vermeiden, verweigern die Arbeitgeber Verlängerung der Verträge. Im Gegensatz dazu erwarteten befristet Beschäftigte die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit. Im Hinblick darauf sind zum Teil geforderte weitergehende Schutzvorschriften für die befristet Beschäftigte sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob diese nicht ein begehrtes Ziel, nämlich dauerhafte Beschäftigung zu fördern, konterkarieren. Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Befristete Arbeitsverträge erhöhen die Flexibilität der Unternehmen erleichtern und Zugänge in unbefristete Beschäftigung. Gerade aus Sicht von Arbeitsuchenden mit geringen Arbeitsmarktchancen stellen befristete Arbeitsverträge somit eine Möglichkeit dar, überhaupt eingestellt zu werden und können dann als ‘Sprungbretter’ hin zu dauerhafter Beschäftigung dienen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist ein befristetes Arbeitsverhaltnis immer noch besser als gar kein Job. Die adaquate Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen im Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse ist das Gebot der Stunde; dafür enthält das BefTG aber keine praktikablen Instrumente. Um das Gesetz nicht beschäftigungshemmend auszuwirken, sollten die sachlichen Gründe bzw. die möglichkeit der Verlängerung der befristeten Arbeitsverträgen erleichert werden, Ein Beispiel dafür ist das Deusche Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 1. 1. 2001.

Abstract

Das neue Befristungs- und Teilzeitgesetz(BefTG) vom 1. 1. 2007 schafft erstmals eine dauerhafte Regelung für befristete Arbeitsverträge in Korea. Es regelt im einzelnen, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge abschließen darf. Hintergrund für die Gesetzgebung war zum Einen die wachsende Bedeutung von befristeten Beschäftigungen, zum Anderen die Erforderlichkeit der Diskriminierungsschutzes und der Verhinderung von Benachteilungen. Der Gesetzgeber mochte durch diese Regelungen das Aninanderreihen von befristeten Verträgen einschränken, die Chancen der Arbeitnehmer auf eine Dauerbeschäftigung verbessern und letztlich den Arbeitnehmer vor Diskriminierungen schutzen. Nach § 4 Abs. 1 BefTG ist eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von 2 Jahren. Mit Sachgrund kann der Vertrag über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde jedoch viele befristet Beschäftigte arbeitslos. Grund dafür ist § 4 Abs. 2 BefTG: hiernach ist; wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit, für die es eingegengen ist, oder nach Zweckerreichung fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert. Um die Umwandlung befristeter Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge zu vermeiden, verweigern die Arbeitgeber Verlängerung der Verträge. Im Gegensatz dazu erwarteten befristet Beschäftigte die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit. Im Hinblick darauf sind zum Teil geforderte weitergehende Schutzvorschriften für die befristet Beschäftigte sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob diese nicht ein begehrtes Ziel, nämlich dauerhafte Beschäftigung zu fördern, konterkarieren. Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Befristete Arbeitsverträge erhöhen die Flexibilität der Unternehmen erleichtern und Zugänge in unbefristete Beschäftigung. Gerade aus Sicht von Arbeitsuchenden mit geringen Arbeitsmarktchancen stellen befristete Arbeitsverträge somit eine Möglichkeit dar, überhaupt eingestellt zu werden und können dann als ‘Sprungbretter’ hin zu dauerhafter Beschäftigung dienen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist ein befristetes Arbeitsverhaltnis immer noch besser als gar kein Job. Die adaquate Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen im Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse ist das Gebot der Stunde; dafür enthält das BefTG aber keine praktikablen Instrumente. Um das Gesetz nicht beschäftigungshemmend auszuwirken, sollten die sachlichen Gründe bzw. die möglichkeit der Verlängerung der befristeten Arbeitsverträgen erleichert werden, Ein Beispiel dafür ist das Deusche Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 1. 1. 2001.

발행기관:
한국노동법학회
분류:
노동법

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