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학술논문법과사회2007.12 발행KCI 피인용 14

私法 영역에서 등장하는 전문법화 경향-도산법을 예로 본 법사회학적 고찰-

Integrativ-fachspezifische Verrechtlichungstendens im Privatrechtsbereich

양천수(영남대학교)

33호, 111~135쪽

초록

Indem die moderne Gesellschaft einen Strukturwandel erfährt, tritt heutzutage eine neue juridische Tendenz auf: Integrativ-fachspezifische Verrechtlichungstendenz im Privatrechtsbereich. Als ein Beispiel ist das Insolvenzrecht zu bezeichnen. Das Insolvenzrecht hat einen integrativen Charakter, weil es den Charakter des Zivilrechts, des Zivilprozessrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Strafrechts umfasst. Aus diesem Grund ist es aber schwierig, einen systematischen Stellenwert des Insolvenzrechts mithilfe des “Pandektensystems” genau zu bestimmen. Als ähnliche Beispiele können wir z. B. das Medizin-od. Umweltrecht nennen. Um ein solches neues juridisches Phänomen aufzuklären, beruft sich der Autor auf die Konzeption der “integrativen Wissenschaft” (Prof. Chong) und des “fachspezifischen Rechts” (od. des Sonderbereichsrechts) (Prof. Yi). Nach diesen Konzeptionen ist das Insolvenzrecht als ein fachspezifisches Recht (od. ein Sonderbereichsrecht) zu bezeichnen, das sich als integrativ auszeichnet. Wenn wir das Insolvenrecht auf diese Weise als ein fachspezifisches Recht verstehen, dann können wir systematische Probleme bezüglich des Insolvenzrechts lösen. Jedoch begegnen wir andererseits den folgenden Problemen, wenn wir das Insolvenzrecht als ein fachspezifisches Recht verstehen. Zum ersten sind Prinzipienkollisionen innerhalb des Insolvenzrechts. Zum zweiten ist das folgende Problem: das Insolvenzrecht bezieht sich notwendigerweise auf eine Insolvenzrechtspolitik, aber es ist nicht leicht, die Insolvenzrechtspolitik sozialadäquat zu machen. Um die Probleme zu lösen, stellen wir uns m. E. drei Richtungen vor. Wir sollten zunächst die ‘Komplexität’ der Insolvenzrechtspolitik berücksichtigen. Zum zweiten können wir eine ‘Prozeduralisierung’ der Insolvenzrechtspoltik versuchen. Zum dritten sollten wir ‘offene’ Insolvenzrechtsdogmatik bilden.

Abstract

Indem die moderne Gesellschaft einen Strukturwandel erfährt, tritt heutzutage eine neue juridische Tendenz auf: Integrativ-fachspezifische Verrechtlichungstendenz im Privatrechtsbereich. Als ein Beispiel ist das Insolvenzrecht zu bezeichnen. Das Insolvenzrecht hat einen integrativen Charakter, weil es den Charakter des Zivilrechts, des Zivilprozessrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Strafrechts umfasst. Aus diesem Grund ist es aber schwierig, einen systematischen Stellenwert des Insolvenzrechts mithilfe des “Pandektensystems” genau zu bestimmen. Als ähnliche Beispiele können wir z. B. das Medizin-od. Umweltrecht nennen. Um ein solches neues juridisches Phänomen aufzuklären, beruft sich der Autor auf die Konzeption der “integrativen Wissenschaft” (Prof. Chong) und des “fachspezifischen Rechts” (od. des Sonderbereichsrechts) (Prof. Yi). Nach diesen Konzeptionen ist das Insolvenzrecht als ein fachspezifisches Recht (od. ein Sonderbereichsrecht) zu bezeichnen, das sich als integrativ auszeichnet. Wenn wir das Insolvenrecht auf diese Weise als ein fachspezifisches Recht verstehen, dann können wir systematische Probleme bezüglich des Insolvenzrechts lösen. Jedoch begegnen wir andererseits den folgenden Problemen, wenn wir das Insolvenzrecht als ein fachspezifisches Recht verstehen. Zum ersten sind Prinzipienkollisionen innerhalb des Insolvenzrechts. Zum zweiten ist das folgende Problem: das Insolvenzrecht bezieht sich notwendigerweise auf eine Insolvenzrechtspolitik, aber es ist nicht leicht, die Insolvenzrechtspolitik sozialadäquat zu machen. Um die Probleme zu lösen, stellen wir uns m. E. drei Richtungen vor. Wir sollten zunächst die ‘Komplexität’ der Insolvenzrechtspolitik berücksichtigen. Zum zweiten können wir eine ‘Prozeduralisierung’ der Insolvenzrechtspoltik versuchen. Zum dritten sollten wir ‘offene’ Insolvenzrechtsdogmatik bilden.

발행기관:
법과사회이론학회
분류:
법학

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