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학술논문상사법연구2007.11 발행KCI 피인용 14

유럽주식회사(Societas Europaea)에 관한 연구 - 설립방법과 지배구조를 중심으로 -

Die Untersuchung zur Societas Europaea

정성숙(영산대학교)

26권 3호, 113~141쪽

초록

Die Societas Europaea stellt in der am 08 Oktober 2001 verabschideten Fassung die erste supranationale, europäische Organisationsform wirtschaftlichen Handelns im Europäischen Binnenmarkt dar, die den Unternehmen alternativ zu den Rechtformen nationalen Rechts zur Verfügung steht. Sie ist eine Gesellschaft europäischen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine SE kann nur nach bestimmten Gründungsformen von Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsnorm sowie unter Berücksichtigung räumlich und zeitlich genau festgelegter Aspekte der Mehrstaatlichkeit errichtet werden. In ihren Grundzügen ist die SE in einer EG-Verordnung(SE-VO)geregelt. Aufgrund der verschiedenen Verweisung und Ermächtigungen in der SE-VO sowie die Notwendigkeit war die Verabschiebung von nationalen Ausführungsgesetzen in den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 08, Oktober 2004 erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass es den Unternehmen durch die Einführung der Rechtsform einer sen nunmehr erstmals auf der Grundlage eines europarechtlich abgesicherten Verfahren möglich sein wird, sich grenzüberschreitend zu verschmelzen sowie ihren Sitz über die Grenze von einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR in einen anderen identitätwahrend zu verlegen. Auch bestehende Unternehmen und Konzerne können zukünftig in einer klar strukturierten, auch rechtlich einheitlichen Organisationsstruktur durch eine einzige SE mit rechtlich unselbständigen Niederlassung in den anderen Mitgliedstaaten europaweit agieren. Als geradezu revolutionär kann die Einführung von Wettbewerbselementen in die SE-VO angesehen. Darüber hinaus verfügt SE über einen rechtsformspezifischen Europäischen Corporate Goodwill und kann zur Herausbildung einer unternehmenindividuellen Europäischen Corporate Identity und Culture beitragen. Bei einem Zusammenschluss bislang eigenständiger Unternehmen und Konzerne können dadurch im Innen Verhältnis vielfältige psychologisch Schranken und Hemmnisse sowie Nationalitätseffekte vermeiden oder zumindest erheblich reduziert, gemeinsame Ziele und Wertvorstellungen auf europäischer Ebene neu bestimmt und soziale Integrationseffekt ohne Gewinner und Verlierer erzielt werden. Im Außenverhältnis kann die neu entstandene Unternehmensverbindung nicht nur an Kapital-, Absatz-, Arbeits- und Beschaffungsmärkten, sondern allgemein in der gesamten öffentlichen Wahrnehmung einheitlich und integriert als eurpäisches Unternehmen mit einem nationübergreifenden europäischen Unternehmensimage auftreten. Diesbezüglich eröffnet den koreanische Unternehmen, die bereits den SatzHauptsitz der Gesellschaft im EU-Ausland gehabt haben oder zukünftig europaweit tätig werden wollen, die Möglichkeit, eine SE zu gründen.

Abstract

Die Societas Europaea stellt in der am 08 Oktober 2001 verabschideten Fassung die erste supranationale, europäische Organisationsform wirtschaftlichen Handelns im Europäischen Binnenmarkt dar, die den Unternehmen alternativ zu den Rechtformen nationalen Rechts zur Verfügung steht. Sie ist eine Gesellschaft europäischen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine SE kann nur nach bestimmten Gründungsformen von Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsnorm sowie unter Berücksichtigung räumlich und zeitlich genau festgelegter Aspekte der Mehrstaatlichkeit errichtet werden. In ihren Grundzügen ist die SE in einer EG-Verordnung(SE-VO)geregelt. Aufgrund der verschiedenen Verweisung und Ermächtigungen in der SE-VO sowie die Notwendigkeit war die Verabschiebung von nationalen Ausführungsgesetzen in den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 08, Oktober 2004 erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass es den Unternehmen durch die Einführung der Rechtsform einer sen nunmehr erstmals auf der Grundlage eines europarechtlich abgesicherten Verfahren möglich sein wird, sich grenzüberschreitend zu verschmelzen sowie ihren Sitz über die Grenze von einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR in einen anderen identitätwahrend zu verlegen. Auch bestehende Unternehmen und Konzerne können zukünftig in einer klar strukturierten, auch rechtlich einheitlichen Organisationsstruktur durch eine einzige SE mit rechtlich unselbständigen Niederlassung in den anderen Mitgliedstaaten europaweit agieren. Als geradezu revolutionär kann die Einführung von Wettbewerbselementen in die SE-VO angesehen. Darüber hinaus verfügt SE über einen rechtsformspezifischen Europäischen Corporate Goodwill und kann zur Herausbildung einer unternehmenindividuellen Europäischen Corporate Identity und Culture beitragen. Bei einem Zusammenschluss bislang eigenständiger Unternehmen und Konzerne können dadurch im Innen Verhältnis vielfältige psychologisch Schranken und Hemmnisse sowie Nationalitätseffekte vermeiden oder zumindest erheblich reduziert, gemeinsame Ziele und Wertvorstellungen auf europäischer Ebene neu bestimmt und soziale Integrationseffekt ohne Gewinner und Verlierer erzielt werden. Im Außenverhältnis kann die neu entstandene Unternehmensverbindung nicht nur an Kapital-, Absatz-, Arbeits- und Beschaffungsmärkten, sondern allgemein in der gesamten öffentlichen Wahrnehmung einheitlich und integriert als eurpäisches Unternehmen mit einem nationübergreifenden europäischen Unternehmensimage auftreten. Diesbezüglich eröffnet den koreanische Unternehmen, die bereits den SatzHauptsitz der Gesellschaft im EU-Ausland gehabt haben oder zukünftig europaweit tätig werden wollen, die Möglichkeit, eine SE zu gründen.

발행기관:
한국상사법학회
분류:
법학

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