개정 형사소송법 제308조의2 위법수집증거배제법칙의 법적 의미와 적용범위
Die rechtliche Bedeutung und der Anwendungsbereich der Beweisverbote in §308-2 des neuen koreanischen Strafprozessrechts
하태영(동아대학교)
19권 4호, 157~198쪽
초록
Das koreanische Strafprozessrechts(KStPO) wurde am 30. April 2007 fast vollständig geändert. Vor allem wurde das Beweisrecht stark reformiert. Der Gesetzgeber hat die neue gesetzliche Regelung zu den Beweisverboten (The Exclusionary Rule of Illegally Obtained Evidence) in §308-2 KStPO eingeführt. Bisher war sie nur von der Theorie in der Strafrechtswissenschaft entwickelt. §308-2 KStPO (Das Verbot der rechtswidrigen Beweiserhebung) Der Beweis, der durch das rechtsmäßige Verfahren nicht erhoben wird, ist keine Beweisverwertung. Nach der Einführung des §308-2 KStPO sind zurzeit seine rechtliche Bedeutung und der Bereich der Anwendung ein aktuelles Thema in Korea(z.B. Das Urteil des Koreanischen Höchsten Gerichts vom 15. November 2007 - 2007 StR 3061). Dabei ist der Sinn des §308-2 KStPO bei Prüfung der Verwerbarkeit des rechtswidrig erlangten Beweises äußerst umstritten. Im Kern geht es hier um die Herausarbeitung der Kriterien für die Beweisverwertungsverbote. Damit haben sich der Zweck und die Funktion des Beweisverwertungsverbotes verkompliziert. Dabei ist der Schutz der Individual- und Grundrechte die Beschränkung sowohl der ermittelnden Strafrechtspflege als auch des Wahrheitserforschungs- bzw. Strafverfolgungsinteresses äußerst umstritten. In diesem Aufsatz möchte ich zunächst analysieren, wie die Beweisverbote in Korea anknüpfend an die traditionelle koreanische Strafrechtswissenschaft und die Praxis entwickelt wurden, und welche Grundrechte des Bürgers zur Willensentschließung und -betätigung damit verbunden waren (Ⅱ). Im Weiteren möchte ich die ratio legis des §308-2 KStPO in Korea untersuchen sowie das Rechtsstaatsprinzip, das Gemeinschaftsinteresse an der Wahrheitsfindung und Strafverfolgung und das Individualinteresse an der Erhaltung seiner Rechte diskutieren (Ⅲ). Abschließend soll aufgezeigt werden, dass die Anwendung eines Beweisverwertungsverbotes (z.B. heimliche Tonbandmitschnitte, Abhören durch staatliche Organe und Mitschneiden durch Privatpersonen, heimliche Foto- oder Filmaufnahmen, Verdeckter Einsatz von Privatpersonen durch Ermittlungsbehörden, “Fernwirkung” und “Fortwirkung” von Verwertungsverboten) notwendig ist (Ⅳ).
Abstract
Das koreanische Strafprozessrechts(KStPO) wurde am 30. April 2007 fast vollständig geändert. Vor allem wurde das Beweisrecht stark reformiert. Der Gesetzgeber hat die neue gesetzliche Regelung zu den Beweisverboten (The Exclusionary Rule of Illegally Obtained Evidence) in §308-2 KStPO eingeführt. Bisher war sie nur von der Theorie in der Strafrechtswissenschaft entwickelt. §308-2 KStPO (Das Verbot der rechtswidrigen Beweiserhebung) Der Beweis, der durch das rechtsmäßige Verfahren nicht erhoben wird, ist keine Beweisverwertung. Nach der Einführung des §308-2 KStPO sind zurzeit seine rechtliche Bedeutung und der Bereich der Anwendung ein aktuelles Thema in Korea(z.B. Das Urteil des Koreanischen Höchsten Gerichts vom 15. November 2007 - 2007 StR 3061). Dabei ist der Sinn des §308-2 KStPO bei Prüfung der Verwerbarkeit des rechtswidrig erlangten Beweises äußerst umstritten. Im Kern geht es hier um die Herausarbeitung der Kriterien für die Beweisverwertungsverbote. Damit haben sich der Zweck und die Funktion des Beweisverwertungsverbotes verkompliziert. Dabei ist der Schutz der Individual- und Grundrechte die Beschränkung sowohl der ermittelnden Strafrechtspflege als auch des Wahrheitserforschungs- bzw. Strafverfolgungsinteresses äußerst umstritten. In diesem Aufsatz möchte ich zunächst analysieren, wie die Beweisverbote in Korea anknüpfend an die traditionelle koreanische Strafrechtswissenschaft und die Praxis entwickelt wurden, und welche Grundrechte des Bürgers zur Willensentschließung und -betätigung damit verbunden waren (Ⅱ). Im Weiteren möchte ich die ratio legis des §308-2 KStPO in Korea untersuchen sowie das Rechtsstaatsprinzip, das Gemeinschaftsinteresse an der Wahrheitsfindung und Strafverfolgung und das Individualinteresse an der Erhaltung seiner Rechte diskutieren (Ⅲ). Abschließend soll aufgezeigt werden, dass die Anwendung eines Beweisverwertungsverbotes (z.B. heimliche Tonbandmitschnitte, Abhören durch staatliche Organe und Mitschneiden durch Privatpersonen, heimliche Foto- oder Filmaufnahmen, Verdeckter Einsatz von Privatpersonen durch Ermittlungsbehörden, “Fernwirkung” und “Fortwirkung” von Verwertungsverboten) notwendig ist (Ⅳ).
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학