유죄협상제도 도입 가능성에 대한 연구
Studie zur Zulssigkeit der Absprachen de lege ferenda
박노섭(한림대학교)
20권 1호, 115~135쪽
초록
Seit 01.01.2008 trat das Gesetz in Bezug auf Jury-System, mit dem das Volk an dem Strafverfahren teilnehmen kann, in Kraft. Dadurch wurde das Grundstein auf die Verwirklichung der Hauptrolle von Hauptverfahren gelegt. Aber das Jury-System überlastet die Justiz mit sehr lange dauerten Hauptverhandlungen. Um die Überlastungen der Justiz zu vermeiden, ist es zur Zeit vorgeschlagen, dass man die Absprache(plea bargaining) in das Strafverfahrenssystem zulassen sollte. Die Absprache zielt auf eine vereinfachte Verfahrenserledigung durch einen Vezicht auf die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ab. Die Absprache ist, einfach gesagt, der Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einem vereinfachten Verfahren zusammengesetzt. Dazu kommt es mit dem vereinfachten Verfahrensablauf und dessen Resultat darauf, wer die Absprache leitet. In Bezug auf dem vereinfachten Verfahrensablauf enthält das Grundgesetz zuerst, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, und dass nur der Richter Kriminalstrafen verhängen darf. Deshalb darf das vereinfachte Verfahren nicth die Begrenung der Richtervorbehaltsmaxime überschreiten. In Bezug auf das Wesen der Absprachen können solche Art der Absprachen, die ein Tatbestände im Strafrecht verhandeln oder keine Strafverfolgungen von einigen Straftäten zusagen, auf dem Anspruch materieller Wahrheit verstoßen. Deshalb kann man bei der Absprache eine Strafmilderung unter der Voraussetzung des Zugeständnisses berücksichtigen. Aber hier darf die Absprache nicht die Aussage-und Selbstbelastungsfreiheit beeinträchtigen. In Bezug auf die Gesaltungsmöglichkeiten der Absprache sollte man sich Rücksicht darauf stellen, dass das Verhältnis zwischen Ermittlungsß und Hauptverfahren entscheidend gewandlt hat. Deshalb darf die Staatsanwaltschaft keine Hauptrolle in der Absrache spielen, ohne dass man das inquisitorische Strafverfahren nicht reformieren. Aus diesen Gründen sollte man die Tatsachen im Ermittlungsverfahren noch ausführlicher feststellen und danach die Verständigung zwischen den Beteiligten behandeln.
Abstract
Seit 01.01.2008 trat das Gesetz in Bezug auf Jury-System, mit dem das Volk an dem Strafverfahren teilnehmen kann, in Kraft. Dadurch wurde das Grundstein auf die Verwirklichung der Hauptrolle von Hauptverfahren gelegt. Aber das Jury-System überlastet die Justiz mit sehr lange dauerten Hauptverhandlungen. Um die Überlastungen der Justiz zu vermeiden, ist es zur Zeit vorgeschlagen, dass man die Absprache(plea bargaining) in das Strafverfahrenssystem zulassen sollte. Die Absprache zielt auf eine vereinfachte Verfahrenserledigung durch einen Vezicht auf die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ab. Die Absprache ist, einfach gesagt, der Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einem vereinfachten Verfahren zusammengesetzt. Dazu kommt es mit dem vereinfachten Verfahrensablauf und dessen Resultat darauf, wer die Absprache leitet. In Bezug auf dem vereinfachten Verfahrensablauf enthält das Grundgesetz zuerst, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, und dass nur der Richter Kriminalstrafen verhängen darf. Deshalb darf das vereinfachte Verfahren nicth die Begrenung der Richtervorbehaltsmaxime überschreiten. In Bezug auf das Wesen der Absprachen können solche Art der Absprachen, die ein Tatbestände im Strafrecht verhandeln oder keine Strafverfolgungen von einigen Straftäten zusagen, auf dem Anspruch materieller Wahrheit verstoßen. Deshalb kann man bei der Absprache eine Strafmilderung unter der Voraussetzung des Zugeständnisses berücksichtigen. Aber hier darf die Absprache nicht die Aussage-und Selbstbelastungsfreiheit beeinträchtigen. In Bezug auf die Gesaltungsmöglichkeiten der Absprache sollte man sich Rücksicht darauf stellen, dass das Verhältnis zwischen Ermittlungsß und Hauptverfahren entscheidend gewandlt hat. Deshalb darf die Staatsanwaltschaft keine Hauptrolle in der Absrache spielen, ohne dass man das inquisitorische Strafverfahren nicht reformieren. Aus diesen Gründen sollte man die Tatsachen im Ermittlungsverfahren noch ausführlicher feststellen und danach die Verständigung zwischen den Beteiligten behandeln.
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학