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학술논문원광법학2008.03 발행KCI 피인용 6

상법 제719조에서 “사고”의 개념에 대한 고찰

Die Betrachtung ber das “Ereignis” im § 719 des koreanischen Handelsgesetzes

김은경(한국외국어대학교)

24권 1호, 375~394쪽

초록

Nach §719 des koreanischen Handelsgesetzes(KHG) ist die Haftung des Versicherers geregelt. Es inhaltet den Begriff über die Haftpflichtversicherung. Gemäß §719 ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherug verpflichtet, dem Versicherte zu leisten, die dieser auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu ersetzen hat. Was der die während der Versicherungszeit eintretende Tatsache ist bzw. was der Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung konkret bedeutet, ist unklar. D.h legt das KHG nicht fest, welcher Vorgang in der Haftpflichtversicherung den Versicherungsfall darstellt. Es überläßt das der Klärung durch das Vertagsrecht. Nach einiger Meinung wird der Versicherungsfall als das Schadensereigniss oder das Kausalereignis beschrieben, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Nach meiner Ansicht wäre jedoch das Schadensereignis nicht der Versicherungsfall. Das Schadensereignis ist ein Kausalereignis als ein Haftungsgrund, nach dem der Geschädigte gegen den Schädiger Schadensersatzanspruch nach dem Haftungsverhältnis erheben konnte. Aber der Versicherungsfall knüpft an ein Versicherungsverhältnis an. Das Entsthen eines Vermögensschadens beim Versicherte in der Versicherungszeit ist der Versicherungsfall. Nach diesem Versicherungsfall kann der Versicherte dem Versicherer Versicherungslestung fordern.

Abstract

Nach §719 des koreanischen Handelsgesetzes(KHG) ist die Haftung des Versicherers geregelt. Es inhaltet den Begriff über die Haftpflichtversicherung. Gemäß §719 ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherug verpflichtet, dem Versicherte zu leisten, die dieser auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu ersetzen hat. Was der die während der Versicherungszeit eintretende Tatsache ist bzw. was der Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung konkret bedeutet, ist unklar. D.h legt das KHG nicht fest, welcher Vorgang in der Haftpflichtversicherung den Versicherungsfall darstellt. Es überläßt das der Klärung durch das Vertagsrecht. Nach einiger Meinung wird der Versicherungsfall als das Schadensereigniss oder das Kausalereignis beschrieben, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Nach meiner Ansicht wäre jedoch das Schadensereignis nicht der Versicherungsfall. Das Schadensereignis ist ein Kausalereignis als ein Haftungsgrund, nach dem der Geschädigte gegen den Schädiger Schadensersatzanspruch nach dem Haftungsverhältnis erheben konnte. Aber der Versicherungsfall knüpft an ein Versicherungsverhältnis an. Das Entsthen eines Vermögensschadens beim Versicherte in der Versicherungszeit ist der Versicherungsfall. Nach diesem Versicherungsfall kann der Versicherte dem Versicherer Versicherungslestung fordern.

발행기관:
법학연구소
분류:
기타법학

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