고의에 의한 불법행위와 과실상계
Die Anwendbarkeit der Kulpa Kompensation auf vorsäztliches Handeln des Schädigers
위계찬(충남대학교)
25권 1호, 117~136쪽
초록
Abweichend vom Alles-oder-Nichts-Prinzip des Schadensersatzrechts eröffnet die Regelung über die Kulpa Kompensation die Möglichkeit einer Abwägung der Verursachungsbeiträge des Schädigers und des Geschädigten. Vor allem bildet das Schadensrecht bildet den Anwendungsbereich dieser Regelung. Das koreanische Bürgerliche Gesetzbuch enthält die solche Regelung sowohl im Bereich des Vertragsrechts als auch im Rahmen des Deliktsrechts. Der Ersatzanspruch des Geschädigten wird beschränkt, wenn Umstände aus dem Gefahren- und Verantwortungsbereich des Geschädigten am Entstehen oder an der Ausweitung des Schadens mitgewirkt haben. In der vorliegenden Arbeit wird die Frage behandelt, ob die Regelung der Kulpa Kompensation auf die deliktsrechtliche Haftung mit Vorsatz anzuwenden ist. § 763 KBGB differenziert nicht zwischen fahrlässigem Handeln und vorsätzlichem Handeln. Im Ergebnis ist die Regelung der Kulpa Kompensation auf die Fälle der vorsätzlichen Handeln, das durch fahrlässiges Verhalten des Geschädigten verursacht wird. Dagegen wird die Anwendbarkeit der Regelung auf die Fälle der Unterschlagung bzw. des Betrugs verneint. Dass das Mitverschulden des Geschädigte des Geschädigten in solchen Fällen bei der Haftung des Schädigers für die vorsätzliche Schädigung berücksichtigt wird, könnte bedeuten, dass dem solchen Schädiger die Vorenthaltung der ungerechtfertigten Bereicherung durch rechtswidrige Zueignung erlaubt wird. In Anschluss daran wird in der Arbeit dargestellt, ob und inwieweit die Anwendung der Regelung der Kulpa Kompensation Mitverschulden des Geschädigten im Fall der unerlaubten Kapitalanlageberatung bejaht werden kann. Darüber hinaus wird die Frage bezüglich des Mitverschuldens des Geschädigten in Fällen, in denen mehrere am einem Schadensereignis beteiligt sind. Außerdem wird behandelt, ob die Kulpa des Geschädigten bei der Haftung des Geschäftsherrn berücksichtigt wird.
Abstract
Abweichend vom Alles-oder-Nichts-Prinzip des Schadensersatzrechts eröffnet die Regelung über die Kulpa Kompensation die Möglichkeit einer Abwägung der Verursachungsbeiträge des Schädigers und des Geschädigten. Vor allem bildet das Schadensrecht bildet den Anwendungsbereich dieser Regelung. Das koreanische Bürgerliche Gesetzbuch enthält die solche Regelung sowohl im Bereich des Vertragsrechts als auch im Rahmen des Deliktsrechts. Der Ersatzanspruch des Geschädigten wird beschränkt, wenn Umstände aus dem Gefahren- und Verantwortungsbereich des Geschädigten am Entstehen oder an der Ausweitung des Schadens mitgewirkt haben. In der vorliegenden Arbeit wird die Frage behandelt, ob die Regelung der Kulpa Kompensation auf die deliktsrechtliche Haftung mit Vorsatz anzuwenden ist. § 763 KBGB differenziert nicht zwischen fahrlässigem Handeln und vorsätzlichem Handeln. Im Ergebnis ist die Regelung der Kulpa Kompensation auf die Fälle der vorsätzlichen Handeln, das durch fahrlässiges Verhalten des Geschädigten verursacht wird. Dagegen wird die Anwendbarkeit der Regelung auf die Fälle der Unterschlagung bzw. des Betrugs verneint. Dass das Mitverschulden des Geschädigte des Geschädigten in solchen Fällen bei der Haftung des Schädigers für die vorsätzliche Schädigung berücksichtigt wird, könnte bedeuten, dass dem solchen Schädiger die Vorenthaltung der ungerechtfertigten Bereicherung durch rechtswidrige Zueignung erlaubt wird. In Anschluss daran wird in der Arbeit dargestellt, ob und inwieweit die Anwendung der Regelung der Kulpa Kompensation Mitverschulden des Geschädigten im Fall der unerlaubten Kapitalanlageberatung bejaht werden kann. Darüber hinaus wird die Frage bezüglich des Mitverschuldens des Geschädigten in Fällen, in denen mehrere am einem Schadensereignis beteiligt sind. Außerdem wird behandelt, ob die Kulpa des Geschädigten bei der Haftung des Geschäftsherrn berücksichtigt wird.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학