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학술논문토지공법연구2008.02 발행KCI 피인용 7

地下空間 利用 活性化를 위한 法制와 財産權保障 法理에 관한 연구

Rechtsystem der Foerderung zur Benutung der Untererde und Eigentumsschutzgarantie

金海龍(한국외국어대학교)

39권, 33~52쪽

초록

Bei dieser Anhandelung handelt es sich um die Rechtsprobleme bei der Nurzung von Untererde, die insbesonders fuer die Oeffentlickeit erforderlich sind Nach der gegenwaertigen Rechtslage gibt es verschiedenen Wegen zur Erhaltung der Rechte fuer die oeffentlichen Benurzung benoetigen Boden, z.B. Kaufen, Pakten und Enteignung usw. Bei der Benutzungsenteigung der Untererde ergibt sich die Frage, in welchen Masse die Ebtschaedigung ermeoeglich sein soll, weil es grosse Unterschiede der Einfluss auf der Eigentumsinhaber des Bodens gibt. Wenn eine Bodennutzung fuer Oeffentlichkeit z.B. U-Bahn Bau und Betrieb, die unter dem teifen Bereich des Untererde stattfindt kann seltene Beeintraechtigung auf die normalen Bodennutzung des Eigentumers geben. Trotzdem soll es erhebliche Schwierigkeiten zustande kommen, ob und wie die Entschaedigung der Beeintraechtigungen auf dem Eignetuemer erforderlich ist, da die besondere Aufofferung des Eingentuemers durch die oeffentliche Benuzung beigefuert wird von der jeweiligen Benutzungsarten und sozial-wirtschftslage des Bodens abhaengt. Unter diesem Umstaenden ergibt sich die Frage, ob die bestimmte Grad der Umtererde von der Eigentumsbegriff aufgegeben werden kann. Da der Eigentumsgegeatnd nach Art. 23 Abs. 1 Koreanischen Verfassung von der Gesetz bestimmt werden soll, sei es moeglich, die Entlastung des tiefen Untererde von der Eigentumsgegenstand durch die Gesetz einzufuehren. Ueber die Entschaedigungsprobleme, die von diesem Gesetz zustande kommen koennen, wurde von der Behandlung der Entschaedigungsrechtlichen Theorien behandelt.

Abstract

Bei dieser Anhandelung handelt es sich um die Rechtsprobleme bei der Nurzung von Untererde, die insbesonders fuer die Oeffentlickeit erforderlich sind Nach der gegenwaertigen Rechtslage gibt es verschiedenen Wegen zur Erhaltung der Rechte fuer die oeffentlichen Benurzung benoetigen Boden, z.B. Kaufen, Pakten und Enteignung usw. Bei der Benutzungsenteigung der Untererde ergibt sich die Frage, in welchen Masse die Ebtschaedigung ermeoeglich sein soll, weil es grosse Unterschiede der Einfluss auf der Eigentumsinhaber des Bodens gibt. Wenn eine Bodennutzung fuer Oeffentlichkeit z.B. U-Bahn Bau und Betrieb, die unter dem teifen Bereich des Untererde stattfindt kann seltene Beeintraechtigung auf die normalen Bodennutzung des Eigentumers geben. Trotzdem soll es erhebliche Schwierigkeiten zustande kommen, ob und wie die Entschaedigung der Beeintraechtigungen auf dem Eignetuemer erforderlich ist, da die besondere Aufofferung des Eingentuemers durch die oeffentliche Benuzung beigefuert wird von der jeweiligen Benutzungsarten und sozial-wirtschftslage des Bodens abhaengt. Unter diesem Umstaenden ergibt sich die Frage, ob die bestimmte Grad der Umtererde von der Eigentumsbegriff aufgegeben werden kann. Da der Eigentumsgegeatnd nach Art. 23 Abs. 1 Koreanischen Verfassung von der Gesetz bestimmt werden soll, sei es moeglich, die Entlastung des tiefen Untererde von der Eigentumsgegenstand durch die Gesetz einzufuehren. Ueber die Entschaedigungsprobleme, die von diesem Gesetz zustande kommen koennen, wurde von der Behandlung der Entschaedigungsrechtlichen Theorien behandelt.

발행기관:
한국토지공법학회
분류:
법학

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