규범구체화 행정규칙과 법규범체계의 재정비 - 독일 행정규칙이론과 유럽재판소 판결을 중심으로 -
Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften und neue Orientierung des Rechtsnormsystem
송동수(단국대학교)
39권, 289~304쪽
초록
Eine Verwaltungsvorschrift ist eine Regelung, die innerhalb einer Verwaltungs- organisation von einer übergeordneten Verwaltungsinstanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden ergeht und deren Wirkbereich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht jedoch an den ebenfalls betroffenen Bürger. In der jüngsten Zeit ist die Kritik an der anerkennung von normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung erneuert worden. Nachdem das BVerwG in seinem Whyl-Urteil ein weithin sichtbares Signal zugunsten der Anerkennung administrativer Normkonkretisierung gesetzt hat, stellt die durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Urteilen vom 1991 festgestellte Untauglichkeit der TA Luft als Mittel zur Umsetzungvon EG-Richtlinien die Rechtsorechung des BVerwG wieder in Frage. Den Anforder- ungen des EuGH an die Umsetzung von Richtlinieninhalten genügen sog. norm- konkreisierende Verwaltungsvorschriften wegen der Grenzen ihrer Bindungswirkung nicht.
Abstract
Eine Verwaltungsvorschrift ist eine Regelung, die innerhalb einer Verwaltungs- organisation von einer übergeordneten Verwaltungsinstanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden ergeht und deren Wirkbereich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht jedoch an den ebenfalls betroffenen Bürger. In der jüngsten Zeit ist die Kritik an der anerkennung von normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung erneuert worden. Nachdem das BVerwG in seinem Whyl-Urteil ein weithin sichtbares Signal zugunsten der Anerkennung administrativer Normkonkretisierung gesetzt hat, stellt die durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Urteilen vom 1991 festgestellte Untauglichkeit der TA Luft als Mittel zur Umsetzungvon EG-Richtlinien die Rechtsorechung des BVerwG wieder in Frage. Den Anforder- ungen des EuGH an die Umsetzung von Richtlinieninhalten genügen sog. norm- konkreisierende Verwaltungsvorschriften wegen der Grenzen ihrer Bindungswirkung nicht.
- 발행기관:
- 한국토지공법학회
- 분류:
- 법학