방송금지가처분의 헌법적 한계 -시사보도 프로그램을 중심으로
Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Schranken in der einstweiligen Verfügung auf Rundfunksunterlassung
김태수(고려대학교)
통권 26호, 45~74쪽
초록
Das ausdrückliche Zensurverbot nach Art. 21 Ⅱ hat absolute Wirkung, aber Das vorherige Verbot von Meinungsäußerungen durch einstweilige Verfügung auf Rundfunksunterlassung ist kein Fall der Vorzensur. Dies ist konstruktiv problematisch, weil auch insoweit die staatliche Gewalt eine Meinungsfreiheit unterbindet, wenn auch auf privaten Antrag hin. Die gerichtlichen Maßnahmen können eine noch zulässige Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstellen. Allerdings müsse eine Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen und es müsse der Verhältnismäßigkeits- grundsatz nach Art. 37 Ⅱbeachtet werden, wenn die Veröffentlichung von Rundfunkerzeugnissen durch gerichtliche Entscheidung verboten würde. Auch die Legislative und das Gericht müssen Wesensgehalt der Freiheit der Meinungsäußerung achten.
Abstract
Das ausdrückliche Zensurverbot nach Art. 21 Ⅱ hat absolute Wirkung, aber Das vorherige Verbot von Meinungsäußerungen durch einstweilige Verfügung auf Rundfunksunterlassung ist kein Fall der Vorzensur. Dies ist konstruktiv problematisch, weil auch insoweit die staatliche Gewalt eine Meinungsfreiheit unterbindet, wenn auch auf privaten Antrag hin. Die gerichtlichen Maßnahmen können eine noch zulässige Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstellen. Allerdings müsse eine Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen und es müsse der Verhältnismäßigkeits- grundsatz nach Art. 37 Ⅱbeachtet werden, wenn die Veröffentlichung von Rundfunkerzeugnissen durch gerichtliche Entscheidung verboten würde. Auch die Legislative und das Gericht müssen Wesensgehalt der Freiheit der Meinungsäußerung achten.
- 발행기관:
- 안암법학회
- 분류:
- 법학일반