점유자와 회복자의 법률관계와 부당이득법의 경합
Die Konkurrenz des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses mit dem Bereicherungsrecht
김형석(서울대학교)
49권 1호, 249~280쪽
초록
Es kann im Rechtsverkehr die Fallkonstellation vorkommen, in welcher für den vindizierenden Eigentümer zugleich eine Kondiktion in Betracht kommt. Daraus ergibt sich die im Schrifttum umstrittene Frage nach Anspruchskonkurrenz, insbesondere Konkurrenz des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 201-203 des koreanischen bürgerlichen Gesetzbuchs [KBGB]) mit dem Bereicherugnsrecht (§§ 747, 748 KBGB). In diesem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser damit, den heutigen Meinungsstand kritisch zu würdigen und eigene Konstruktionen vorzuschlagen. Als Ergebnis der Untersuchung läßt sich feststellen, daß die Leistugnskondiktion mit der Vindikation konkurriert, im Hinblick auf die Nutzungen jedoch in der Regel §§ 201-203 KBGB ausschließt, da diese Regelungen auf den Fall abstellen, in welchem der Beklagte von einem Nicht-Eigentümer seinen Besitz erhält; daß an diesem Resultat auch bei der Rückabwicklung des gegenseitigen Vertrags festzuhalten ist; daß die Vindikation die condictio possessionis (Eingriffskondiktion) verdrängt mit der ausschließlichen Anwendung der § 201 KBGB in bezug auf die Nutzungen; daß der unredliche Besitzer aus § 201 Abs. 2 KBGB bei der Nutzungsherausgabe auch zur Zahlung der Zinsen verpflichtet ist.
Abstract
Es kann im Rechtsverkehr die Fallkonstellation vorkommen, in welcher für den vindizierenden Eigentümer zugleich eine Kondiktion in Betracht kommt. Daraus ergibt sich die im Schrifttum umstrittene Frage nach Anspruchskonkurrenz, insbesondere Konkurrenz des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 201-203 des koreanischen bürgerlichen Gesetzbuchs [KBGB]) mit dem Bereicherugnsrecht (§§ 747, 748 KBGB). In diesem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser damit, den heutigen Meinungsstand kritisch zu würdigen und eigene Konstruktionen vorzuschlagen. Als Ergebnis der Untersuchung läßt sich feststellen, daß die Leistugnskondiktion mit der Vindikation konkurriert, im Hinblick auf die Nutzungen jedoch in der Regel §§ 201-203 KBGB ausschließt, da diese Regelungen auf den Fall abstellen, in welchem der Beklagte von einem Nicht-Eigentümer seinen Besitz erhält; daß an diesem Resultat auch bei der Rückabwicklung des gegenseitigen Vertrags festzuhalten ist; daß die Vindikation die condictio possessionis (Eingriffskondiktion) verdrängt mit der ausschließlichen Anwendung der § 201 KBGB in bezug auf die Nutzungen; daß der unredliche Besitzer aus § 201 Abs. 2 KBGB bei der Nutzungsherausgabe auch zur Zahlung der Zinsen verpflichtet ist.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학