代表理事와 代表執行任員의 法的 地位 比較 - 業務執行의 意思決定權과 執行權의 所在를 중심으로 -
Zur Rechtsstellung des vertretungsberechtigten Direktors und des Chief Executive Officers(CEO)
임중호(중앙대학교)
10권 1호, 271~307쪽
초록
Unter dem Schlagwort “Corporate Governance” werden in Korea wie auch in anderen Ländern Fragen der effizienten Unternehmensleitung und -kontrolle intensiv diskutiert. Der Verwaltungsrat kann nach koreanischem Gesellschaftsrecht Entscheidungen über alle Geschäftsführungsmaßnahmen an sich ziehen. Die organschaftliche Vertretungsmacht obliegt aber kraft Gesetzes dem vertretungsberechtigten Direktor. Das Gesetz hat darauf verzichtet, die Rechtsstellung des Verwaltungsrats und des vertretungsberechtigten Direktors zu präzisieren. Daher stellt sich die Frage, wie die Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsrat und dem vertretungsberechtigtem Direktor abgegrenzt werden. Die herrschende Meinug nimmt an, dass hinsichtlich der Geschäftsführung das entscheidende Organ und das ausführende Organ voneinander getrennt werden soll. Danach ist der vertretungsberechtigte Direktor auch für die Umsetzung der Geschäftsführungsentscheidungen des Verwaltungsrats zuständig, da die Geschäftsführung und die Vertretung kein Gegensatz seien. Der herrschenden Mienung ist nicht zuzustimmen, weil die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis strikt zu unterscheiden ist. Daher ist der Verwaltungsrat Geschäftsführungsorgan, dem auch die Ausführungsbefugnis obliegt. Der vertretungsberechtigte Direktor ist innerhalb des Verwaltungsrat nur ein gleichberechtigtes Mitglied des Kollegium (Kollegialprinzip). Da in der Praxis die Unternehmensführung nach der Satzung hierarchisch strukturiert ist, steht der vertretungsberechtigte Direktor an der Spitze des exektutiven Führungsapparats (Direktorialprinip). Nach dem Entwurf zur Reform des Handelsgesetzbuches werden das entscheidende Organ und das Exekutivorgan gesetzlich voneinander getrennt, um die Überwacungsfuktion des Verwaltungsrats zu verstärken. Danach liegen die Umsetzung der Geschäftsführungsentscheidungen des Verwaltungsrats und die organschafliche Vertretung in den Hand des chief excutive officers. Ob ein CEO-Modell nach dem amerikanischen Vorbild, das die Konzentration von Macht in einer Hand ermäglicht, sinvoll ist eine andere Frage.
Abstract
Unter dem Schlagwort “Corporate Governance” werden in Korea wie auch in anderen Ländern Fragen der effizienten Unternehmensleitung und -kontrolle intensiv diskutiert. Der Verwaltungsrat kann nach koreanischem Gesellschaftsrecht Entscheidungen über alle Geschäftsführungsmaßnahmen an sich ziehen. Die organschaftliche Vertretungsmacht obliegt aber kraft Gesetzes dem vertretungsberechtigten Direktor. Das Gesetz hat darauf verzichtet, die Rechtsstellung des Verwaltungsrats und des vertretungsberechtigten Direktors zu präzisieren. Daher stellt sich die Frage, wie die Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsrat und dem vertretungsberechtigtem Direktor abgegrenzt werden. Die herrschende Meinug nimmt an, dass hinsichtlich der Geschäftsführung das entscheidende Organ und das ausführende Organ voneinander getrennt werden soll. Danach ist der vertretungsberechtigte Direktor auch für die Umsetzung der Geschäftsführungsentscheidungen des Verwaltungsrats zuständig, da die Geschäftsführung und die Vertretung kein Gegensatz seien. Der herrschenden Mienung ist nicht zuzustimmen, weil die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis strikt zu unterscheiden ist. Daher ist der Verwaltungsrat Geschäftsführungsorgan, dem auch die Ausführungsbefugnis obliegt. Der vertretungsberechtigte Direktor ist innerhalb des Verwaltungsrat nur ein gleichberechtigtes Mitglied des Kollegium (Kollegialprinzip). Da in der Praxis die Unternehmensführung nach der Satzung hierarchisch strukturiert ist, steht der vertretungsberechtigte Direktor an der Spitze des exektutiven Führungsapparats (Direktorialprinip). Nach dem Entwurf zur Reform des Handelsgesetzbuches werden das entscheidende Organ und das Exekutivorgan gesetzlich voneinander getrennt, um die Überwacungsfuktion des Verwaltungsrats zu verstärken. Danach liegen die Umsetzung der Geschäftsführungsentscheidungen des Verwaltungsrats und die organschafliche Vertretung in den Hand des chief excutive officers. Ob ein CEO-Modell nach dem amerikanischen Vorbild, das die Konzentration von Macht in einer Hand ermäglicht, sinvoll ist eine andere Frage.
- 발행기관:
- 중앙법학회
- 분류:
- 법학