독일법상의 전자적 의사표시의 도달에 관한 연구
Die elektronische Willenserklärung nach demdeutschen Recht
권상로(조선대학교)
22권 1호, 455~484쪽
초록
Eine Willenserklärung unter Abwesenden wird erst wirksam, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne Kenntnis nehmen. Hinsichtlich elektronisch übermittelter Willenserklärung bedarf es der Klärung, ob diese Erklärungen unter Abwesenden oder Anwesenden darstellen und wann sie als zugegangen gelten. Per eMail übermittelte Willenserklärungen stellen Willenserklärungen unter Abwesenden dar. Auch die durch Ausfüllen und anschließendes Versenden von Formularen an den Anbieter erfolgende Abgabe einer Willenserklärung über die Benutzeroberfläche einer Website stellt eine Willenserklärung unter Abwesenden dar. Während der Geschäftszeit eingegangene eMails gehen damit aufgrund der anzunehmenden sofortigen Möglichkeit der Kenntnisnahme grundsätzlich mit Eingang in der Mailbox zu. Bei einer unabhängig von den herkömmlichen Geschäftszeiten erolgenden sofortigen elektronischen Bearbeitung von Bestellungen im ‘24-Stunden-Service’ bedarf es einer Modifizierung des Zugangsbegriffs. Hier ist eine elektronisch übermittelte Willenserklärung bereits zugegangen, wenn nach den getroffenen Vorkehrungen für die Kommunikationsbeziehung die Möglichkeit der Verarbietung besteht. Da eine Kenntnisnahme vor der Verarbeitung weder erforderlich noch vorgesehen ist, tritt an die Stelle der möglichen Kenntnisnahme die Möglichkeit der Verarbeitung. In der Verarbeitung mittels Computererklärung liegt mithin ein Verzicht auf die zum herkömmlichen Zugangsbegriff gehörende Komponente der Möglichkeit der Kenntnisnahme.
Abstract
Eine Willenserklärung unter Abwesenden wird erst wirksam, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne Kenntnis nehmen. Hinsichtlich elektronisch übermittelter Willenserklärung bedarf es der Klärung, ob diese Erklärungen unter Abwesenden oder Anwesenden darstellen und wann sie als zugegangen gelten. Per eMail übermittelte Willenserklärungen stellen Willenserklärungen unter Abwesenden dar. Auch die durch Ausfüllen und anschließendes Versenden von Formularen an den Anbieter erfolgende Abgabe einer Willenserklärung über die Benutzeroberfläche einer Website stellt eine Willenserklärung unter Abwesenden dar. Während der Geschäftszeit eingegangene eMails gehen damit aufgrund der anzunehmenden sofortigen Möglichkeit der Kenntnisnahme grundsätzlich mit Eingang in der Mailbox zu. Bei einer unabhängig von den herkömmlichen Geschäftszeiten erolgenden sofortigen elektronischen Bearbeitung von Bestellungen im ‘24-Stunden-Service’ bedarf es einer Modifizierung des Zugangsbegriffs. Hier ist eine elektronisch übermittelte Willenserklärung bereits zugegangen, wenn nach den getroffenen Vorkehrungen für die Kommunikationsbeziehung die Möglichkeit der Verarbietung besteht. Da eine Kenntnisnahme vor der Verarbeitung weder erforderlich noch vorgesehen ist, tritt an die Stelle der möglichen Kenntnisnahme die Möglichkeit der Verarbeitung. In der Verarbeitung mittels Computererklärung liegt mithin ein Verzicht auf die zum herkömmlichen Zugangsbegriff gehörende Komponente der Möglichkeit der Kenntnisnahme.
- 발행기관:
- 한국기업법학회
- 분류:
- 법학