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학술논문재산법연구2008.02 발행KCI 피인용 16

除斥期間의 停止 및 中斷 여부에 관하여

Zur Frage der Aufhemmbarkeit und der Unterbrechbarkeit von Ausschlussfristen

김진우(한국외국어대학교)

24권 3호, 1~36쪽

초록

Die koreanische Rechtsprechung und die h.M. gehen von der Wesensverschiedenheit der Verjährung und der Ausschlussfrist aus, bei denen es sich um völlig verschidene Begriffe handle, die sich, als verschiedenen Zwecken dienend, schroff gegenüber stünden. Danach wird eine analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften auf Auschlussfristen abgelehnt. Dies ist aber m.E. fraglich. In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwiefern die koreanische BGB-Ausgestaltung von Verjährung und Ausschlussfristen zugleich deren Wesen betrifft. Die Hemmbarkeit oder Ablaufhemmbarkeit ist ihrem Grundgedanken nach nicht logisch notwendig mit dem Wesen der Verjährung verknüft, sondern stellt ein Gebot der Billigkeit dar. Bei der Unterbrechung soll demgegenüber dem rechtspolitischen Grundgedanken der Verjährung entsprechend diese dann nicht Platz greifen, wenn der Berechtigte durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er an der Realisierung seines Rechtes auch wirklich Interesse hat, in dem er vor allem Maßnahmen zur Verfolgung seines Rechtes dem Schuldner gegenüber ergreift. Die Untersuchung dieser Arbeit hat ergeben, dass die koreanische BGB-Ausgestaltung beider Fristen mit Ausnahme der Unterbrechung nicht deren Wesen betrifft und daher einer etwaigen Rechtsanalogie vor allem der Ablaufhemmungsvorschriften nicht entgegensteht.

Abstract

Die koreanische Rechtsprechung und die h.M. gehen von der Wesensverschiedenheit der Verjährung und der Ausschlussfrist aus, bei denen es sich um völlig verschidene Begriffe handle, die sich, als verschiedenen Zwecken dienend, schroff gegenüber stünden. Danach wird eine analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften auf Auschlussfristen abgelehnt. Dies ist aber m.E. fraglich. In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwiefern die koreanische BGB-Ausgestaltung von Verjährung und Ausschlussfristen zugleich deren Wesen betrifft. Die Hemmbarkeit oder Ablaufhemmbarkeit ist ihrem Grundgedanken nach nicht logisch notwendig mit dem Wesen der Verjährung verknüft, sondern stellt ein Gebot der Billigkeit dar. Bei der Unterbrechung soll demgegenüber dem rechtspolitischen Grundgedanken der Verjährung entsprechend diese dann nicht Platz greifen, wenn der Berechtigte durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er an der Realisierung seines Rechtes auch wirklich Interesse hat, in dem er vor allem Maßnahmen zur Verfolgung seines Rechtes dem Schuldner gegenüber ergreift. Die Untersuchung dieser Arbeit hat ergeben, dass die koreanische BGB-Ausgestaltung beider Fristen mit Ausnahme der Unterbrechung nicht deren Wesen betrifft und daher einer etwaigen Rechtsanalogie vor allem der Ablaufhemmungsvorschriften nicht entgegensteht.

발행기관:
한국재산법학회
분류:
민법

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