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학술논문형사정책2008.06 발행KCI 피인용 12

결과적 가중범에서의 기본범죄유형―「성폭력범죄처벌 및 피해자 보호 등에 관한 법률」에 관한 입법론을 중심으로―

Art des Grundtatbestandes im erfolgsqualifizierten Delikt

손동권(건국대학교)

20권 1호, 111~125쪽

초록

Ein erfolgsqualifizierter Tatbestand oder ein erfolgsqualifiziertes Delikt wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Handlung, die auch von einem anderen Tatbestand, dem Grundtatbestand erfasst wird, allein wegen eines durch diese Handlung herbeigeführten Erfolges härter bestraft wird. Im Vergleich mit dem Grundtatbestand ist also bei der Erfolgsqualifikation das Handlungsunrecht dasselbe. Grund für die höhere Strafandrohung ist allein das gegenüber dem Grundtatbestand gesteigerte Erfolgsunrecht. Eine Problematik tritt dann vor, wenn schon der strafbare Vesuch des Grundtatbestandes die qualifizierende Folge ausloest. Es gibt im diesen Fall drei Loesungsmoeglichkeiten; entweder ein vollendetes Delikt, einen erfolgsqualifizerten Versuch oder eine Idealkonkurrenz zwischen dem Versuch des Grundtatbestandes und dem Fahrlässigkeitsdelikt anzunehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist gerade der Versuch, im diesen Fall einen erfolgsqualifizerten Versuch anzunehmen. Als qualifizierten Versuch bezeichnet man eine Straftat, deren Ausübung nur bis zum Versuch gelangt ist, bei der aber bereits eine strafbewehrte Erfolgsqualifikation verwirkt wurde. Aber Die h.L. und rechtsprechung in Korea nehmen die Tat als vollendetes Delikt an, wenn die qualifizierende Folge wird ausloest, aber der Gruntatbeatnd nicht vollendet ist. Ich bin also der Ueberzeugung als Ergebnis dieser Arbeit, im diesen Fall einen erfolgsqualifizerten Versuch anzunehmen.

Abstract

Ein erfolgsqualifizierter Tatbestand oder ein erfolgsqualifiziertes Delikt wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Handlung, die auch von einem anderen Tatbestand, dem Grundtatbestand erfasst wird, allein wegen eines durch diese Handlung herbeigeführten Erfolges härter bestraft wird. Im Vergleich mit dem Grundtatbestand ist also bei der Erfolgsqualifikation das Handlungsunrecht dasselbe. Grund für die höhere Strafandrohung ist allein das gegenüber dem Grundtatbestand gesteigerte Erfolgsunrecht. Eine Problematik tritt dann vor, wenn schon der strafbare Vesuch des Grundtatbestandes die qualifizierende Folge ausloest. Es gibt im diesen Fall drei Loesungsmoeglichkeiten; entweder ein vollendetes Delikt, einen erfolgsqualifizerten Versuch oder eine Idealkonkurrenz zwischen dem Versuch des Grundtatbestandes und dem Fahrlässigkeitsdelikt anzunehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist gerade der Versuch, im diesen Fall einen erfolgsqualifizerten Versuch anzunehmen. Als qualifizierten Versuch bezeichnet man eine Straftat, deren Ausübung nur bis zum Versuch gelangt ist, bei der aber bereits eine strafbewehrte Erfolgsqualifikation verwirkt wurde. Aber Die h.L. und rechtsprechung in Korea nehmen die Tat als vollendetes Delikt an, wenn die qualifizierende Folge wird ausloest, aber der Gruntatbeatnd nicht vollendet ist. Ich bin also der Ueberzeugung als Ergebnis dieser Arbeit, im diesen Fall einen erfolgsqualifizerten Versuch anzunehmen.

발행기관:
한국형사정책학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.36999/kjc.2008.20.1.111
분류:
형사정책

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