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학술논문외법논집2008.05 발행KCI 피인용 4

주채무자 또는 보증인에 관하여 생긴 사유의 효력 - 소멸시효를 중심으로

Das Rechtsverhältnis zwischen Bürgen und Hauptschuldner in Beziehung auf Verjährung

박영복(한국외국어대학교)

30호, 169~208쪽

초록

Die Bürgschaft ist nur ein Unterfall des Rechtsgebietes des Eintretens für fremde Schuld mit seinem typischen Risiken. Durch die Bürgschaft wird eine eigene Verbindlichkeit des Bürgen neben der bestehenden fremden Verbindlichkeit begründet. Es kommt nicht zu einer Übernahme einer fremden Schuld als eigene. Dabei haftet der Bürge nicht nur, sondern er schuldet es auch, den Gläubiger wegen seiner Forderung gegen den Hauptschuldner zu befriedigen. Der Zugriff auf das Vermögen des Bürgen ist dem Gläubiger jedoch grundsätzlich verwehrt, so daß die Bürgschaftsverbindlichkeit subsidiär gegenüber der Hauptschuld besteht. Wesentliches Merkmal der Bürgschaft ist ihre Akzessorietät. Sie setzt also eine Hauptforderung des Gläubigers gegen den Schuldner voraus. Diese notwendige Abhängigkeit der Bürgschaft ergibt sich aus ihrem Sicherungszweck. Es ist die akzessorische Natur der Bürgschaft, die sowohl bei der Entstehung der Bürgschaft, als auch bei ihrem Fortbestand und ihrem Haftungsumfang eine wesentliche Rolle spielt. Das Erlöschen der Hauptschuld bedingt das Erlöschen der Bürgschaft. Die Bürgschaftsschuld unterliegt - unabhängig von der Verjährung der Hauptschuld - einer selbständigen Verjährung von 10 Jahren (Art. 162 Abs. 2 KBGB). Nach der herrschenden Ansicht und der Rechtsprechung bringt die Verjährung die Hauptschuld zum Erlöschen, so daß mit dem Erlöschen dieser Schuld durch Verjährung auch die Bürgschaftsverbindlichkeit erlischt. Nach anderer Ansicht ist durch die Vollendung der Verjährung der Verpflichtete berechtigt, das Erlöschen der Schuld geltend zu machen. In dem Aufsatz werden die Rechtsverhältnisse der Verjährung von der Hauptverbindlichkeit oder der Bürgschaftsschuld. Die über dieses Thema gründlich und eingehend erforschte Arbeit ist nicht gefunden, so diese Untersuchungen ist bedeutungsvoll. Der Aufsatz gliedert sich in fünf Kapitel. Das erste Kapitel ist eine Einführung gewidmet. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung von der Verjährungsvollendung der Hauptverbindlichkeit, insbesonderer die Wirkung gegen die Bürgschaft, und im dritten Kapitel die Wirkung von der Verjährungsvollendung der Bürgschaftsverbindlichkeit behandelt. Im vierten Kapitel wird die Unterbrechung der Verjährung von der Hauptverbindlichkeit, namlich die Wirkung gegen die Bürgschaft bei der Verjährungsunterbrechung der Hauptschuld behandelt. Im letztem Kapitel wird eine kurze Zusammenfassung des Inhalts von dieser Arbeit erwähnt.

Abstract

Die Bürgschaft ist nur ein Unterfall des Rechtsgebietes des Eintretens für fremde Schuld mit seinem typischen Risiken. Durch die Bürgschaft wird eine eigene Verbindlichkeit des Bürgen neben der bestehenden fremden Verbindlichkeit begründet. Es kommt nicht zu einer Übernahme einer fremden Schuld als eigene. Dabei haftet der Bürge nicht nur, sondern er schuldet es auch, den Gläubiger wegen seiner Forderung gegen den Hauptschuldner zu befriedigen. Der Zugriff auf das Vermögen des Bürgen ist dem Gläubiger jedoch grundsätzlich verwehrt, so daß die Bürgschaftsverbindlichkeit subsidiär gegenüber der Hauptschuld besteht. Wesentliches Merkmal der Bürgschaft ist ihre Akzessorietät. Sie setzt also eine Hauptforderung des Gläubigers gegen den Schuldner voraus. Diese notwendige Abhängigkeit der Bürgschaft ergibt sich aus ihrem Sicherungszweck. Es ist die akzessorische Natur der Bürgschaft, die sowohl bei der Entstehung der Bürgschaft, als auch bei ihrem Fortbestand und ihrem Haftungsumfang eine wesentliche Rolle spielt. Das Erlöschen der Hauptschuld bedingt das Erlöschen der Bürgschaft. Die Bürgschaftsschuld unterliegt - unabhängig von der Verjährung der Hauptschuld - einer selbständigen Verjährung von 10 Jahren (Art. 162 Abs. 2 KBGB). Nach der herrschenden Ansicht und der Rechtsprechung bringt die Verjährung die Hauptschuld zum Erlöschen, so daß mit dem Erlöschen dieser Schuld durch Verjährung auch die Bürgschaftsverbindlichkeit erlischt. Nach anderer Ansicht ist durch die Vollendung der Verjährung der Verpflichtete berechtigt, das Erlöschen der Schuld geltend zu machen. In dem Aufsatz werden die Rechtsverhältnisse der Verjährung von der Hauptverbindlichkeit oder der Bürgschaftsschuld. Die über dieses Thema gründlich und eingehend erforschte Arbeit ist nicht gefunden, so diese Untersuchungen ist bedeutungsvoll. Der Aufsatz gliedert sich in fünf Kapitel. Das erste Kapitel ist eine Einführung gewidmet. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung von der Verjährungsvollendung der Hauptverbindlichkeit, insbesonderer die Wirkung gegen die Bürgschaft, und im dritten Kapitel die Wirkung von der Verjährungsvollendung der Bürgschaftsverbindlichkeit behandelt. Im vierten Kapitel wird die Unterbrechung der Verjährung von der Hauptverbindlichkeit, namlich die Wirkung gegen die Bürgschaft bei der Verjährungsunterbrechung der Hauptschuld behandelt. Im letztem Kapitel wird eine kurze Zusammenfassung des Inhalts von dieser Arbeit erwähnt.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17257/hufslr.2008..30.169
분류:
법학

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