생명윤리에서의 인간존엄'개념'의 총체성
Totalität des Menschenwürdebegriffs bei der Bioethik
고봉진(제주대학교)
11권 1호, 85~100쪽
초록
Der Begriff „Menschenwürde“ bei der Bioethik bedeutet nicht nur die Lebenswürde des Menschen, sondern umfasst auch den Schutz des Menschenbildes. Dabei wird die Bionorm als Menschenwürdeschutzgesetz betrachtet. Meines Erachtens hat der Menschenwürdebegriff (Nicht Menschenwürde!) trotz (oder vielleicht wegen!) ihrer semantischen Vieldeutigkeit bei der Bioethik einen Totalitätscharakter. Diesen Totalitätscharakter stärkt das Menschenwürdeargument als deontologisches Argument. Nach meiner Beobachtung erschwert der Menschenwürdebegriff bei der Bioethik die genaue Analyse der Bioforschung und der Bionorm. Auch wenn es gelingt, den Begriff „Menschenwürde“ genau zu analysieren, führt der analysierte Menschenwürdebegriff nicht zum Konsens. Darin liegt ein wirklich schwieriges Problem. Die moralische Bewertung der Menschenwürde bildet in der heutigen pluralistischen Rechtsordnung manchmal klare Unterschiede der Gruppenmeinungen, die nicht zur fertigen Lösung der konkreten Probleme führen. Dass der Begriff „Menschenwürde“ bei der konkreten Bionormbegründung keine Konsensfähigkeit besitzt, bedeutet aber nicht, dass es nicht sinnvoll ist, die Begründung der konkreten Verbotsnormen zu suchen. Aus der Wahrnehmung der Konsensunfähigkeit der Menschenwürde ergibt sich vielmehr die Frage, wie die Verbotsnormen bei der Bioethik begründet werden können. Es steht außer Frage, vor allem wegen der unterschiedlichen Sinnbestimmung des Biowissenschaftssystems und der Moral, dass ein verbindlich geltendes positives Gesetz geschafft werden muss. Es steht auch außer Frage, dass weitere Diskussionen über Normgeltungsgründe, die möglicherweise zur Gesetzesänderung führen können, erforderlich sind. Insofern die Bioethik und die Bionorm das Leben des Menschen und das Menschenbild betreffen, brauchen wir tiefgehende ethische Diskussionen.
Abstract
Der Begriff „Menschenwürde“ bei der Bioethik bedeutet nicht nur die Lebenswürde des Menschen, sondern umfasst auch den Schutz des Menschenbildes. Dabei wird die Bionorm als Menschenwürdeschutzgesetz betrachtet. Meines Erachtens hat der Menschenwürdebegriff (Nicht Menschenwürde!) trotz (oder vielleicht wegen!) ihrer semantischen Vieldeutigkeit bei der Bioethik einen Totalitätscharakter. Diesen Totalitätscharakter stärkt das Menschenwürdeargument als deontologisches Argument. Nach meiner Beobachtung erschwert der Menschenwürdebegriff bei der Bioethik die genaue Analyse der Bioforschung und der Bionorm. Auch wenn es gelingt, den Begriff „Menschenwürde“ genau zu analysieren, führt der analysierte Menschenwürdebegriff nicht zum Konsens. Darin liegt ein wirklich schwieriges Problem. Die moralische Bewertung der Menschenwürde bildet in der heutigen pluralistischen Rechtsordnung manchmal klare Unterschiede der Gruppenmeinungen, die nicht zur fertigen Lösung der konkreten Probleme führen. Dass der Begriff „Menschenwürde“ bei der konkreten Bionormbegründung keine Konsensfähigkeit besitzt, bedeutet aber nicht, dass es nicht sinnvoll ist, die Begründung der konkreten Verbotsnormen zu suchen. Aus der Wahrnehmung der Konsensunfähigkeit der Menschenwürde ergibt sich vielmehr die Frage, wie die Verbotsnormen bei der Bioethik begründet werden können. Es steht außer Frage, vor allem wegen der unterschiedlichen Sinnbestimmung des Biowissenschaftssystems und der Moral, dass ein verbindlich geltendes positives Gesetz geschafft werden muss. Es steht auch außer Frage, dass weitere Diskussionen über Normgeltungsgründe, die möglicherweise zur Gesetzesänderung führen können, erforderlich sind. Insofern die Bioethik und die Bionorm das Leben des Menschen und das Menschenbild betreffen, brauchen wir tiefgehende ethische Diskussionen.
- 발행기관:
- 한국법철학회
- 분류:
- 법학