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학술논문경희법학2008.06 발행KCI 피인용 7

대통령의 선거중립의무의 부조리성 - 공직선거법 제9조 제1항의 위헌성에 대한 고찰 -

Irrationalität der Wahlneutralitätspflicht des Republikpräsidenten nach dem koreanischen Wahlgesetz - Verfassungswidrigkeit des § 9 I des koreanischen Wahlgesetzes -

정태호(경희대학교)

43권 1호, 45~78쪽

초록

Hiermit wird beschäftigt mit dem Nachweis der Irrationalität und Verfassungswidrigkeit der Wahlneutralität des Republikpräsidenten, der nach der Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgercihts verpflichtet zur Nichteinflussnahme auf das Wahlergebnis durch § 9 I des koreanischen Wahlgesetzes sein sollte. Jene Vorschrift lautet: “A public official or a person who is required to maintain political neutrality space (including an agency and organization) shall not exercise any unreasonable influence over the election or do anything that is likely to have an effect on the election result.” Die koreanische Verfassung hat das Präsidialsystem auf der pluralen und Parteiendemokratie aufgebaut. Deshalb ist die Pflicht des Republikpräsidenten, der zugleich ein Mitglieder der Regierungspartei und der Regierungschef ist, zu politischer Neutralität und Rückzug sowohl aus dem Wahlkampf als auch aus der Einflussnahme auf dem Wahlergebnis sachwidrig und verfassungswidrig, weil dies das verfassungsrechtliche System der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen in der heutigen Parteiendemokratie zulasten des Präsidenten schüttelen würde. Deshalb könnte M.E. die Entscheidung des koreanische Verfassungsgerichts(2008.1.17. 2007Hunma700), dass der Republikpräsident durch den § 9 I des Wahlgesetzes verpflichtet sei, das Wahlergebnis nicht zu beeinflussen, dass diese Vorschrift trotzdem verfassungsmässig sei, nicht Zustimmung finden. Darüberhinaus ist M.E. diese Vorschrift verfassungswidirig, weil sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz von Rechtsnormen und das Übermassverbot verstösst.

Abstract

Hiermit wird beschäftigt mit dem Nachweis der Irrationalität und Verfassungswidrigkeit der Wahlneutralität des Republikpräsidenten, der nach der Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgercihts verpflichtet zur Nichteinflussnahme auf das Wahlergebnis durch § 9 I des koreanischen Wahlgesetzes sein sollte. Jene Vorschrift lautet: “A public official or a person who is required to maintain political neutrality space (including an agency and organization) shall not exercise any unreasonable influence over the election or do anything that is likely to have an effect on the election result.” Die koreanische Verfassung hat das Präsidialsystem auf der pluralen und Parteiendemokratie aufgebaut. Deshalb ist die Pflicht des Republikpräsidenten, der zugleich ein Mitglieder der Regierungspartei und der Regierungschef ist, zu politischer Neutralität und Rückzug sowohl aus dem Wahlkampf als auch aus der Einflussnahme auf dem Wahlergebnis sachwidrig und verfassungswidrig, weil dies das verfassungsrechtliche System der Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen in der heutigen Parteiendemokratie zulasten des Präsidenten schüttelen würde. Deshalb könnte M.E. die Entscheidung des koreanische Verfassungsgerichts(2008.1.17. 2007Hunma700), dass der Republikpräsident durch den § 9 I des Wahlgesetzes verpflichtet sei, das Wahlergebnis nicht zu beeinflussen, dass diese Vorschrift trotzdem verfassungsmässig sei, nicht Zustimmung finden. Darüberhinaus ist M.E. diese Vorschrift verfassungswidirig, weil sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz von Rechtsnormen und das Übermassverbot verstösst.

발행기관:
법학연구소
분류:
비교법학

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