방조에서의『결과』개념과 인과관계 판단- 공범의 처벌근거를 통한 방조의 결과개념 도출
Folgebegriff und Kausalität von der Beihilfe
김봉수(전남대학교)
20권 2호, 23~48쪽
초록
Die Kausalität im Bereich vom Strafrecht ist tatsächliche Untersuchung über die Verhältnisheit zwischen der Ursache und dem Resultat, die gleichzeitig darüber legalische Abschätzung ist. Darum ist das Urteil der Kausalität hauptsächlische Tatbestandsmerkmal für dem Unrechtsurteil und funktioniert als wichtiges Urteilsverfahren bei der Begrenzung des Schuldsbereiches vom Täter. Aber wirklich werden die Stellung und Funktion der Kausalität im Teilnahmesbereich, besonders im Beihilfesbereich, sehr geschwächet und nicht funktioniert. Daß das bedeutet, der Schuldsbereich vom Beihilfe könnte von der Kausalität nicht begrenzt werden. Andererseits bedeutet es, daß die Gefährlichkeit der unmäßigen Vergrößerung des Schuldsbereiches vom Beihilfe wäre. Deshalb ist das Ziel des Dissertation daß, das sich im Beihilfesbereich als Teilnahme mit dem Sinn, der Notwendigkeit und dem Rechtsgrund des Kausalität behielft, weiter bei der Kausalität(besonders psychologische Kausalität) das Unrecht des Beihilfe bezugrenzen probiert. Jetzt für die Entstehung der Beihilfe ist es ungewöhnlich möglich im Fall des vollendete Verbrechen vom Täter. Auch sukzessiven und einseitigen Beihilfe sind es möglich mit keiner Beschränkung, verschiedene die Mittäterschaft. Weiter könnte das die Vergröserung des Strafbarkeits und des Strafbereiches von der Beihilfe verursachen. Für die Frage wird die Besprechung über den Strafgrund des Teilnehmers als Beginnspunkt für diese Diskussion gehandelt. Als der Gesichtspunkt der Verursachungstheorie wird der Strafgrund der Beihilfe die mittelbare Verursachung des Rechtsgutsverbrechens geworden, deshalb wird die kausaliche Verhältnis zwischen dem Rechtsgutsverbrechen und der Tat der Beihilfe, das heißt, die Kausalität für die Entstehung und Strafbarkeit von der Beihilfe gofordert.
Abstract
Die Kausalität im Bereich vom Strafrecht ist tatsächliche Untersuchung über die Verhältnisheit zwischen der Ursache und dem Resultat, die gleichzeitig darüber legalische Abschätzung ist. Darum ist das Urteil der Kausalität hauptsächlische Tatbestandsmerkmal für dem Unrechtsurteil und funktioniert als wichtiges Urteilsverfahren bei der Begrenzung des Schuldsbereiches vom Täter. Aber wirklich werden die Stellung und Funktion der Kausalität im Teilnahmesbereich, besonders im Beihilfesbereich, sehr geschwächet und nicht funktioniert. Daß das bedeutet, der Schuldsbereich vom Beihilfe könnte von der Kausalität nicht begrenzt werden. Andererseits bedeutet es, daß die Gefährlichkeit der unmäßigen Vergrößerung des Schuldsbereiches vom Beihilfe wäre. Deshalb ist das Ziel des Dissertation daß, das sich im Beihilfesbereich als Teilnahme mit dem Sinn, der Notwendigkeit und dem Rechtsgrund des Kausalität behielft, weiter bei der Kausalität(besonders psychologische Kausalität) das Unrecht des Beihilfe bezugrenzen probiert. Jetzt für die Entstehung der Beihilfe ist es ungewöhnlich möglich im Fall des vollendete Verbrechen vom Täter. Auch sukzessiven und einseitigen Beihilfe sind es möglich mit keiner Beschränkung, verschiedene die Mittäterschaft. Weiter könnte das die Vergröserung des Strafbarkeits und des Strafbereiches von der Beihilfe verursachen. Für die Frage wird die Besprechung über den Strafgrund des Teilnehmers als Beginnspunkt für diese Diskussion gehandelt. Als der Gesichtspunkt der Verursachungstheorie wird der Strafgrund der Beihilfe die mittelbare Verursachung des Rechtsgutsverbrechens geworden, deshalb wird die kausaliche Verhältnis zwischen dem Rechtsgutsverbrechen und der Tat der Beihilfe, das heißt, die Kausalität für die Entstehung und Strafbarkeit von der Beihilfe gofordert.
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학