추정적 의사의 확정과 절차적 정당화
Die Feststellung der mutmaßliche Einwilligung und prozedurale Rechtfertigung
김혁돈(가야대학교)
10권 1호, 1~26쪽
초록
Diese Studie befasst sich mit der Feststellung der mutmaßliche Einwilli- gung. Das Zentrum in dieser Debatte steht die Selbstbestimmungsrecht. Die Feststellung der mutmaßliche Einwilligung soll die Durchsetzung der Selbst- bestimmungsrecht ist. Durch eine Patientenverfügung kann eine entschei- dungsfähige Person ihren natürlichen Willen zur zukünftigen medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit kundtun. Die Patientenverfügung ins besondere mit schriftlicher Form trägt viel zur Feststellung der mutmaßliche Einwilligung bei. Sinnvoll ist die Bestätigung eines Arztes hinsichtlich des geführten “Aufklä- rungsgespräches” über den Inhalt der Verfügung und auch betreffs dem Vorlie- gen der Einwilligungsfähigekeit zum zeitpunkt der Erstellung der Patientenver- fügung. Ein widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit formlos möglich. Hier genügt das konkludente Verhalten der betreffenden Person soweit sie noch einwilligungsfähig ist. Schlißlich ist es Probleme der Beweisführung. In einer Betreuungsverfügung kann eine Person zusätzlich für den Fall einer notwendigen gesetzlichen Betreuung Vorstellungen bezüglich der Person des Betruers oder der Durchführung der Betreuung äußern. Auch Betreuungs- verfügung und Verfügung der bestimmte Person soll Kontrolle der Vormund- schaftsgericht unterliegen. Formulisierung des Mutmaßens lässt sich als Beispiel Prozedurale Rechtfertigung deuten.
Abstract
Diese Studie befasst sich mit der Feststellung der mutmaßliche Einwilli- gung. Das Zentrum in dieser Debatte steht die Selbstbestimmungsrecht. Die Feststellung der mutmaßliche Einwilligung soll die Durchsetzung der Selbst- bestimmungsrecht ist. Durch eine Patientenverfügung kann eine entschei- dungsfähige Person ihren natürlichen Willen zur zukünftigen medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit kundtun. Die Patientenverfügung ins besondere mit schriftlicher Form trägt viel zur Feststellung der mutmaßliche Einwilligung bei. Sinnvoll ist die Bestätigung eines Arztes hinsichtlich des geführten “Aufklä- rungsgespräches” über den Inhalt der Verfügung und auch betreffs dem Vorlie- gen der Einwilligungsfähigekeit zum zeitpunkt der Erstellung der Patientenver- fügung. Ein widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit formlos möglich. Hier genügt das konkludente Verhalten der betreffenden Person soweit sie noch einwilligungsfähig ist. Schlißlich ist es Probleme der Beweisführung. In einer Betreuungsverfügung kann eine Person zusätzlich für den Fall einer notwendigen gesetzlichen Betreuung Vorstellungen bezüglich der Person des Betruers oder der Durchführung der Betreuung äußern. Auch Betreuungs- verfügung und Verfügung der bestimmte Person soll Kontrolle der Vormund- schaftsgericht unterliegen. Formulisierung des Mutmaßens lässt sich als Beispiel Prozedurale Rechtfertigung deuten.
- 발행기관:
- 한국비교형사법학회
- 분류:
- 법학