형법상의 ‘사실’의 개념 - 사기적 기망행위의 성립범위와 관련하여 -
Der Tatsachenbegriff im Strafrecht, insbesondere bei der betrügerischen Täuschungshandlung
안경옥(경희대학교)
10권 1호, 181~201쪽
초록
Wiederholt wurden die Begriffe ‘Werturteil’ und ‘Meinungsäußerung’ verwendet, und zwar als Gegensatz zur Tatsache bzw. zur Tatsachenbehauptung. Unter dem Tatsachenbegriff versteht man alle Aussagen, die prinzipiell empirisch überprüfbar sind, im Vergleich mit dem Werturteilsbegriff. Dieses Gegen- satzpaar ist in Rechtsprechung und Literatur seit langem gängig; es findet sich außer beim Betrugstatbestand insbesondere im Beleidigungsrecht. Die Greze zwischen Werturteil und betrügerischen Tatsachenbehauptungen, u.a. bei offensichtlich unglaubwürdigen Äußerungen, ist flüssig. Dies beruht darauf, daß in jedem Werturteil die Behauptung einer inneren Tatsache enthalten ist, nämlich die Behauptung, der Urteilende sei von der Richtigkeit seines Urteils überzeugt. Außerdem liegt jedem Werturteil eine Tatsache bzw. ein Tatsachenkern zugrunde, auf der bzw. dem die Wertung beruht. Auch jede tatsächliche Behauptung enthält ein Urteil bzw. ein Element der Meinugsäußerung, daß die Sache sich so, wie behauptet worden, verhält. Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob die Aüßerung ihrer Form nach als Behauütung einer Tatsache oder als Werturteil erscheint, maßgebend ist vielmehr, ob der Sinn der Äußerung einen äußerer oder innerer Tatsachen ergibt.
Abstract
Wiederholt wurden die Begriffe ‘Werturteil’ und ‘Meinungsäußerung’ verwendet, und zwar als Gegensatz zur Tatsache bzw. zur Tatsachenbehauptung. Unter dem Tatsachenbegriff versteht man alle Aussagen, die prinzipiell empirisch überprüfbar sind, im Vergleich mit dem Werturteilsbegriff. Dieses Gegen- satzpaar ist in Rechtsprechung und Literatur seit langem gängig; es findet sich außer beim Betrugstatbestand insbesondere im Beleidigungsrecht. Die Greze zwischen Werturteil und betrügerischen Tatsachenbehauptungen, u.a. bei offensichtlich unglaubwürdigen Äußerungen, ist flüssig. Dies beruht darauf, daß in jedem Werturteil die Behauptung einer inneren Tatsache enthalten ist, nämlich die Behauptung, der Urteilende sei von der Richtigkeit seines Urteils überzeugt. Außerdem liegt jedem Werturteil eine Tatsache bzw. ein Tatsachenkern zugrunde, auf der bzw. dem die Wertung beruht. Auch jede tatsächliche Behauptung enthält ein Urteil bzw. ein Element der Meinugsäußerung, daß die Sache sich so, wie behauptet worden, verhält. Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob die Aüßerung ihrer Form nach als Behauütung einer Tatsache oder als Werturteil erscheint, maßgebend ist vielmehr, ob der Sinn der Äußerung einen äußerer oder innerer Tatsachen ergibt.
- 발행기관:
- 한국비교형사법학회
- 분류:
- 법학