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학술논문서울대학교 법학2003.09 발행KCI 피인용 19

상당인과관계설의 이론적 의미와 한계 ― 상당성의 본질 ―

Die Bedeutung und Grenze der Ada ̈ quanztheorie

이용식(서울대학교)

44권 3호, 199~238쪽

초록

Man hä lt die Adä quanztheorie zur Zeit in der koreanischen Strafrechts- wissenschaft fu ̈ r ganz Mindermeinung. Dies liegt an der Lehre von objektiven Zurechnung, die heute in der Wissenschaft u ̈ berwiegend akzeptiert ist, wä hrend die Adä quanztheorie immer noch die Praxis herrscht. Aber man sagt, dass auch die Gerichte in der Tat die Maßstä be der objektiven Zurechnung verwenden. Das Zuru ̈ cktreten der Adä quanztheorie liegt vielmehr an der Unsicherheit und Unklarheit der Adä quanz selbst. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den verschiedenen Begriffen der Adä quanz einander. Daraus herausstellt sich, dass die Adä quanztheorie Aufschluß u ̈ ber die Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts geben kann, welcher den konkreten Erfolg verursacht. In diesem Sinne ist sie dienlich. Aber Diese Theorie liefert den noch zu wertenden Sachverhalt und dadurch zieht nur die a ̈ ußere Grenze, innerhalb deren das Unrechtsurteil gefä llt werden kann. Der Gefahrbegriff in dieser Theorie ist ausschließlich von der Erfahrungsurteil ab. Natu ̈ rlich ist die Adä quanztheorie deshalb noch von Bedeutung, weil in Fä llen atypischen Verlaufs das Adä quanzurteil als gä giges Maßstab fu ̈ r die schnelle Verneinung der Erfolgszurechnung funktionieren kann. Die Adä quanztheorie ist aufgrund fehlender normativer Anknu ̈ pfungspunkte als gescheitert angesehen, die dem Ta ̈ ter den Erfolg objektiv zurechnen. Die Adä quanztheorie verwendet in der koreanischen Praxis nur einziges Kriterium der Voraussehbarkeit. Die Voraussehbarkeit hä ngt willku ̈ rlich vom Richter ab und dadurch die Rechtsunsicherheit. bringt. Die Hauptkritik liegt also darin, dass mit nur einem Kriterium der Voraussehbarkeit die Adä quanztheorie alle Fa ̈ lle der Erfolgszurechnung behandeln wollte. Die Erfolgszurechnung beruht eigentlich auf der normativen Sicht. Man hat dafu ̈ r viele wichtige Kriterien entwickekt. Es gibt selbstversta ̈ ndlich viele Fä lle, in denen man mit Voraussehbarkeitskriterium u ̈ berhaupt nicht auskommen kann. Die Adä quanz ko ̈ nnte als ein Kriterium der Erfolgszurechnung eine begrenzte Rolle spielen. Aber man braucht normativ mehr anwendbare und konkrete Kriterien fu ̈ r die Erfolgszurechnung.

Abstract

Man hä lt die Adä quanztheorie zur Zeit in der koreanischen Strafrechts- wissenschaft fu ̈ r ganz Mindermeinung. Dies liegt an der Lehre von objektiven Zurechnung, die heute in der Wissenschaft u ̈ berwiegend akzeptiert ist, wä hrend die Adä quanztheorie immer noch die Praxis herrscht. Aber man sagt, dass auch die Gerichte in der Tat die Maßstä be der objektiven Zurechnung verwenden. Das Zuru ̈ cktreten der Adä quanztheorie liegt vielmehr an der Unsicherheit und Unklarheit der Adä quanz selbst. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den verschiedenen Begriffen der Adä quanz einander. Daraus herausstellt sich, dass die Adä quanztheorie Aufschluß u ̈ ber die Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts geben kann, welcher den konkreten Erfolg verursacht. In diesem Sinne ist sie dienlich. Aber Diese Theorie liefert den noch zu wertenden Sachverhalt und dadurch zieht nur die a ̈ ußere Grenze, innerhalb deren das Unrechtsurteil gefä llt werden kann. Der Gefahrbegriff in dieser Theorie ist ausschließlich von der Erfahrungsurteil ab. Natu ̈ rlich ist die Adä quanztheorie deshalb noch von Bedeutung, weil in Fä llen atypischen Verlaufs das Adä quanzurteil als gä giges Maßstab fu ̈ r die schnelle Verneinung der Erfolgszurechnung funktionieren kann. Die Adä quanztheorie ist aufgrund fehlender normativer Anknu ̈ pfungspunkte als gescheitert angesehen, die dem Ta ̈ ter den Erfolg objektiv zurechnen. Die Adä quanztheorie verwendet in der koreanischen Praxis nur einziges Kriterium der Voraussehbarkeit. Die Voraussehbarkeit hä ngt willku ̈ rlich vom Richter ab und dadurch die Rechtsunsicherheit. bringt. Die Hauptkritik liegt also darin, dass mit nur einem Kriterium der Voraussehbarkeit die Adä quanztheorie alle Fa ̈ lle der Erfolgszurechnung behandeln wollte. Die Erfolgszurechnung beruht eigentlich auf der normativen Sicht. Man hat dafu ̈ r viele wichtige Kriterien entwickekt. Es gibt selbstversta ̈ ndlich viele Fä lle, in denen man mit Voraussehbarkeitskriterium u ̈ berhaupt nicht auskommen kann. Die Adä quanz ko ̈ nnte als ein Kriterium der Erfolgszurechnung eine begrenzte Rolle spielen. Aber man braucht normativ mehr anwendbare und konkrete Kriterien fu ̈ r die Erfolgszurechnung.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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