사업장생활계폐기물 관리의 법적 문제와 개선방안
Rechtliche Probleme und neue Konzepte in hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle
박균성(경희대학교); 송동수(단국대학교); 함태성(강원대학교)
30권 2호, 415~436쪽
초록
Abfall im Sinne des koreanischen Abfallrechts sind alle Gegenstände, die beweglich sind, sofern der Besitzer des Gegenstandes sich dieses Gegenstandes entledigt. Als Hausmüll werden Abfälle definiert, die in Haushalten anfallen und mittels bestimmter Behältersysteme durch die kommunale Hausmüllabfuhr oder beauftragte Entsorgungsunternehmen erfasst (Hol- und Bringsysteme) und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind Abfälle, die aus größeren Gewerbebetrieben und Institutionen stammen und aus ähnlichen Stoffen wie Hausmüll bestehen. Hierzu zählen auch die Speiseabfälle aus größeren Gastwirtschaften. Sie sind jedoch keine produktionsspezifischen Abfälle sowie verwertbare Verpackungen und Kartonagen etc. Die wirklich anfallenden Mengen an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sind weitgehend unbekannt. Es ist nicht exakt definiert, welche Abfälle aus dem Gewerbe den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern als gemischte Siedlungsabfälle angedient werden oder angedient werden dürfen. Die Entsorgung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ist mit Inkrafttreten des koreanischen Abfallgesetzes zum Gegenstand des Streites zwischen privaten und kommunalen Entsorgern geworden. Dabei geht es um die Frage, ob hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Abfälle im Sinne des Hausmüll sind. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind gemäß § 14 AbfG-Rechtsverordnung bevorzugt einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen. Nicht verwertbare Abfallfraktionen sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftsunternehmen, Kommune, Verband) zu überlassen. Wird Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt, werden dafür Müllgroßbehälter eingesetzt.
Abstract
Abfall im Sinne des koreanischen Abfallrechts sind alle Gegenstände, die beweglich sind, sofern der Besitzer des Gegenstandes sich dieses Gegenstandes entledigt. Als Hausmüll werden Abfälle definiert, die in Haushalten anfallen und mittels bestimmter Behältersysteme durch die kommunale Hausmüllabfuhr oder beauftragte Entsorgungsunternehmen erfasst (Hol- und Bringsysteme) und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind Abfälle, die aus größeren Gewerbebetrieben und Institutionen stammen und aus ähnlichen Stoffen wie Hausmüll bestehen. Hierzu zählen auch die Speiseabfälle aus größeren Gastwirtschaften. Sie sind jedoch keine produktionsspezifischen Abfälle sowie verwertbare Verpackungen und Kartonagen etc. Die wirklich anfallenden Mengen an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sind weitgehend unbekannt. Es ist nicht exakt definiert, welche Abfälle aus dem Gewerbe den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern als gemischte Siedlungsabfälle angedient werden oder angedient werden dürfen. Die Entsorgung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ist mit Inkrafttreten des koreanischen Abfallgesetzes zum Gegenstand des Streites zwischen privaten und kommunalen Entsorgern geworden. Dabei geht es um die Frage, ob hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Abfälle im Sinne des Hausmüll sind. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind gemäß § 14 AbfG-Rechtsverordnung bevorzugt einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen. Nicht verwertbare Abfallfraktionen sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftsunternehmen, Kommune, Verband) zu überlassen. Wird Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt, werden dafür Müllgroßbehälter eingesetzt.
- 발행기관:
- 한국환경법학회
- 분류:
- 법학