우리나라 전자감시제도에 대한 비판적 소고: 특정 성폭력범죄자에 대한 위치추적 전자장치 부착에 관한 법률을 중심으로
Ein kritischer Beitrag zum elektronischen Überwachungssystem in Korea
윤영철(한남대학교)
19권 3호, 201~228쪽
초록
최근 우리나라의 형사사법은 특정범죄(특히 성폭력범죄)의 재범방지와 관련하여 전자감시제도에 많은 관심을 보이고 있다. 그 결과 ‘특정 성폭력범죄에 대한 위치추적 전자장치 부착에 관한 법률’이 2007년 4월 27일에 제정되어 2008년 9월 1일에 시행되기에 이르렀다. 그러나 동 법률은 많은 문제점을 내포하고 있는데, 그 대부분은 동 법률의 부정적 특징에 기인한다. 동 법률의 부정적 특징은 예컨대 특정범죄(특히 성폭력범죄)만을 겨냥한 전자감시, 재범방지를 통한 사회방위의 목적, 장기 전자감시(최장 10년)의 형기만료자에로의 확장, 동 법률이 적용되는 전자감시의 형벌적 성격, 동 법률의 전자감시제도의 적용대상자와 ‘청소년의 성보호에 관한 법률’의 신상공개제도의 적용대상자의 일부 중첩 등이다. 이러한 부정적 특징은 장차 인권침해의 문제, 헌법상의 평등원칙의 침해문제, 이중처벌의 문제, 비례성원칙의 위반문제, 형사사법에 의한 사회통제망의 확대문제 등을 초래할 것이다. 이러한 문제의 대부분은 바로 특정 성폭력범죄자의 재범방지를 통한 사회방위에 기초한 전자감시제도의 도입에 기인한다. 이러한 맥락에서 볼 때, 우리나라의 성폭력범죄자에 대한 전자감시제도는 매우 이례적인 것이라고 아니할 수 없다. 따라서 우리나라도 서구선진국과 같이 성폭력범죄자에 대한 전자감시제도를 도입하고자 하는 경우에 곧바로 사회방위를 위한 전자감시제도의 우선적 도입이 아니라, 시범적 운영을 통한 신중하고 단계적인 접근이 필요하다고 사료된다. 하지만 성폭력범죄 예방 및 재범방지를 위해서는 먼저 성폭력범죄자의 심리적 요인을 완화하거나 제거할 수 있는 전문적인 성격교정·치료 및 성행교육프로그램 등을 통한 개선에 중점을 두어야 할 것이다. 왜냐하면 이러한 프로그램이 중요한 법치국가적 원칙에 부합하고 인권친화적이기 때문이다. 이러한 의미에서 볼 때, 전자감시제도를 도입하는 경우에도 처음에는 시범적으로 집중보호관찰을 위한 전자감시로 시작하여 점차 단기자유형의 대체수단으로서의 전자감시로 단계적이고 신중하게 접근하는 것이 합리적이고 이성적일 것이다.
Abstract
Neulich ist die koreanische Kriminal Justiz sehr interessiert im elektronischen Überwachungssystem im Hinblick auf die Verhütung des Rückfalls von bestimmten Verbrechen(insb. sexualen Gewaltverbrechen). Demzufolge ist das Gesetz über die Haftung eines elektronischen Apparates zur Verfolgung der Position von bestimmten sexualen Gewaltverbrecher am 27. 4. 2007 erlassen und wird am 1. 9. 2008 in Kraft gesetzt. Aber in diesem Gesetz sind viele Probleme enthalten, die meistens auf seinen negativen Merkmale beruhen, z.B. der nur auf bestimmte Verbrechen(insb. sexualen Gewaltverbrechen) zielenden elektronischen Überwachung, dem Zweck zum Sozialschutz durch die Verhütung des Rückfalls, der Erstreckung auf Strafvollstreckung abschließende Verbrecher, der langfristigen elektronischen Überwachung (längste bis 10 Jahren), dem Charakter der durch dieses Gesetz angewandten elektronischen Überwachung als Strafwesen, der teilweisen Wiederholung des Gegenstandes der elektronischen Überwachung durch dieses Gesetz und der Veröffentlichung von persönlichen Informationen durch das Gesetz über den Sexualschutz der Jugendlichen, usw. Diese Merkmale müssten ferner zu der Verletzung von Menschenrechten, dem Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichheit, das Doppelbestrafungsverbot ("ne bis in idem") und das Übermaßverbot, der Ausweitungswirkung des Netzes sozialer Kontrolle durch die Criminal Justiz, usw. führen. Die Mehrheit von solchen Probleme geht gerade von der Einführung des auf dem Sozialschutz durch die Verhütung des Rückfalls von bestimmten sexualen Gewaltverbrecher gründenden elektronischen Überwachungssystems aus. So müsste diese Einführung sehr radikal und unerwünschenswert in Korea sein, wo es anders als in amerikanisch-europäischen entwickelten Ländern ist, wo der elektronische Überwachungssystem für lange Zeit durch dessen Probeanwendung stufenweise und sorgfältig eingeführt worden ist. Indessen handelt es sich für die wirksame Prävention und Verhütung des Rückfalls von sexualen Gewaltverbrecher in erster Linie um deren Verbesserung durch Erziehungs- und Heilbehandlungsprogramme, welche Persönlichkeitsverfall oder Charakterfehler, der die entscheidende Ursache von diesen Verbrechen sein müssten, sicher lösen können. Denn sie müsste den oben erwähnten wichtigen Prinzipien entsprechend und menschenrechtsfreundlich sein. In diesem Sinne würde es rational und vernünftig sein, dann anfangs von der elektronischen Überwachung für die intensive Aufsichtsbewährung bis die als ein Ersatzmittel für die kurzfristige Freiheitsstrafe stufenweise und durch deren ausreichende Probezeit anzuwenden und danach erst mit der ordentlichen Einführung des elektronischen Überwachungssystems rechnen, auch wenn er eingeführt wird.
- 발행기관:
- 한국형사법무정책연구원
- 분류:
- 법학