대향범인 필요적 공범에 대한 임의적 공범규정의 적용가능성
Über die Anwendbarkeit der Teilnahmeregelungen bei der notwendigen Teilnahme als Begegnungsdelikt
이정원(영남대학교)
20권 3호, 109~126쪽
초록
In dieser Untersuchung konnte es gefunden werden, daß der Umfang der Gegenstände zur Auseinandersetzung über die notwendige Teilnahme als Begegnungsdelikt sehr weit ausgedehnt wird. Die Gegenstände für die Entfaltung deren Spezifität und eigentümlichen Theorie in der notwendiger Teilnahme als Begegnungsdelikt sollte nur die zur Tatbestandsverwirklichung als deliktsgestaltend begegnende und mitwirkende Beteiligungshandlung sein. Wenn es bei der Beteiligungshandlung eine deliktsgestaltende Mitwirkung fehlt oder der Beteiligte nur deliktseinschränkend mitwirkt, kann diese Mitwirkung keine Spezifität als notwendige Teilnahme innehaben, die als notwendige Teilnahme speziell zu behandeln. Daher kann diese Mitwirkung keine notwendige Teilnahme sein. Die notwendige Teilnahme als Begegnungsdelikt sollte endlich ein vom Gesetzgeber trotz dessen deliktsgestaltende Mitwirkung speziell zu behandeln erzielende Delikt sein.
Abstract
In dieser Untersuchung konnte es gefunden werden, daß der Umfang der Gegenstände zur Auseinandersetzung über die notwendige Teilnahme als Begegnungsdelikt sehr weit ausgedehnt wird. Die Gegenstände für die Entfaltung deren Spezifität und eigentümlichen Theorie in der notwendiger Teilnahme als Begegnungsdelikt sollte nur die zur Tatbestandsverwirklichung als deliktsgestaltend begegnende und mitwirkende Beteiligungshandlung sein. Wenn es bei der Beteiligungshandlung eine deliktsgestaltende Mitwirkung fehlt oder der Beteiligte nur deliktseinschränkend mitwirkt, kann diese Mitwirkung keine Spezifität als notwendige Teilnahme innehaben, die als notwendige Teilnahme speziell zu behandeln. Daher kann diese Mitwirkung keine notwendige Teilnahme sein. Die notwendige Teilnahme als Begegnungsdelikt sollte endlich ein vom Gesetzgeber trotz dessen deliktsgestaltende Mitwirkung speziell zu behandeln erzielende Delikt sein.
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학