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학술논문비교사법2008.09 발행KCI 피인용 22

온실가스 排出權 去來의 금융법상 논점

Emissionshandel aus der Finanzrechtlichen Sicht

최문희(강원대학교)

15권 3호, 83~131쪽

초록

Kyoto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 auf der dritten Konferenz der Vertragsparteien zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimanänderungen verabschidet. Durch dieses Protokoll verpflichten sich die OECD-Staaten(so genannte Anhang I-Länder), gemeinsam ihre Emissionen von Treibhausgasen im Zeitraum von 2008-2012 um mindestens 5% unter Niveau von 1990 bzw. 1995 zu senken, Infolge des Kyoto-Protokolls ist der Handel mit Emissionszertifikaten in manchen Staaten gestartet. Im Gegensatz zu verpflichtet Korea nicht, Emissionen der Tribhausgase zu senken. Jedoch soll Korea im Zeitraum 2013-2017 verpflichten, Treibhaus-Emissionen zu reduzieren. Der Emissionshandel wirft eine Vielzahl von Fragen auf dem Gebiet des Rechte. Dieser Aufsatz diskutiert eine Reihe von Fragen aus der finaziel-rechtlichen Sicht. Dabei ist die erste Frage danach, was die Rechtsnatur der Emissionsberechtigung ist. Die Meinungen über die Frage sind geteilt. Die Emissionsberechtigung sollte als eine rechtliche Stellung einordnen. Die zweite Frage ist danach, ob die Emissionsberechtigung als Finananzinstrument einordnen kann. Die Finanzprodukte auf der Basis von der Emissionsberechtigung könnte zwar als Derivate einordnen werden. Aber Emissionsberechtigung als solche fällt nicht unter den Wertpapiere (“Securities”)begriff des § 4 Abs. 1 des neuen koreanischen Kapitalmarktgesetzes. Die Banken können nur in Handel mit Finanztermingeschäfte auf der Basis von der Emissionsberechtigung tätig sein. Im Gegensatz zu Banken können Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des neuen koreanischen Kapitalmarktgesetzes sowohl in Handel mit Emissionsberechtigung als auch Finanztermingeschäfte auf der Basis von der Emissionsberechtigung tätig sein.

Abstract

Kyoto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 auf der dritten Konferenz der Vertragsparteien zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimanänderungen verabschidet. Durch dieses Protokoll verpflichten sich die OECD-Staaten(so genannte Anhang I-Länder), gemeinsam ihre Emissionen von Treibhausgasen im Zeitraum von 2008-2012 um mindestens 5% unter Niveau von 1990 bzw. 1995 zu senken, Infolge des Kyoto-Protokolls ist der Handel mit Emissionszertifikaten in manchen Staaten gestartet. Im Gegensatz zu verpflichtet Korea nicht, Emissionen der Tribhausgase zu senken. Jedoch soll Korea im Zeitraum 2013-2017 verpflichten, Treibhaus-Emissionen zu reduzieren. Der Emissionshandel wirft eine Vielzahl von Fragen auf dem Gebiet des Rechte. Dieser Aufsatz diskutiert eine Reihe von Fragen aus der finaziel-rechtlichen Sicht. Dabei ist die erste Frage danach, was die Rechtsnatur der Emissionsberechtigung ist. Die Meinungen über die Frage sind geteilt. Die Emissionsberechtigung sollte als eine rechtliche Stellung einordnen. Die zweite Frage ist danach, ob die Emissionsberechtigung als Finananzinstrument einordnen kann. Die Finanzprodukte auf der Basis von der Emissionsberechtigung könnte zwar als Derivate einordnen werden. Aber Emissionsberechtigung als solche fällt nicht unter den Wertpapiere (“Securities”)begriff des § 4 Abs. 1 des neuen koreanischen Kapitalmarktgesetzes. Die Banken können nur in Handel mit Finanztermingeschäfte auf der Basis von der Emissionsberechtigung tätig sein. Im Gegensatz zu Banken können Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des neuen koreanischen Kapitalmarktgesetzes sowohl in Handel mit Emissionsberechtigung als auch Finanztermingeschäfte auf der Basis von der Emissionsberechtigung tätig sein.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.15.3.200809.83
분류:
법학

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