一般大衆에 대한 遺傳子鑑識테스트의 法的 許容性 - 解釋論과 立法論을 中心으로 -
Rechtliche Zulässigkeit der DNA-Massentests zur Ermittlung des Täters einer Straftat
조성용(단국대학교)
107호, 122~144쪽
초록
소녀에 대한 강간살인과 같이 충격적인 범죄가 발생하면 시민들과 정치권은 신속하고 효율적인 범인의 검거를 촉구한다. 점차적으로 정교해진 수사기법에 힘입어 범행장소에서 발견된 최소의 체세포만으로도 범인을 식별할 수 있게 되었다. 범죄수사에서 유자전형의 분석과 대조를 통해서 동일인을 식별하는 유전자감식의 활용은 이제 우리에게도 낯설지 않다. 수사기관은 일반대중에 대하여 자의적인 유전자감식테스트의 참여를 요구하고 여기에 힘입어 수많은 사람들의 유전자형을 수집한다. 이렇게 수집된 유전자형은 범죄현장에서 발견된 추정적 범인의 흔적시료의 감식결과(유전자형)와 대조된다. 그러나 유전자감식테스트에 참여한 관련 대상자가 자의적으로 수사기관의 요구에 응했다면 이러한 수사기법은 진정 허용될 수 있는가? 만약 관련 대상자가 수사기관의 요구에 응하지 않는다면 수사기관은 불응자에 대해 강제적으로 유전자감식테스트를 실행할 수 있는가? 그렇다면 어떠한 전제하에서 그러한가? 일반대중에 대한 유전자감식테스트가 지니는 법적 그리고 사실적 문제점에 대해서는 아직까지 문헌에서 충분히 논의되지 않은 것으로 보인다. 필자에 의하면 일반대중에 대한 유전자감식테스트는 현행 형사소송법의 해석상 허용되지 않는다. 왜냐하면 유전자감식테스트에 참여한 관련 대상자는 형사소송법상 피의자가 아닐 뿐만 아니라, 범행장소에서 발견된 흔적시료와 대조하기 위하여 관련 대상자에게서 시료를 채취하는 조치를 피고인 또는 피의자 아닌 자에 대한 신체검사(형사소송법 제141조 제2항 및 제219조)로 볼 수도 없기 때문이다. 자의적 참여에 의한 유전자감식테스트도 현재의 법적 상황에 의하면 허용되지 않는다. 왜냐하면 국가주도의 유전자감식테스트에서는 국가가 개인에 대해 유전자감식테스트의 참여를 요구하는 것만으로도 이미 사실상 자의적인 동의는 배제된다고 보아야 하기 때문이다. 물론 일반대중에 대한 유전자감식테스트의 법적 근거를 새로 마련하는 것이 입법론적으로 애당초 불가능한 것은 아니다. 여기에서는 형사소추의 효율성을 증대하기 위하여 어느 정도 자유의 상실을 감수할 준비가 되어 있는지 그리고 범죄투쟁의 목적을 달성하는데 있어서 시민과 수사기관 사이의 연대성을 어느 정도 요구하려고 하는지를 판단하는 것이 관건일 것이다. 앞으로 이에 대한 심도있는 논의를 기대해 본다.
Abstract
Schreckliche und aufsehenerregende Verbrechen, wie zuletzt der Sexualmord an einem Mädchen, rufen in der Bevölkerung wie in der Politik den verständlichen Wunsch nach einer schnellen und effektiven Ermittlung des Täters hervor. In den Vordergrund tritt dabei immer häufiger die Forderung nach DNA-Massentests, mittels derer die genetischen Fingerabdrücke einer Viehlzahl von Personen gewonnen und anschließend mit dem Analyseergebnis des am Tatort aufgefundenen Spurenmaterials des mutmaßlichen Täters verglichen werden sollen. Derartige Massentests sind an und für sich nichts Neues. Vielmehr haben sie sich zu einem Standardverfahren kriminalistischer Ermittlungen entwickelt. Wenn nun aber alle Betroffenen angeblich “freiwillig” an den DNA-Massentests teilnehmen, können dann überhaupt ernsthafte Zweifel an der Zulässigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme auftreten? Wenn ein Betroffener die Teilnahme an den freiwilligen Massentests verweigert, darf die Polizei zwangsweise ihm Blutproben entnehmen und genetische Fingerabdrücke erstellen, um diese mit den Tatortspuren zu vergleichen? Und unter welchen Voraussetzungen? Obgleich DNA-Massentests mittlerweise schon zum Standardrepertoire strafprozessualer Aufklärungsmaßmahmen in schwierigen Fällen zu gehören scheinen, wurde die Frage ihrer Zulässigkeit bisher nicht ausreichend behandelt. Die vorliegende Arbeit erörtert daher, ob die Rechtsordnung für zwangsweise DNA-Massentests eine Rechtsgrundlage zur Verfügung stellt und anschließend problematisiert die Bedeutung einer als “freiwillig” bezeichneten Teilnahme an den DNA-Massentests. Schließlich wird erörtert, ob der Gesetzgeber einer gesetzlichen Regelung von DNA-Massentests in der Strafprozessordnung näher treten sollte. Nach der Meinung des Verfassers sind DNA-Massentests de lege lata nicht zulässig. Wirkliche DNA-Massentests sind zuerst nicht auf §§ 140, 219 bzw. 221-4, 173 I StPO zu stützen, da der Teilnehmer an den DNA-Massentests noch nicht Beschuldigter ist. Zudem können §§ 141 II, 219 StPO bzw. 221-4, 173 V StPO keine Rechtsgrundlage für den DNA-Massentests sein, da er auch nicht Verletzter ist. Schließlich sind auch die auf angeblicher Freiwilligkeit basierenden DNA-Massentests nach derzeitiger Rechtslage unzulässig. Denn schon allein dadurch, dass eine bestimmte Ermittlungsmethode von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt wird, und dass sie sodann mit der Bitte an den Betroffenen herantreten, daran teilzunehmen, wird dessen autonomen Entscheidung ausgeschlossen. Die Verankerung einer rechtlichen Grundlage für diese Ermittlungsmethode in der StPO erscheint trotzdem nicht von vornherein ausgeschlossen. Dabei geht es darum, zu beurteilen, welche Einbußen an Freiheit wir bereit sind hinzunehmen, um die Effektivität der Strafverfolgung zu erhöhen, und welches Maß an Solidarität zwischen Bevölkerung und Strafverfolgern wir als Grundstock für die Verbrechensbekämpfung realistischerweise zugrundelegen können und wollen. Dies liegt aber auf einer anderen Ebene. Die weitere Diskussion über die Durchführung von DNA-Massentests muss daher in Zusammenhang der Erörterung der übergreifenden Thematik geführt werden, welche Kultur des Strafverfahrens wir hierzulande künftig wünschen.
- 발행기관:
- 한국법학원
- 분류:
- 기타법학