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학술논문중앙법학2008.10 발행KCI 피인용 1

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Verbotsirrtum ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung

김성천(중앙대학교)

10권 3호, 65~84쪽

초록

Die gegenwärtige herrschende Meinung versteht unter dem Verbotsirrtum mit gerechten Gründen ein Fall des unvermeidbaren Verbotsirrtums. Also muß der Täter alle intellektuellen Erkenntnismittel einsetzen, um sich ein Urteil über das Verbot zu bilden. In Zweifelsfällen darf der Täter nicht ohne weiteres auf sein eigenes Urteil verlassen. Er muß die erforderliche Auskünfte einholen. Diese Prüfungskriterien sind aber nicht anwendbar auf dem Fall des Verbotsirrtums ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung. Um auch in so einem Fall eine richtige Verbotskenntnis zu haben, muß ein Täter eine verläßliche intellektuelle Leistung besitzen. Jemand, wer eine verläßliche intellektuelle Leistung hat und daher ein Verbotsunkenntnis auch bei einer blitzschnellen Entscheidung vermeiden kann, ist ein Besitzer der guten Persönlichkeit. In einem Fall des Verbotsirrtum ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung gibt es keine Willensfreiheit, um eine rechtsmäßige Handlung zu leisten. Deshalb ist nur die Bildung einer unrechten Persönlichkeit verwerflich. In diesem Kontext soll eine Begründung der Schuld auf Grund der Bildung unrechter Persönlichkeit akzeptiert werden. Die Unvermeidbarkeit des Verbotsunkenntnisses in dem Fall des Verbotsirrtums ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung muß man etwas anders verstehen. Obwohl ein Täter sein bestes getan hat, um eine gute Persönlichkeit zu bilden, ist ein Verbotsirrtums ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung unvermeidbar. So muß der Fall als ein Verbotsirrtum mit gerechten Gründen anerkannt werden.

Abstract

Die gegenwärtige herrschende Meinung versteht unter dem Verbotsirrtum mit gerechten Gründen ein Fall des unvermeidbaren Verbotsirrtums. Also muß der Täter alle intellektuellen Erkenntnismittel einsetzen, um sich ein Urteil über das Verbot zu bilden. In Zweifelsfällen darf der Täter nicht ohne weiteres auf sein eigenes Urteil verlassen. Er muß die erforderliche Auskünfte einholen. Diese Prüfungskriterien sind aber nicht anwendbar auf dem Fall des Verbotsirrtums ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung. Um auch in so einem Fall eine richtige Verbotskenntnis zu haben, muß ein Täter eine verläßliche intellektuelle Leistung besitzen. Jemand, wer eine verläßliche intellektuelle Leistung hat und daher ein Verbotsunkenntnis auch bei einer blitzschnellen Entscheidung vermeiden kann, ist ein Besitzer der guten Persönlichkeit. In einem Fall des Verbotsirrtum ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung gibt es keine Willensfreiheit, um eine rechtsmäßige Handlung zu leisten. Deshalb ist nur die Bildung einer unrechten Persönlichkeit verwerflich. In diesem Kontext soll eine Begründung der Schuld auf Grund der Bildung unrechter Persönlichkeit akzeptiert werden. Die Unvermeidbarkeit des Verbotsunkenntnisses in dem Fall des Verbotsirrtums ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung muß man etwas anders verstehen. Obwohl ein Täter sein bestes getan hat, um eine gute Persönlichkeit zu bilden, ist ein Verbotsirrtums ohne zeitliche Gelegenheit für Erkundigung unvermeidbar. So muß der Fall als ein Verbotsirrtum mit gerechten Gründen anerkannt werden.

발행기관:
중앙법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21759/caulaw.2008.10.3.65
분류:
법학

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