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학술논문외법논집2008.11 발행

Entwicklungstendenzen des Koreanischen Verwaltungsrechts

Entwicklungstendenzen des Koreanischen Verwaltungsrechts

김해룡(한국외국어대학교)

32호, 387~422쪽

초록

Zunächst ist es zu erwähnen, dass es ein Verwaltungsrechtssystem im heutigen Sinne im alten Korea, d.h. bis zum Ende 19.Jh. nicht gab. In der Ärea von koreanischen letzten König Gojong von Lee Dynasty hatten einige Autoren über die demokratisch-rechtliche Staatsidee in Korea eingeführt. Aber damalige koreanische Regierung war nicht in der Lage gewesen, diese westeuropäische Staats- bzw. Verwaltungssysteme einzuführen. Im Jahr 1894 staatesreformerwünschte jüngere Politiker hatten eine vergebliche politische Umwandlung organisiert, die ein moderne Verwaltungssystem in Korea einführen wollte. Im Jahr 1895 hatte der koreanische König eine Umgestaltung des Staatssystems erklärt(Gabo Gyungjang). Aber diese Staateserneürungsvorhaben wurde durch die sog. Einstaatlichung Japan Korea(Japanische Kolonialisierung Koreas) nicht zustandekommen. Nach der Befreiung von japanischen Kolonialherrschaft wurde Korea im Jahr 1948 neue demokratische Verfassungsstaat eingebaut. Aber wegen der damaligen sozialen-politischen Lage mußte die von den japanischen Kolonialherren erlassenen Gesetze und Verordnungen galten weiter. Anfang 60. Jahre hatte die koreanische Regierung auf die wirtschaftliche Entwicklung bestrebt und im grossen und ganzen nennenswerten Erfolg bekommt. Für diese Bestrebung sei es erforderlich, die gesetzgebliche Tätigkeiten unter der diktatorischen Leitung von Staatspresident auch für de Erfüllung des Staatszweckes beigetragen sollte. Mit der politischen Konstellation zur Demokratisierung des Staates wurden die Rechtsdogmatik und die Legislative Vorhaben verändert sich zum neuen dogmatik in der erneuten Ära. Bei dieser Abhandlung wurde die Entwicklung des Verwaltungsrechts nach Aufbau Koreas im Jahr 1948 bis heutzutage stufenweise behandelt.

Abstract

Zunächst ist es zu erwähnen, dass es ein Verwaltungsrechtssystem im heutigen Sinne im alten Korea, d.h. bis zum Ende 19.Jh. nicht gab. In der Ärea von koreanischen letzten König Gojong von Lee Dynasty hatten einige Autoren über die demokratisch-rechtliche Staatsidee in Korea eingeführt. Aber damalige koreanische Regierung war nicht in der Lage gewesen, diese westeuropäische Staats- bzw. Verwaltungssysteme einzuführen. Im Jahr 1894 staatesreformerwünschte jüngere Politiker hatten eine vergebliche politische Umwandlung organisiert, die ein moderne Verwaltungssystem in Korea einführen wollte. Im Jahr 1895 hatte der koreanische König eine Umgestaltung des Staatssystems erklärt(Gabo Gyungjang). Aber diese Staateserneürungsvorhaben wurde durch die sog. Einstaatlichung Japan Korea(Japanische Kolonialisierung Koreas) nicht zustandekommen. Nach der Befreiung von japanischen Kolonialherrschaft wurde Korea im Jahr 1948 neue demokratische Verfassungsstaat eingebaut. Aber wegen der damaligen sozialen-politischen Lage mußte die von den japanischen Kolonialherren erlassenen Gesetze und Verordnungen galten weiter. Anfang 60. Jahre hatte die koreanische Regierung auf die wirtschaftliche Entwicklung bestrebt und im grossen und ganzen nennenswerten Erfolg bekommt. Für diese Bestrebung sei es erforderlich, die gesetzgebliche Tätigkeiten unter der diktatorischen Leitung von Staatspresident auch für de Erfüllung des Staatszweckes beigetragen sollte. Mit der politischen Konstellation zur Demokratisierung des Staates wurden die Rechtsdogmatik und die Legislative Vorhaben verändert sich zum neuen dogmatik in der erneuten Ära. Bei dieser Abhandlung wurde die Entwicklung des Verwaltungsrechts nach Aufbau Koreas im Jahr 1948 bis heutzutage stufenweise behandelt.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17257/hufslr.2008..32.387
분류:
법학

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