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학술논문법학논총2008.12 발행KCI 피인용 8

형성 중인 생명에 대한 국가의 기본권 보호의무 ― 태아의 생명권과 국가의 기본권 보호의무에 관한 2008. 7. 31. 헌법재판소 결정에 대한 평석 ―

Staatliche Schutzpflichten für werdendes Leben

정문식(한양대학교)

28권 2호, 385~404쪽

초록

Durch vorliegende Entscheidung hat das Koreanische Verfassungsgericht(KVerfG) das Lebensrecht des werdenden Lebens ausdrücklich anerkannt. Nach ihrer Auf- fassung ergebe sich die staatliche Schutzpflichten aus Art.10 S.2 der Koreanische Verfassung(KV). Mittels Untermaßverbots hat KVerfG darauf geprüft, ob die staatliche grundrechtlche Schutzpflicht für werdendes Leben durch §762 in Ver- bindung mit §3 des Koreanischen BGB(KBGB)) erfüllt werden. Wegen der Schutz- normen für fetus im Koreanischen StGB(KStGB)) und Gesundheitschutzgesetz für Mütter und Kinder(MKSchG) sei §762 KBGB den staatlichen Schutzpflichten für werdendes Leben nachgekommen. Einerseits darf diese Entscheidung positiv gewertet werden, weil KVerfG daran festgehalten hat, dass dem fetus das Grundrecht auf Leben zukommt, obwohl es an eines Artkels über Lebensrecht in KV fehlt. Auch klarer wird, dass durch KVerfG angewendete Untermaßverbot Evidenzkontrolle statt Vertretbarkeitskontrolle bedeutet. Andererseits mangelt es an Begründung für die Festlegung, dem werdenden Leben das Grundrecht auf Leben zuzukommen. Noch ist das Beginn des Lebensrecht erklärungsbedürftig. Darüber hinaus kann die Entscheidung von KVerfG für Verfas- sungsmäßigkeit der staatlichen Schutzpflichten im Ergebnis schwerlich richtig gewertet werden, weil KVerfG die Effektivität der Schutznormen im KStGB für fetus nachgeprüft hat, nicht die Geeignetheit der §762 KBGB für die Schutz des werdenden Leben und Ungleichbehandlungen zwischen lebendig und tot zur Welt kommendem.

Abstract

Durch vorliegende Entscheidung hat das Koreanische Verfassungsgericht(KVerfG) das Lebensrecht des werdenden Lebens ausdrücklich anerkannt. Nach ihrer Auf- fassung ergebe sich die staatliche Schutzpflichten aus Art.10 S.2 der Koreanische Verfassung(KV). Mittels Untermaßverbots hat KVerfG darauf geprüft, ob die staatliche grundrechtlche Schutzpflicht für werdendes Leben durch §762 in Ver- bindung mit §3 des Koreanischen BGB(KBGB)) erfüllt werden. Wegen der Schutz- normen für fetus im Koreanischen StGB(KStGB)) und Gesundheitschutzgesetz für Mütter und Kinder(MKSchG) sei §762 KBGB den staatlichen Schutzpflichten für werdendes Leben nachgekommen. Einerseits darf diese Entscheidung positiv gewertet werden, weil KVerfG daran festgehalten hat, dass dem fetus das Grundrecht auf Leben zukommt, obwohl es an eines Artkels über Lebensrecht in KV fehlt. Auch klarer wird, dass durch KVerfG angewendete Untermaßverbot Evidenzkontrolle statt Vertretbarkeitskontrolle bedeutet. Andererseits mangelt es an Begründung für die Festlegung, dem werdenden Leben das Grundrecht auf Leben zuzukommen. Noch ist das Beginn des Lebensrecht erklärungsbedürftig. Darüber hinaus kann die Entscheidung von KVerfG für Verfas- sungsmäßigkeit der staatlichen Schutzpflichten im Ergebnis schwerlich richtig gewertet werden, weil KVerfG die Effektivität der Schutznormen im KStGB für fetus nachgeprüft hat, nicht die Geeignetheit der §762 KBGB für die Schutz des werdenden Leben und Ungleichbehandlungen zwischen lebendig und tot zur Welt kommendem.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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