한국에 있어서의 노동법 패러다임의 전환
Paradigmenwechsel im koreanischen Arbeitsrecht
김형배(고려대학교)
28호, 1~19쪽
초록
Das koreanische Arbeitsrecht ändert sich, auch wenn teilweise und fragmentarisch, allmählich in Richtung der Modernisierung und Globalisierung. Es braucht aber noch dynamischerweise einen systematischen und umfassenden Paradigmenwechsel zu betreiben. Dabei schlage ich folgendes vor: Die erste und wichtigste Aufgabe zum Paradigmenwechesel im koreanischen Arbeitsrecht ist, das Recht zur Betriebsautonomie zu modernisieren, das von einem Zusammenwirkungsverhältnis zwischen Belegschaftsvertretern und Arbeitgebern auf der Betriebs- bzw. Unternehmensebene ausgeht. Mit anderm Wort: Das sog. Gesetz zur Betriebsautonomie soll zukunftsweisend eine Rolle als zentrale Figur der gesamten Arbeitsgesetzgebung spielen. Das Arbeitsstandardsgesetz, das unter den Arbeitsgesetzen grundlegende Bedeutung hat, soll aufgrund der Möglichkeit der Vertragsfreiheit im Rahmen der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts zu einem Arbeitsvertragsgesetz umgewandelt werden, das dem modernen Arbeitnehmerbild entspricht. Ich halte es für wünschenswert, dass zwingende Regelungen mit Arbeitsaufsicht und Sanktionen lediglich in die erforderlichsten Bereiche eingeschränkt werden sollen. Die Gewerkschaften würden eine Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Staat übernehmen, indem sie durch Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden auf die Anhebung von Mindeststandard für Arbeitsbedingungen hinwirken und sich an der Ausgestaltung der Sozialpolitik in den staatlichen Organisationen beteiligen. Arbeitsrecht und Sozial(versicherungs)recht sind vielfältig miteinander verzahnt und deren Wechselbeziehungen als Rechtssytem zur Wahrnehmung und Besserung der sozio-ökonomischen Bedingungen der Arbeitnehmer wieder zu erläuchtern. Für die gerichtliche Austragung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten soll eine besondere Gerichtsbarkeit in Gestalt der Arbeitsgerichtbarkeit eingericht werden, um der Stabilität des Arbeitnehmer-Arbeitgeber- Verhältnisses zu dienen.
Abstract
Das koreanische Arbeitsrecht ändert sich, auch wenn teilweise und fragmentarisch, allmählich in Richtung der Modernisierung und Globalisierung. Es braucht aber noch dynamischerweise einen systematischen und umfassenden Paradigmenwechsel zu betreiben. Dabei schlage ich folgendes vor: Die erste und wichtigste Aufgabe zum Paradigmenwechesel im koreanischen Arbeitsrecht ist, das Recht zur Betriebsautonomie zu modernisieren, das von einem Zusammenwirkungsverhältnis zwischen Belegschaftsvertretern und Arbeitgebern auf der Betriebs- bzw. Unternehmensebene ausgeht. Mit anderm Wort: Das sog. Gesetz zur Betriebsautonomie soll zukunftsweisend eine Rolle als zentrale Figur der gesamten Arbeitsgesetzgebung spielen. Das Arbeitsstandardsgesetz, das unter den Arbeitsgesetzen grundlegende Bedeutung hat, soll aufgrund der Möglichkeit der Vertragsfreiheit im Rahmen der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts zu einem Arbeitsvertragsgesetz umgewandelt werden, das dem modernen Arbeitnehmerbild entspricht. Ich halte es für wünschenswert, dass zwingende Regelungen mit Arbeitsaufsicht und Sanktionen lediglich in die erforderlichsten Bereiche eingeschränkt werden sollen. Die Gewerkschaften würden eine Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Staat übernehmen, indem sie durch Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden auf die Anhebung von Mindeststandard für Arbeitsbedingungen hinwirken und sich an der Ausgestaltung der Sozialpolitik in den staatlichen Organisationen beteiligen. Arbeitsrecht und Sozial(versicherungs)recht sind vielfältig miteinander verzahnt und deren Wechselbeziehungen als Rechtssytem zur Wahrnehmung und Besserung der sozio-ökonomischen Bedingungen der Arbeitnehmer wieder zu erläuchtern. Für die gerichtliche Austragung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten soll eine besondere Gerichtsbarkeit in Gestalt der Arbeitsgerichtbarkeit eingericht werden, um der Stabilität des Arbeitnehmer-Arbeitgeber- Verhältnisses zu dienen.
- 발행기관:
- 한국노동법학회
- 분류:
- 노동법