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학술논문법학논총2008.12 발행KCI 피인용 4

몇 가지 유형의 범죄에 대한 재정립

Neue Begründungen der einigen Delikte

임광주(한양대학교)

25권 4호, 71~85쪽

초록

Die Delikte werden danach zwischen den Erfolgsdelikten und den Ausführungsdelikten eingeteilt, ob sie den Erfolgseintritt für die Begründung ihrer Tatbestandshandlung erfordern. Unter die Erfolgsdelikte versteht man, daß die Delikte den Erfolgseintritt für die Begründung ihrer Tatbestandshandlung erfordern. Unter die Ausführungsdelikte versteht man, daß der Erfolgseintritt bei ihnen für die Begründung ihrer Tatbestandshandlung nicht erforderlich ist. Die Delikte werden danach zwischen den Verletzungsdelikten und den Gefährdungsdelikten eingeteilt, ob ihre Tatbestandshandlung zu den Verletzungen ihrer Schuzguts oder bloß zu den Gefährdungen ihrer Schuzguts führt. Unter die Verletzungsdelikte versteht man, daß die Delikte ihre Tatbestandshandlung zu den Verletzungen ihrer Schuzguts führt. Unter die Gefährdungsdelikte versteht man, daß die Delikte ihre Tatbestandshandlung nur zu den Gefährdungen ihrer Schuzguts führt. Die Delikte werden danach zwischen den Begehungsdelikten und den Unterlassungsdelikten eingeteilt, welche die Delikte zwischen der Begehung im Sinne des Strafrechts und der Unterlassung im Sinne des Strafrechts als ihre Tatbestandshandlung bestimmen. Unter die Begehungsdelikte versteht man, daß die Delikte die Begehung im Sinne des Strafrechts als ihre Tatbestandshandlung betimmen. Unter die Unterlassungsdelikte versteht man, daß die Delikte die Unterlassung im Sinne des Strafrechts als ihre Tatbestandshandlung betimmen. Die Delikte werden danach zwischen den Beendigungsdelikten und den Dauerdelikten eingeteilt, ob ihre Tatbestandshandlung bei der Vollendung ohne weiteres endet oder darüber hinaus dauert. Unter die Beendigungsdelikte versteht man, daß ihre Tatbestandshandlung bei der Vollendung ihrer Tatbestandshandlung ohne weiteres beendet werden. Unter die Dauerdelikte versteht man, daß ihre Tatbestandshandlung auch bei der Vollendung ihrer Tatbestandshandlung dauert. Die Delikte werden danach zwischen den Vorsatzdelikten und den Fahrlässigkeitsdelikten eingeteilt, welche sie zwischen den Vorsatz und der Fahrlässigkeit als ihrer Tatbestandsmerkmal bestimmen. Unter die Vorsatzdelikte versteht man, daß die Delikte den Vorsatz als ihrer Tatbestandsmerkmal bestimmen. Unter die Fahrlässigkeitsdelikte versteht man, daß die Delikte die Fahrlässigkeit als ihrer Tatbestandsmerkmal bestimmen.

Abstract

Die Delikte werden danach zwischen den Erfolgsdelikten und den Ausführungsdelikten eingeteilt, ob sie den Erfolgseintritt für die Begründung ihrer Tatbestandshandlung erfordern. Unter die Erfolgsdelikte versteht man, daß die Delikte den Erfolgseintritt für die Begründung ihrer Tatbestandshandlung erfordern. Unter die Ausführungsdelikte versteht man, daß der Erfolgseintritt bei ihnen für die Begründung ihrer Tatbestandshandlung nicht erforderlich ist. Die Delikte werden danach zwischen den Verletzungsdelikten und den Gefährdungsdelikten eingeteilt, ob ihre Tatbestandshandlung zu den Verletzungen ihrer Schuzguts oder bloß zu den Gefährdungen ihrer Schuzguts führt. Unter die Verletzungsdelikte versteht man, daß die Delikte ihre Tatbestandshandlung zu den Verletzungen ihrer Schuzguts führt. Unter die Gefährdungsdelikte versteht man, daß die Delikte ihre Tatbestandshandlung nur zu den Gefährdungen ihrer Schuzguts führt. Die Delikte werden danach zwischen den Begehungsdelikten und den Unterlassungsdelikten eingeteilt, welche die Delikte zwischen der Begehung im Sinne des Strafrechts und der Unterlassung im Sinne des Strafrechts als ihre Tatbestandshandlung bestimmen. Unter die Begehungsdelikte versteht man, daß die Delikte die Begehung im Sinne des Strafrechts als ihre Tatbestandshandlung betimmen. Unter die Unterlassungsdelikte versteht man, daß die Delikte die Unterlassung im Sinne des Strafrechts als ihre Tatbestandshandlung betimmen. Die Delikte werden danach zwischen den Beendigungsdelikten und den Dauerdelikten eingeteilt, ob ihre Tatbestandshandlung bei der Vollendung ohne weiteres endet oder darüber hinaus dauert. Unter die Beendigungsdelikte versteht man, daß ihre Tatbestandshandlung bei der Vollendung ihrer Tatbestandshandlung ohne weiteres beendet werden. Unter die Dauerdelikte versteht man, daß ihre Tatbestandshandlung auch bei der Vollendung ihrer Tatbestandshandlung dauert. Die Delikte werden danach zwischen den Vorsatzdelikten und den Fahrlässigkeitsdelikten eingeteilt, welche sie zwischen den Vorsatz und der Fahrlässigkeit als ihrer Tatbestandsmerkmal bestimmen. Unter die Vorsatzdelikte versteht man, daß die Delikte den Vorsatz als ihrer Tatbestandsmerkmal bestimmen. Unter die Fahrlässigkeitsdelikte versteht man, daß die Delikte die Fahrlässigkeit als ihrer Tatbestandsmerkmal bestimmen.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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