親權 自動復活論”에 대한 비판적 고찰
Eine kritische Betrachtung über die Substanztheorie im Sorgerecht
김상용(중앙대학교)
32권 2호, 43~67쪽
초록
Auf wen geht das Sorgerecht über, wenn dem Verstorbenen das Sorgerecht allein zugestanden hatte? Das koreanische oberste Gericht vertritt die Meinung, daß das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil übergehen soll. Diese Meinung beruht auf der Auffassung, der Elternteil, dem das Sorgerecht nach der Scheidung nicht zusteht, habe es der Substanz nach nicht verliere, sondern er sei nur von dessen Ausübung ausgeschlossen. Diese Betrachtungsweise scheint mir der Terminologie des Gesetzes zu widersprechen. Ist es bestimmt, daß das Sorgerecht dem anderen Elternteil zusteht, so hat der betreffende Elternteil sein Sorgerecht verloren. Es steht ihm dann auch nicht mehr der Substanz nach zu. Daß das Sorgerecht im Fall des Todes des Elternteils, dem es übertragen war, von selbst wieder dem bisher ausgeschalteten Elternteil zusteht, ergibt sich nicht aus dem geltenden Gesetz. In der Wirklichkeit ist der automatisch eintretende Übergang problematisch und geeingnet, das Wohl des Kindes zu gefährden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der überlebende Elternteil nach einer vorausgegangenen Entscheidung(oder Vereinbarung) nicht zu Personensorge berechtigt war. Es wäre daher nicht angemessen, dies zu ignorieren, man das Sorgerecht automatisch mit dem Tod des anderen Elternteils auf den Nichtberechtigten übergehen ließe und den Kindesschutz auf die Eingriffsbefugnis des Familiengerichts bei Gefahr des Kindeswohls beschränken würde. Der Entwurf sieht daher, lediglich eine Rückübertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil vor, es sei denn, daß dies dem Wohl des Kindes wiederspricht. Bei Nichtübertragung des Sorgerechts auf dem überlebenden Elternteil ist Vormundschaft anzuordnen. Dabei ist vorrangig die dritte Bezugsperson, z.B. Großmutter zu bestellen
Abstract
Auf wen geht das Sorgerecht über, wenn dem Verstorbenen das Sorgerecht allein zugestanden hatte? Das koreanische oberste Gericht vertritt die Meinung, daß das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil übergehen soll. Diese Meinung beruht auf der Auffassung, der Elternteil, dem das Sorgerecht nach der Scheidung nicht zusteht, habe es der Substanz nach nicht verliere, sondern er sei nur von dessen Ausübung ausgeschlossen. Diese Betrachtungsweise scheint mir der Terminologie des Gesetzes zu widersprechen. Ist es bestimmt, daß das Sorgerecht dem anderen Elternteil zusteht, so hat der betreffende Elternteil sein Sorgerecht verloren. Es steht ihm dann auch nicht mehr der Substanz nach zu. Daß das Sorgerecht im Fall des Todes des Elternteils, dem es übertragen war, von selbst wieder dem bisher ausgeschalteten Elternteil zusteht, ergibt sich nicht aus dem geltenden Gesetz. In der Wirklichkeit ist der automatisch eintretende Übergang problematisch und geeingnet, das Wohl des Kindes zu gefährden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der überlebende Elternteil nach einer vorausgegangenen Entscheidung(oder Vereinbarung) nicht zu Personensorge berechtigt war. Es wäre daher nicht angemessen, dies zu ignorieren, man das Sorgerecht automatisch mit dem Tod des anderen Elternteils auf den Nichtberechtigten übergehen ließe und den Kindesschutz auf die Eingriffsbefugnis des Familiengerichts bei Gefahr des Kindeswohls beschränken würde. Der Entwurf sieht daher, lediglich eine Rückübertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil vor, es sei denn, daß dies dem Wohl des Kindes wiederspricht. Bei Nichtübertragung des Sorgerechts auf dem überlebenden Elternteil ist Vormundschaft anzuordnen. Dabei ist vorrangig die dritte Bezugsperson, z.B. Großmutter zu bestellen
- 발행기관:
- 법학연구원
- 분류:
- 기타법학