이른바 개괄적 고의에 관한 소고 - “인과과정의 착오”와 비교하여 -
Eine Studie zum sog. dolus generalis - Im Vergleich mit der “Abweichung im Kausalverlauf” -
윤용규(강원대학교)
10권 2호, 23~46쪽
초록
Unter dem Stichwort "dolus generalis" heute werden vor allem die Faelle diskutiert in denen der Tastsr in der irrigen Annahme des bereits erzielten Erfolges eine weitere Handlung vornimmt, die dann tatsaschhch erst zum Erfolg fuehrt Das Problem bei diesen Faellsn besteht darin, ob man eine vollendete vorsaetzliche Tat annehmen oder den ersten Teilakt als eine lediglich versuchte Handlung beurteilen soll, an die sich noch ein untaugliche Versuch und eine fahrlaessige Handlung durch den zweiten Handlungsakt anschhesssn koennsn. kommt es darauf an, ob der Erfolg zum Vorsatz der ersten Handlung zursehnen werden kann, Der dolus generalis ist daher die Rechtsfigur. in der es um die Zurechnung zum Vorsatz geht, Die herrschende Lehre versteht den dolus generalis als ein Sonderfall einer Abweichung im Kausalverlauf(od "Irrturrs mber ffin Kausalvsrlauf"), so bat sie die Tsncsnz dazu, diese zweiartige Faells gleich zu loesen, Aber diese Faells unterscheiden sich voneinander, denn die Abweichung im Kausalverlauf hat - wenn auch gibt es die Kausalabweichung - nur einige durch eine Handlung verursachten Erfolg, waehrsnd der dolus generalis zweiaktige Handlungen und sirsn (umgekehrten) tatbsstandsmaessigsn Irrtum hat Deshalb braucht es nicht geloest gleiche zu werden. Die sog "Kausalabweichungslshre" (die h.L) sieht die Abweichung im Kausalverlauf auch fusr die Frage der Zurechnung zum Vorsatz an Sie kommt zur Bejahung einer vollendeten T'oetung, indem sie eine unwesentliche Kausalabweichung annimmt, Nach dieser Lehre, da der Kausalverlauf meist nur unvollkommen voraussahbar ist, stelle sich die Frage, wann eine Abweichung des wirklichen vom vorgestellten Kausalverlauf so wesentlich erscheint, dass der Irrtum als Tabestandsirrtum anzusehen ist Aber die Kenntnis des Kausalverlaufsrund Kausalitaet) ist nicht Voraussetzung des tatbsstandsmaassigen Vors atze s, denn zur Zeit der Tat ist er nur das Objekt des Voraussehen Der dolus generalis koennsn daher durch die sog, "Versuchloesung" loesen werden, washrend die Faells der Abweichung im Kausalverlauf durch die objektiven Zurehnugslehre, Denn in ffinen Fasllen wird die Erfolgsherbeifuehrung durch 'vorsatzlose(=anderevorsatz)' Zweithandlung verwirklicht "Vorsatzlose" bedeutet dabei, dass der ur spruengliche, auf Erfolgsher beifuehrung gerichtete Vorsatz im Zeitpunkt des Erfolgseintritts nicht mehr besteht.
Abstract
Unter dem Stichwort "dolus generalis" heute werden vor allem die Faelle diskutiert in denen der Tastsr in der irrigen Annahme des bereits erzielten Erfolges eine weitere Handlung vornimmt, die dann tatsaschhch erst zum Erfolg fuehrt Das Problem bei diesen Faellsn besteht darin, ob man eine vollendete vorsaetzliche Tat annehmen oder den ersten Teilakt als eine lediglich versuchte Handlung beurteilen soll, an die sich noch ein untaugliche Versuch und eine fahrlaessige Handlung durch den zweiten Handlungsakt anschhesssn koennsn. kommt es darauf an, ob der Erfolg zum Vorsatz der ersten Handlung zursehnen werden kann, Der dolus generalis ist daher die Rechtsfigur. in der es um die Zurechnung zum Vorsatz geht, Die herrschende Lehre versteht den dolus generalis als ein Sonderfall einer Abweichung im Kausalverlauf(od "Irrturrs mber ffin Kausalvsrlauf"), so bat sie die Tsncsnz dazu, diese zweiartige Faells gleich zu loesen, Aber diese Faells unterscheiden sich voneinander, denn die Abweichung im Kausalverlauf hat - wenn auch gibt es die Kausalabweichung - nur einige durch eine Handlung verursachten Erfolg, waehrsnd der dolus generalis zweiaktige Handlungen und sirsn (umgekehrten) tatbsstandsmaessigsn Irrtum hat Deshalb braucht es nicht geloest gleiche zu werden. Die sog "Kausalabweichungslshre" (die h.L) sieht die Abweichung im Kausalverlauf auch fusr die Frage der Zurechnung zum Vorsatz an Sie kommt zur Bejahung einer vollendeten T'oetung, indem sie eine unwesentliche Kausalabweichung annimmt, Nach dieser Lehre, da der Kausalverlauf meist nur unvollkommen voraussahbar ist, stelle sich die Frage, wann eine Abweichung des wirklichen vom vorgestellten Kausalverlauf so wesentlich erscheint, dass der Irrtum als Tabestandsirrtum anzusehen ist Aber die Kenntnis des Kausalverlaufsrund Kausalitaet) ist nicht Voraussetzung des tatbsstandsmaassigen Vors atze s, denn zur Zeit der Tat ist er nur das Objekt des Voraussehen Der dolus generalis koennsn daher durch die sog, "Versuchloesung" loesen werden, washrend die Faells der Abweichung im Kausalverlauf durch die objektiven Zurehnugslehre, Denn in ffinen Fasllen wird die Erfolgsherbeifuehrung durch 'vorsatzlose(=anderevorsatz)' Zweithandlung verwirklicht "Vorsatzlose" bedeutet dabei, dass der ur spruengliche, auf Erfolgsher beifuehrung gerichtete Vorsatz im Zeitpunkt des Erfolgseintritts nicht mehr besteht.
- 발행기관:
- 한국비교형사법학회
- 분류:
- 법학