치료행위에 있어서 환자동의의 형법적 의의
Ärztlichen Heilbehandlung und die Einwilligung des Patienten
최호진(단국대학교)
10권 2호, 71~92쪽
초록
Die Strafrechtliche Bedeutung von ärztlichen Heilbehandlung ist aber noch nicht expilzit darauf eingegangen, worauf ihre Straflosigkeit gestnetzt werden kann. Daübsr setzen sich zwei Meinungen auseinander eine betrifft die Tatbsstandrnässigkeit, andere die Rechtswidrigkeit der Köperverletzung Jeder äratlichs Hatleingriff stellt tatbestandlieh eine Körperverletzung dar, Aber ich denke, die Tatbestandsmäßigkeit setzt voraus, dass der Arzt einem missbilligten Erfolg fahrlässig hat, Im ärztliche Heileingriff ist Tatbs standmaßikeit Fahrlässige Tötung oder Fahrlässige Körperverletsung. Die ärzthche Aufklärungspflicht hat für Rechtfertigung zentrale Bedeutung, Die Rechtwidrigkeit ärztlicher Heileingriffu kann allenfalls durch die Einwilligung des Patienten beseitigt werrnn Wird der Patient nicht ausreichend aufgeklärt, kann auch eine erteilte Erlaubnis nicht rechtfertigend wirken, Im Mittelpunkt der Strafbarkeitsbewer rung steht daher oft die Frage der Aufklärung vor dem Eingriff. Für die Strafloskeit der ärztlichen Heilbehandlungs der A ufsatz folgendes ; Die Behandlung muss eine Einwilligung des Patienten sein Etnwüligungsberechtigt ist grundsätzlich der Patient selbst, frei von W illensrnänglen sein Daher ist sie unwirksam, wenn sie durch Zwang oder Drohung, durch arglistige Täuschung, wie etwa über den Zweck einer Punktion oder eines blossen Placebos erlangt wurde, Die Einwilligung des Patienten setzt grundsätzliche eine ärztliche Aufklärung voraus. A ufklärungsfehlsr beeinträchtigen die Wirksamkeit einer Elnwilligung, Entscheidende Frage für die Rechtfertigung eines körperlichen Eingriffs ist daher unter Umständen die Bestimmung des konkreten Umfangs ärztlicher Aufklärungsverpflichtung Der Prüfungsumfang der Aufklärung ist auch im strafrechtlichen Sinne enorm Letztlich muss rnr Patient schlicht wissen, worin er einwilligt und worin die Risiken bestehen Er muss daher über Anlass, Dringlichkeit, urnfang, Schwere, Risiken, Art und Folgen, mögliche Ne bsnwirkungen des geplanten Eingriffs, dessen Erfolgsaussichten. Folgen der Nichtbehandlung. etweige Behandlungs- und Kostenalternativen sowie unter Umstände die besonderen individuellen Fähigkeiten des bshandalnden Arztes aufgeklärt werden. Aufklärung ist notwendig nicht nur bsi typischer Weise mit der ärztlichen Maßnahme einher gehenden Risiken, sondern bei bssonders schwerwiegenden Folgen auch bsi Risikofaktoren A ufklärungspflichtig ist grundsätzhch der bshandalnds Arzt selbst, N ur er bietet die Gewähr dafür dass mit Hilfe der nötigen fachspezifischen Ksntnisse dem Patienten ausreichende Informationen an die Hand gege bsn werden.
Abstract
Die Strafrechtliche Bedeutung von ärztlichen Heilbehandlung ist aber noch nicht expilzit darauf eingegangen, worauf ihre Straflosigkeit gestnetzt werden kann. Daübsr setzen sich zwei Meinungen auseinander eine betrifft die Tatbsstandrnässigkeit, andere die Rechtswidrigkeit der Köperverletzung Jeder äratlichs Hatleingriff stellt tatbestandlieh eine Körperverletzung dar, Aber ich denke, die Tatbestandsmäßigkeit setzt voraus, dass der Arzt einem missbilligten Erfolg fahrlässig hat, Im ärztliche Heileingriff ist Tatbs standmaßikeit Fahrlässige Tötung oder Fahrlässige Körperverletsung. Die ärzthche Aufklärungspflicht hat für Rechtfertigung zentrale Bedeutung, Die Rechtwidrigkeit ärztlicher Heileingriffu kann allenfalls durch die Einwilligung des Patienten beseitigt werrnn Wird der Patient nicht ausreichend aufgeklärt, kann auch eine erteilte Erlaubnis nicht rechtfertigend wirken, Im Mittelpunkt der Strafbarkeitsbewer rung steht daher oft die Frage der Aufklärung vor dem Eingriff. Für die Strafloskeit der ärztlichen Heilbehandlungs der A ufsatz folgendes ; Die Behandlung muss eine Einwilligung des Patienten sein Etnwüligungsberechtigt ist grundsätzlich der Patient selbst, frei von W illensrnänglen sein Daher ist sie unwirksam, wenn sie durch Zwang oder Drohung, durch arglistige Täuschung, wie etwa über den Zweck einer Punktion oder eines blossen Placebos erlangt wurde, Die Einwilligung des Patienten setzt grundsätzliche eine ärztliche Aufklärung voraus. A ufklärungsfehlsr beeinträchtigen die Wirksamkeit einer Elnwilligung, Entscheidende Frage für die Rechtfertigung eines körperlichen Eingriffs ist daher unter Umständen die Bestimmung des konkreten Umfangs ärztlicher Aufklärungsverpflichtung Der Prüfungsumfang der Aufklärung ist auch im strafrechtlichen Sinne enorm Letztlich muss rnr Patient schlicht wissen, worin er einwilligt und worin die Risiken bestehen Er muss daher über Anlass, Dringlichkeit, urnfang, Schwere, Risiken, Art und Folgen, mögliche Ne bsnwirkungen des geplanten Eingriffs, dessen Erfolgsaussichten. Folgen der Nichtbehandlung. etweige Behandlungs- und Kostenalternativen sowie unter Umstände die besonderen individuellen Fähigkeiten des bshandalnden Arztes aufgeklärt werden. Aufklärung ist notwendig nicht nur bsi typischer Weise mit der ärztlichen Maßnahme einher gehenden Risiken, sondern bei bssonders schwerwiegenden Folgen auch bsi Risikofaktoren A ufklärungspflichtig ist grundsätzhch der bshandalnds Arzt selbst, N ur er bietet die Gewähr dafür dass mit Hilfe der nötigen fachspezifischen Ksntnisse dem Patienten ausreichende Informationen an die Hand gege bsn werden.
- 발행기관:
- 한국비교형사법학회
- 분류:
- 법학